Corona-Intensivbetten: Ui, ui, ui … Es wird richtig brenzlig …

… in Deutschland!

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Angesichts der steigenden Corona-Zahlen erwartet die Intensivmediziner-Vereinigung Divi, dass der bisherige Höchststand an Intensivpatienten schneller erreicht wird als erwartet – nämlich noch im April.

Der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Marx, sagte der „Augsburger Allgemeinen“, man müsse davon ausgehen, dass deutschlandweit jetzt jeden Tag zwischen 50 und 100 neue Covid-Intensivpatienten aufgenommen werden. Damit wäre bereits Ende April die Größenordnung von 6.000 und mehr erreicht, wie auf dem Höhepunkt der zweiten Welle. Erst vor wenigen Tagen waren für Ende April noch 5.000 Intensivpatienten prognostiziert worden.

Das Gesundheitssystem Deutschlands steht kurz vor dem Kollaps. Das jedenfalls glauben führende Politiker, wie der CDU/CSU Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Ralph Brinkhaus:

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Ein Gedanke zu „Corona-Intensivbetten: Ui, ui, ui … Es wird richtig brenzlig …“

  1. … vielleicht schauen wir uns auch mal die sog. „Freihaltepauschale“ an. Nur so zum Spass. Die sorgt nämlich dafür, dass Krankenhäuser nur für das „Vorrätighalten“ von Betten entschädigt werden. Das ist viel angenehmer, als auf vollen Intensivstationen mühevoll zu arbeiten.
    Ich werfe mal ein bisschen Literatur zum Schmökern in den Ring, die für das Thema interessant ist:
    1. Berlins Kliniken verlieren im Januar 100 Millionen Euro, ‚Berliner Morgenpost‘, 22.1.21
    2. Finanzbedarf der Krankenhäuser – AOK fordert Augenmass statt Aktionismus, AOK-Webseite, 22.2.21
    3. Rekordausgaben für Kliniken und Ärzte, GKV-Spitzenverband, 10.3.21
    4. Spahn spannt Rettungsschirm für Kliniken weiter auf, Ärzte-Zeitung, 10.3.21
    5. DIVI fordert Freihaltepauschale für vorgehaltene Klinikbetten, kma-online (kma=krankenhausmanagement) 3.11.20
    6. Freihaltepauschale in der myDRG Search (guter Überblick über verschiedene Artikel).

    – Anderes Thema. Vor ein paar Tagen hatte ich hier die Chancen einer sog. „Abstrakten Normenkontrolle“ des Merkel’schen Ermächtigungsgesetzes auszuloten versucht. Dabei ist mir in der Eile ganz entfallen, dass es ja ausser der Abstrakten Normenkontrolle noch die ‚Konkrete Normenkontrolle‘ gibt. Die kann von einem normalen Gericht in die Wege geleitet werden. Das ist viel einfacher als die abstrakte (s. Artikel ‚Konkrete Normenkontrolle‘. Deutschland, Wikipedia).
    Da stehen die Chancen m.E. gar nicht so schlecht. Falls dieses Gesetzesmonstrum überhaupt so durchs Parlament kommt.

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