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Das ist weiter möglich: 28a IFSG Auszug:
- Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
- Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
- Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
- […]
Die Bundesregierung, m. E. das ZK unserer Hygienediktatur, „erklärt“:
[…] Damit gelten Regelungen über den 30. Juni hinaus, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Das betrifft konkret: Pandemie-relevante Verordnungen wie beispielsweise die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Corona-Einreiseverordnung.
Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist zudem Voraussetzung für die speziellen Maßnahmen, die die Bundesländer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen können.[…]
Das haben sie uns mit der fadenscheinigen Begründung „Mutanten“ erklärt.
Mutationen aber waren und sind und werden immer wesentliches Merkmal von Viren sein.
Habe ich bereits in der Schule vor 50 Jahren gelernt. Das als Begründung heranzuziehen, belegt einmal mehr die intellektuelle Unfähigkeit, aber auch den unbedingten Willen der Machthaber, die Bevölkerung weiter an der Kandarre zu halten und mit der Maskenknute zu quälen.
Jetzt haben die Hygienediktatoren wieder drei Monate Zeit, die Abstandspflicht, die Maskenpflicht, die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen außerhalb des 28a IFSG zu regeln, und damit die dauerhafte Knebelung des Volkes zu erreichen.
Hygienefaschistisches Schwachmatenpack
Meine Meinung!