Am Freitag (5.3.2021) hat das Verwaltungsgericht Köln …
Mehr… entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten darf. Das Kölner Gericht verwies darauf, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz zugesagt hatte, Stillschweigen über eine mögliche Einstufung der AfD als Verdachtsfall zu bewahren. Da diese aber dennoch durchsickerte, sah das Gericht darin einen unvertretbaren Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien.
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Das komplette Interview des Dlf vom 7.3.2021 mit Prof. Meuthen
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„Dilettantisch“ oder auch „taktisches Foul“
Die AfD-Spitze forderte als Reaktion auf die Gerichtsentscheidung den Rücktritt von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang und von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Im Deutschlandfunk-Interview der Woche sagte AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz habe seine Behörde nicht im Griff. Man könne dies als dilettantisch oder auch als „taktisches Foul“ bezeichnen – und für taktische Fouls gebe es normalerweise die rote Karte. Die AfD kurz vor wichtigen Landtagswahlen zum Verdachtsfall auszurufen, sei der Versuch einer Wahlbeeinflussung. Der Schaden sei nun angerichtet, auch wenn die Entscheidung zurückgenommen werden muss.
Noch keine Entscheidung in der Sache
Meuthen räumte ein, dass die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes keine endgültige Entscheidung in der Sache sei. Über die Erklärung der AfD zum Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz werde noch im Eilverfahren und gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren entschieden. Er gehe aber davon aus, dass die AfD im Hauptsacheverfahren obsiegen werde, da die Gesamtbeobachtung der AfD inhaltlich nicht gerechtfertigt sei.
Vorwürfen, dass Informationen bezüglich des Verdachtsfalls auch von der AfD durchgestochen worden sein könnten, wies Meuthen ab. Er sei sich „sehr, sehr sicher“, dass Auszüge aus der Klageschrift nicht aus der AfD heraus verbreitet worden seien.