Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, …
Mehr… den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (19/26545) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/27291) beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 367 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 293 dagegen, drei enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/27292) vor. …
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Stephan, Brandner, AfD
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… Änderungsantrag und Entschließungsanträge abgelehnt
In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen dafür und die Oppositionsfraktionen dagegen gestimmt, nachdem ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/27301), der die Verteilung von Impfstoff gesetzlich regeln wollte, abgelehnt worden war. Die AfD hatte den Änderungsantrag unterstützt, Linke und Grüne enthielten sich, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab. In dritter Beratung lehnte der Bundestag zudem Entschließungsanträge der Linken (19/27302) und Grünen (19/27303) ab. Die Linke forderte ein soziales Sicherungsprogramm für pflegende Angehörige, die Grünen unter anderem, die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests massiv zu erhöhen.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen gelten die mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführten Regelungen länger. Angesichts der weiterhin dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten, heißt es zur Begründung.
Der Bundestag hatte am 25. März 2020 nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite und am 18. November 2020 deren Fortbestehen festgestellt. Die an die Feststellung anknüpfenden Regelungen waren bisher bis Ende März 2021 befristet.
Die zugrunde liegende Norm nach Paragraf 5 Absatz 1 des IfSG sowie die Regelungen zu Anordnungen und zum Erlass von Rechtsverordnungen in den Absätzen zwei bis fünf des Paragrafen 5 des IfSG wurden nicht aufgehoben. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt.
Pandemie-Recht knüpft an epidemische Lage an
Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage an. Sie treten nicht mehr Ende März 2021 oder im Fall einer Verordnung nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des IfSG (Gesundheitsberufe) Ende März 2022 außer Kraft.
Die Regelung in Paragrafen 56 Absatz 1a des IfSG (Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern) wurde ebenfalls an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft und die Befristung zum 31. März 2021 aufgehoben.
Impfziele festgelegt
Festgelegt werden in einem neuen Abschnitt, in Paragraf 20 Absatz 2a des IfSG, die Impfziele. Damit werde der rechtliche Rahmen für die Prioritäten beim Impfen gestärkt, schreiben die Koalitionsfraktionen. In der Rechtsverordnung nach Paragraf 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) kann die Priorisierung nach Personengruppen festgelegt werden, wenn darin ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen Sars-CoV-2 festgelegt wird. Ermöglicht werden auch Regelungen, die für den Fall beschränkter Verfügbarkeit von Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen die priorisierte Abgabe und Anwendung der Arzneimittel oder die priorisierte Nutzung dieser durch den Bund und die Länder zugunsten bestimmter Personengruppen vorsehen.
In Paragraf 87b Absatz 2a des SGB V (Krankenversicherung) wurde geregelt, dass durch die Pandemie gefährdete vertragsärztliche Leistungserbringer ihren Versorgungsauftrag trotz Rückgangs der Fallzahlen fortsetzen können.
Sonderregelungen im Bereich Pflege verlängert
Ferner verlängerte der Bundestag die Sonderregelungen im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag um weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, wird mittels einer Rechtsverordnung die Möglichkeit geschaffen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält.
Schließlich soll das Bundesgesundheitsministerium eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben. Das Ergebnis soll bis Ende 2021 vorliegen.
Fortbestehen der epidemischen Lage festgestellt
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen nahm der Bundestag zudem einen Antrag von CDU/CSU und SPD (19/27196) an, das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich. Mit der Annahme des Antrags stellte der Bundestag das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fest. Die Gefahr durch das Coronavirus bestehe fort, heißt es zur Begründung.
Die aktuelle Lage werde noch verschärft durch das Auftreten von neuen Virusvarianten, die Grund zur Besorgnis gäben. Es handele sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Nach wie vor bestehe das vorrangige Ziel darin, die Gefahr für die öffentliche Gesundheit zu reduzieren, indem mit Schutzvorkehrungen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft werde. Das Ziel sei auch, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Der Bundestag hatte erstmals am 25. März 2020 nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Am 18. November 2020 beschloss das Parlament deren Fortbestehen.
Minister: Wir sind noch in einer besonderen Lage
In der Schlussberatung über den Gesetzentwurf rügten Redner der Opposition die gesetzliche Neuerung als unzureichend. Mit Blick auf die Bund-Länder-Beschlüsse vom 3. März zur Corona-Pandemie warfen Oppositionspolitiker der Bundesregierung mangelnde Transparenz, fehlende Strategien und ein schlechtes Krisenmanagement vor. Redner der Koalition sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wiesen die Vorhaltungen zurück und warben dafür, in der Pandemie weiter mit Vorsicht und Rücksicht vorzugehen.
Spahn räumte ein, alle Bürger sehnten inzwischen das Ende der Pandemie herbei. Niemand wolle die Einschränkungen einen Tag länger als nötig. „Aber wir sind noch in einer besonderen Lage.“ Die zeige sich bei der Zahl der Intensivpatienten, den Infektionszahlen und auch mit Blick in die Nachbarländer. Die epidemische Lage dauere an und sei wegen der Virusmutationen dynamisch. „Die flexible Anpassung bleibt daher notwendige Strategie“, sagte Spahn in Anspielung auf die umstrittene gesetzliche Grundlage.
Ziel sei es, die Pandemie unter Kontrolle zu halten und einen Interessenausgleich zu erzielen. Die zehn Stunden lange Sitzung von Bund und Ländern am Mittwoch habe deutlich gemacht, dass es um viel gehe, nämlich die richtige Balance zwischen Gesundheitsschutz, wirtschaftlichen Folgen und sozialen Härten. Spahn fügte hinzu, mit der gesetzlichen Neuregelung werde die Pandemiegesetzgebung in Deutschland erstmals fest verankert. „Das ist eine neue Qualität, ein großer Schritt.“
CDU/CSU: Wiederanstieg der Fallzahlen vermeiden
Auch Rudolf Henke (CDU/CSU) forderte, in der Pandemie weiter vorsichtig zu agieren und die „diffuse Zirkulation“ der Viren zu unterbrechen. Ein Wiederanstieg der Fallzahlen müsse vermieden werden. Die britische Corona-Mutation erreiche inzwischen in Deutschland einen Anteil von 46 Prozent. Um das Virus effektiv bekämpfen zu können, sei neben der Hygiene, Testung und Kontaktnachverfolgung ein „umfassender Einsatz der Impfprävention“ nötig. Dass die Impfungen wirkten, zeige sich schon in den Alten- und Pflegeheimen, wo die Zahl der Infizierten deutlich zurückgegangen sei.
Henke wies Vorwürfe der Opposition zurück, wonach das Parlament im Kampf gegen die Pandemie nicht ausreichend beteiligt sei. Aus den kritischen Debatten seien Konsequenzen gezogen worden. So werde die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums neu gefasst. Im Gesetz würden neben der Inzidenz künftig weitere Kriterien für Beschränkungen wie der Reproduktionswert (R-Wert), die Impflage oder die Belastungslage im Gesundheitswesen festgeschrieben. Die Sonderkompetenzen des Gesundheitsministeriums würden konkretisiert. Die Rolle des Parlaments werde somit durch die Novelle gestärkt.
SPD: Virusmutanten erfordern konsequentes Handeln
Sabine Dittmar (SPD) sprach von einem gelungenen Gesetz, das im parlamentarischen Verfahren noch deutlich verbessert worden sei. Sie erinnerte daran, dass Deutschland bereits vor einem Jahr wichtige gesetzliche Regelungen getroffen habe, um flexibel auf die Pandemie reagieren zu können. Die Regelungen seien damals auf ein Jahr befristet worden, die Pandemie halte die Welt jedoch weiterhin in Atem. Auch in Deutschland gebe es keine Entwarnung. Die Virusmutanten erforderten ein konsequentes Handeln.
Somit sei die Fortgeltung der epidemischen Lage richtig. Diese werde jedoch mit dem neuen Gesetz auf drei Monate befristet, dann müsse neu entschieden werden. Dittmar betonte, der Wunsch nach Lockerungen sei verständlich, die Abwägung zwischen dem Infektionsgeschehen und Lockerung bleibe jedoch eine Gratwanderung. Mit Tests und Impfungen gebe es nun gleichwohl mehr Zuversicht. Es sei gut, dass Bund und Länder auch über Impf- und Teststrategien beraten hätten, denn es sei inakzeptabel, wenn große Mengen an Impfstoffen auf Halde lägen.
AfD: Chaotisches Krisenmanagement
Nach Ansicht der AfD-Fraktion hat die Bundesregierung in der Corona-Krise komplett versagt. Dr. Robby Schlund (AfD) zeichnete ein düsteres Bild der Lage. So stelle sich für viele Mittelständler die Existenzfrage, psychische Krankheiten stiegen durch den Dauerlockdown exorbitant. „Die Corona-Pandemie ist längst nicht mehr nur ein gesundheitspolitisches, sondern mittlerweile auch ein gesamtgesellschaftliches Problem.“
Umso unverständlicher sei das „chaotische Krisenmanagement“ mit fehlenden Öffnungs- und Unterstützungsperspektiven und Einschränkungen der Grundrechte. Ein Gesetz zur Fortsetzung der epidemischen Lage werde nicht gebraucht, sinnvoller wäre ein Rastermanagement, mit dem Risikogruppen gezielt geschützt würden, ohne die Wirtschaft und das öffentliche Leben herunterzufahren. Russland zeige, dass diese Strategie besser funktioniere.
FDP: Eine solche Dauergenehmigung ist verfassungswidrig
Heftige Kritik an der gesetzlichen Grundlage für die Entscheidungen in der Pandemie kam von der FDP. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, positiv sei, dass der Bundestag künftig alle drei Monate über die Fortgeltung der epidemischen Lage entscheiden müsse und die Impfziele im Gesetz konkret aufgeführt würden. Auch die Verlängerung der Schutzschirme sei zu befürworten. Allerdings würden die verfassungsrechtlichen Verstöße in der Gesetzgebung nicht behoben.
So eröffne die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite dem Bundesgesundheitsministerium nach wie vor die Option für Verordnungen ohne Zustimmung des Bundestages. „Eine solche Dauergenehmigung ist verfassungswidrig.“ Damit werde der Parlamentsvorbehalt umgangen. Die Nennung von Impfzielen für die Priorisierung sei ebenfalls nicht ausreichend, dies müsse gesetzlich normiert sein, alles andere sei verfassungswidrig. Die FDP-Politikerin beklagte überdies das aus ihrer Sicht mangelhafte Impfmanagement, das Deutschlands einen schweren Imageschaden zugefügt habe: „Das ist eine Schande.“
Linke: Ordnung in dieses Chaos bringen
Auch Sicht der Linksfraktion ist die Fortgeltung der epidemischen Lage sinnvoll. Susanne Ferschl (Die Linke) beklagte jedoch „Chaos und Planlosigkeit“ sowie einen Mangel an Transparenz, Strategie und Beteiligung des Parlaments. Die Bund-Länder-Runde bezeichnete sie als „stundenlanges Spektakel im Kanzleramt“ und forderte: „Die Debatte gehört raus aus dem Kanzleramt und rein in das Parlament.“
Die in der Bund-Länder-Runde getroffenen Entscheidungen seien teilweise nicht nachvollziehbar. „Die Inzidenzwerte schwanken im Stundentakt zwischen 35, 50 und 100.“ Die Öffnungsschritte muteten seltsam an. „Das ist alles nicht logisch, das ist Willkür und keine Strategie.“ Ferschl kritisiere auch die Gesetzesnovelle, die weiterhin vorsehe, per Verordnung zu regieren. Nach einem Jahr Pandemie könnten die Bürger erwarten, dass die Regierung „Ordnung in dieses Chaos“ bringe.
Grüne: Ausgesprochen gefährliche Situation
Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink sprach mit Blick auf die aktuelle Lage von einer „ausgesprochen gefährlichen Situation“. Die Menschen hätten große Sehnsucht nach Kontakt und Gemeinsamkeit, aber die Virusvarianten seien auf dem Vormarsch. „Wir wissen, dass das eine gefährliche Entwicklung ist.“ Wichtig sei daher ein besonnenes Vorgehen. Genau das biete die neue Gesetzgebung jedoch nicht.
Im IfSG sei weiterhin nicht nachvollziehbar, was die Regierung in welcher Lage tun werde. Notwendig sei ein Stufenplan, der Verlässlichkeit und Berechenbarkeit schaffen könne. Die Bund-Länder-Runde beschließe neue, relevante Inzidenzwerte, die im Gesetz gar nicht vorkämen. Die Regierung habe es verschlafen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der klar und rechtssicher sei und den Menschen Orientierung biete.
Oppositionsanträge abgelehnt
Der Bundestag lehnte einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sichere Bildung in der Krise – Schnellteststrategie für Kitas und Schulen einführen“ (19/27195) ab. Die Antragsteller stimmten dafür, die Koalitionsfraktionen und Teile der AfD-Fraktion dagegen. Die FDP und weitere Teile der AfD enthielten sich.
Keine Mehrheit fanden auch zwei Anträge der AfD-Fraktion, die zum einen die Einrichtung einer ständigen Epidemiekommission forderte (19/26899), zum anderen auf die sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Lage drang (19/26903). Alle übrigen Fraktionen lehnten die Vorlagen ab, zu denen der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/27291) abgegeben hatte.
Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel „Die Fortführung der epidemischen Notlage ist wissenschaftlich fragwürdig“.
Erster abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte die Einrichtung einer ständigen Epidemiekommission. Für Grundrechtseinschränkungen beim Seuchenschutz bedürfe es einer eindeutigen wissenschaftlichen Fundierung, hieß es im ersten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/26899).
Die Epidemiekommission sollte anhand objektiver Kriterien Empfehlungen festlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausgehen und diese beschließen sollte.
Zweiter abgelehnter AfD-Antrag
Die sofortige Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, forderte die AfD in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/26903). Die zur Begründung der epidemischen Lage herangezogenen Daten, der R-Wert, die Sieben-Tage-Inzidenz und die Auslastung der Intensivbetten, seien seit Wochen rückläufig.
Der Bundestag sollte daher die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufheben und sämtliche Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen gegenüber Bürgern außer Kraft setzen. Die Bundesregierung müsse ein Konzept entwickeln, wie ein erneutes Herunterfahren des öffentlichen Lebens verhindert werden könne.
Abgelehnter Antrag der Linken und Grünen
In ihrem abgelehnten gemeinsamen Antrag (19/27195) drangen die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen darauf, Schulen und Kitas durch „ein Sofortausstattungsprogramm für Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung in Höhe von einer Milliarde Euro“ zu unterstützen. So sollten Kinder, Lehrkräfte und Kita-Personal im Präsenzbetrieb und der Notbetreuung geschützt werden.
Die Teststrategie müsse zwei bis drei kostenlose Tests pro Person und Woche umfassen, hieß es weiter. Schulen und Kitas gelte es mit Blick auf Öffnungen innerhalb des Lockdowns stets zu priorisieren, schrieben die Abgeordneten. (pk/eis/sas/ste/04.03.2021)
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Ja, ja, die epidämliche Notlage ist, wenn Frau Merkel sagt, daß 1+1=3 sind!
Man hätte aber auch mal genauer hingucken können, liebe „Volksvertreter“ im Bundestag, anstatt nur wieder abzunicken, was euch das Kanzleramt gesagt hat:
https://corona-netzwerk.info/sterblichkeit-in-den-unterschiedlichen-alterskohorten/
In einem durchschnittlichen Jahr sterben UNGEFÄHR doppelt so viele unter 60Jährige an Herzinfarkt, wie bis jetzt in Deutschland in diesen Altersgruppen an Corona gestorben sind.
Wann wird Merkel die Epidemische Notlage wegen Herzinfarkt ausrufen??