Ob das hilft??
Bundestag stimmt für das Schnellladegesetz
MehrDer Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, einen Entwurf der Bundesregierung für ein Schnellladegesetz (19/28184) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion Die Linke abgenommen. Der Abstimmung lag einen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/29840) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel der Bundesregierung ist es, den bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für das schnelle Laden von reinen Batterieelektrofahrzeugen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel zu unterstützen. Um einen zügigen, flächendeckenden Ausbau von Infrastruktur zu erreichen, habe sich das Instrument der Ausschreibung als zuverlässigste Maßnahme erwiesen, schreibt die Bundesregierung.
Durch die in diesem Gesetz in Grundzügen geregelte Ausschreibung solle ein verlässlicher Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur zu einheitlichen, nutzerfreundlichen Bedingungen sichergestellt werden. Der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur stelle vor dem Hintergrund der zum Teil vorausschauenden Überdimensionierung und Flächendeckung eine öffentliche Aufgabe dar, die von privaten Betreibern ausgeführt werden soll.
_______________________
Rede Dr. Dirk Spaniel (AfD)
Grün-kursiver Text, Video und alle Reden & Dokumente
_______________________
Bereitstellung von Bundesmitteln
Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur obliege hierbei die Planung und Koordinierung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur, die Überwachung der Zielerreichung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge „sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel, um eine flächendeckende Infrastruktur bereits in der Markthochlaufphase zu ermöglichen“, heißt es in dem Entwurf.
Die Bereitstellung finanzieller Mittel in dieser frühen Marktphase ist laut Bundesregierung erforderlich, „solange die Ladeinfrastruktur deutschlandweit noch kein weitgehend flächendeckendes Ladenetzwerk darstellt und soweit Standort oder Umfang der bereitgestellten Ladeinfrastruktur mit Blick auf die erst im Nachgang ansteigenden Nutzerzahlen noch nicht aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann“.
Der Verkehrsausschuss hatte am 19. Mai einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf angenommen, der darauf abzielt, dem Parlament mehr Einwirkungsmöglichkeiten auf den Ausbau einzuräumen. (hau/sas/20.05.2021)