Atemwegserkrankungen – Ohne Symptome ist man gesund!
Bis zum Frühjahr letzten Jahres …
… galt diese Regel uneingeschränkt. Dann hieß es auf einmal, dass man auch asymptomatisch krank sein könne. Damit galt jeder Mensch, egal ob mit oder ohne Symptomatik als „krank“. Man muss seitdem seine Gesundheit „beweisen“. Mittels eines Tests, der allerdings nur beschränkte zeitliche Gültigkeit hat. Ohne gültigen Test gilt der Mensch als potentiell ansteckend.
Mit der „Beweislastumkehr“, verbunden mit der Maskenpflicht, wurde die Axt an den freiheitlichen Rechtsstaat gelegt. Dieser ist faktisch nicht mehr existent.
Es gibt ganz aktuell bei rubikon einen feinen Artikel, der sich mit der Problematik ebenfalls befasst:
„Im Zweifel für den Anklagten“ heißt es in der Gerichtssprache. Normalerweise gilt auch: Im Zweifel gelten Menschen, denen es gut geht und die keine Symptome zeigen, als gesund und können am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. In Zeiten der Corona-Hysterie kam es aber zu einer Beweislastumkehr. Wenn Sie Ihr „Nichtinfiziertsein“ nicht per Bescheinigung nachweisen können, bleiben Ihnen viele Türen verschlossen. Sie kommen nur noch eingeschränkt in den Genuss Ihrer Grundrechte, als seien diese eine Gnadengabe von Vater Staat. Dies ist nicht nur rechtlich und ethisch fragwürdig — auch medizinisch macht es wenig Sinn. Dass positiv getestete, jedoch symptomfreie Menschen andere anstecken, ist so unwahrscheinlich, dass ein Entzug von Rechten in höchstem Maße unverhältnismäßig ist.