Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, …
… über zwei vom Deutschen Institut für Menschenrechte als Unterrichtung vorgelegte Berichte beraten, den Jahresbericht 2019 (19/24970) sowie den Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland im Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 (19/24971). Anschließend wurden beide Reports zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.
MehrJahresbericht des Menschenrechtsinstituts
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention waren zwei Arbeitsschwerpunkte des Deutschen Instituts für Menschenrechte im vergangenen Jahr. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 hervor, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/24970).
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Jürgen Braun, AfD, „Typischer ´Nazi`, allein der Name!„
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… Weitere Schwerpunkte der Forschungs- und Beratungsarbeit des Instituts lagen bei den Themen kommunale Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie die Begleitung der Verhandlungen über ein internationales Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte. Der Bericht enthält zudem eine Übersicht zur Jahresrechnung des Instituts: Demnach hatte es 2019 Einnahmen in Höhe von rund 6,01 Millionen Euro, davon rund 3,07 Millionen Euro als Zuwendungen des Bundes, rund 1,27 Millionen Euro aus vermischten Einnahmen sowie rund 1,67 Millionen Euro aus Drittmitteln des Bundes und der Länder.
Zu den größeren Ausgabeposten gehörten dem Bericht zufolge „Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik“ (0,88 Millionen Euro), „Menschenrechtspolitik Inland/Europa“ (0,57 Millionen Euro) sowie Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Abteilung Menschenrechtspolitik Inland / Europa„ (0,44 Millionen Euro). Für die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurden Ausgaben von 0,38 Millionen Euro getätigt, für die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention 0,44 Millionen Euro und die Verwaltungskosten/Gemeinkosten für das Institut schlugen mit rund 1,15 Millionen Euro zu Buche.
Menschenrechtslage in Deutschland
Krankheit und Abschiebung ist eines der Schwerpunktthemen des vom Deutschen Institut für Menschenrechte für den Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 erarbeiteten Berichts, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/24971).
“Auch wenn der Umgang mit der Corona-Pandemie zu Recht große politische und öffentliche Aufmerksamkeit genießt, bleiben menschenrechtliche Herausforderungen in anderen Politikfeldern bestehen„, heißt es im aktuellen Bericht. So dürften erkrankte Menschen in Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand gravierend verschlechtere oder ihr Leben gefährde. Jedoch: Eine solche Erkrankung nachzuweisen, sei in erster Linie Aufgabe der betroffenen Personen – und damit eine Pflicht, der diese in vielen Fällen nicht nachkommen könnten, kritisiert das Menschenrechtsinstitut. Grund seien beschleunigte Asylverfahren, mangelnder Zugang zu Informationen, Sprachmittlung und Fachärzte sowie bürokratische oder finanzielle Hürden. “Umso wichtiger ist es, dass auch der Staat gründlich prüft, ob ein sogenanntes krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vorliegt„, heißt es weiter im Bericht.
Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Menschenrechtsinstitut beim Thema berufliche Bildung von behinderten Menschen: Junge Menschen mit Behinderungen sollten – wie alle Jugendlichen – nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf zu beginnen. Tatsächlich aber absolvierten sie ihre Berufsausbildung mehrheitlich in “Sonderformen„, konstatiert das Menschenrechtsinstitut. Folge sei, dass die Jugendlichen nach einer solchen Ausbildung nicht den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt schafften. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte den Staat, auf diese Situation zu reagieren und einen diskriminierungsfreien Zugang zu beruflicher Bildung für alle Menschen zu gewährleisten, mahnt das Deutsche Institut für Menschenrechte. (sas/04.03.2021)
Das klingt hier alles so schön moralisch. Hier sind wir also goldrichtig!
Bitte die ganze Welt und das gesamte Universum retten, liebe EU:
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‚Must Read‘: der Kommentar von Ulrich Reitz im ‚Focus‘ vom 9.3.21, „Die SPD muss sich entscheiden…“. Reitz analysiert hier die Spaltung in der SPD in die akademisierte ‚loony left‘ und die normalen, traditionellen Arbeiter, und erwähnt den Streit zwischen Eskens und Thierse als Beispiel.
Und er weist auch auf das Potential der Identitätspolitik und der Rassismusdebatte als willkommene Hilfe für migrantische Verbrecher hin. Jetzt schreien alle möglichen Gruppen von kriminellen Zugereisten „Rassismus, Rassismus!“.