… mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes (BVG).
Allein der Titel belegt die Realitätsferne eines Mannes, dessen Berufung bereits umstritten war. Schließlich war er fast 10 jahre Gefolgsmann Angela Merkels im Bundestag.
Deshalb wundert es nicht, wenn Stephan Harbarth u. a. meint:
[…] Niemand verliert seine Grundrechte, auch nicht in einer Pandemie. Der Ausgleich der kollidierenden Grundrechte führt aber teilweise zu anderen Ergebnissen. Die Frage, welche Rechtsfolgen Impfungen auslösen, wird sicherlich Gegenstand vieler Gerichtsverfahren sein. Dabei könnte es auch eine Rolle spielen, ob Geimpfte nur selbst geschützt sind oder ob sie auch Dritte nicht mehr anstecken können. […]
[…] Analogien zum Nationalsozialismus sind infam und geschichtsvergessen. Wer die Gegenwart als „Diktatur“ bezeichnet, relativiert die Naziherrschaft und diffamiert die beste Republik unserer Geschichte. Manchmal fragt man sich, ob diejenigen, die „Diktatur“ rufen, dies auch täten, wenn wir eine Diktatur wären. Ich kann gut nachvollziehen, dass sich viele Menschen bedroht fühlen, weil sie Angst um sich und ihre Angehörigen haben, weil sie um ihre berufliche Existenz bangen. Aber mein dringender Appell bleibt, nicht von Diktatur zu sprechen, sondern zu erkennen, dass wir in einer freiheitlichen Gesellschaft leben, um die uns die meisten Menschen auf diesem Globus beneiden. „Corona-Diktatur“ ist eine absurde und bösartige Parole. […]
Die Dinge sind, wie sie sind:
Die sogenannten Corona-Maßnahmen wurden diktatorisch beschlossen und im Nachhinein legislativ dürftig nachlegitimiert.
Am 10.2.2020 tagt der Bundestag und gleichzeitig kaspern Kanzlerin und Länderchefs per Internet die weiteren Maßnahmen aus.
Feigenblatt …
… dieser grundgesetzwidrigen Vorgehensweise ist eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin am 11.2.2021.
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Manfred Thöne meint zur Causa Harbarth:
Der 5. Mann im Staat
Seit Juni 2020 ist Stephan Harbarth Präsident des Bundesverfassungsgericht und Nachfolger von Herrn Voßkuhle.
Als CDU-Mann und langjähriger Bundestagsabgeordneter wurde er im November 2018 zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts und zum Vorsitzenden des Ersten Senats ernannt. Der Vizepräsident wird nach Ausscheiden des Präsidenten selbst zum Präsident ernannt. Die Personalie Harbarth paßt in die Geschehnisse dieser Zeit. Ein stellvertrendenden Fraktionvorsitzender wird vom Bundestag weg zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts ernannt. Die Ernennung erfolgt nach § 10 BVerfGG und wird abwechselnd vom Bundestag und Bundesrat bestimmt. Die Ernennung erfolgt nach obigem Paragraphen vom Bundespräsidenten.
Diese Personalie war nicht unumstritten. Sie hat den „Geruch“ der Protektion. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender Der CDU ist man ein Parteimann der Spitzenklasse und kein geeigneter Mann für das Verfassungsgericht; direkt vom Bundestag – hin zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts. Deutschland und die EU werfen Polen Einflußnahme auf höchste Richterpositionen vor und haben dazu auch ein Verfahren gegen Polen angestrengt und auch durchgesetzt. Was in Polen „Recht“ ist, müßte in Deutschland „billig“ sein. So aber ticken die Uhren im Merkeldeutschland schon lange nicht mehr. Hier wird durchgesetzt was Merkel will!
Herr Harbath hat sich nun zu dem täglichen Politikgeschäft geäußert und Diskussionen um Ermächtigung und Diktatur der derzeitigen Regierung klar Stellung bezogen. Er bestreitet vehement diese Tatbestände und redet von absurden und bösartigen Parolen. Natürlich kam auch das von Politikern bekannte Totschlagargument, dass es sich verbiete, die jetzige Politik mit der Herrschaft der Nazis zu vergleichen. Die Greueltaten der Nazis würden mit solchen Vergleichen gemindert.
Diese beliebte Formel von Politikern lenkt schlicht von der eigentlichen Thematik ab, dass bereits die Anfänge Richtung Diktatur zu ächten sind. Einer Diktatur, die durchaus nicht ideologiegebunden (Nationalsozialismus, Sozialismus/Kommunismus, Islam) sein muss:
Wenn ein nicht verfassungsgemäßes Gremium, …
… wie derzeit die von Frau Merkel und den Ministerpräsidenten repräsentierte MPK plus BK, die Coronapolitik bestimmt und dominiert, sind die Sätze des Präsidenten des Verfassungsgerichts eindeutig politisch zu werten. Es hat am 18.11.2020 mit den Änderungen des IFSG und 3. Bevölkerungsschutzgesetzes eine Ermächtigung fernab des arlamentes stattgefunden. Das untermauert den zu verachtenden Weg der Regierung in der Coronapandemie, in eine Coronadiktatur.
… für den Mainstream, für den die AfD – verleumderisch und aus wahltaktischen Gründen* – die legitime Nachfolgepartei der NSDAP ist. Die wird – wie bei Feiglingen und deren Institutionen üblich – nicht offen kommuniziert, sondern an vermeintlich geeigneten Personen der Partei (Höcke, Kalbitz) irgendwie festgemacht.
Natürlich gehört der Autor dieses Artikels – Rüdiger Stobbe – auch zu den „Nazis“, den Rechtsextremen und den Rassisten, weil er sich das erhalten hat, was bis vor garnicht langer Zeit (bis etwa 2013) noch ohne Konsequenzen für das Ansehen und ohne eine Einstufung als Rechtsradikaler möglich war:
Zivilcourage gepaart mit kritischem Analysieren und Hinterfragen von Sachverhalten wie Gender, Migration, Corona, Klima, Russland, EU, Euro, Trump, AfD usw. und dem angstfreien Kommunizieren so gebildeter Meinungen, ohne Rücksicht, ob ihm das schaden könnte oder nicht.
[…] Die Berliner AfD-Fraktion erhält Anfang Januar per Post ein 43 Seiten starkes Dokument, dazu ein kurzes Begleitschreiben. Schon die einführenden Zeilen dürften die AfD-Abgeordneten in Erstaunen versetzt haben: „Sehr geehrte Abgeordnete der AfD, beiliegend ein Gutachten des Berliner Verfassungsschutzes zur AfD Berlin.“
Es folgt eine Einschätzung der AfD, die die neugierigen Leser erfreut haben dürfte. Auf den 43 Seiten wird der Berliner AfD mehr oder weniger bescheinigt, eine verfassungstreue und demokratische Partei mit einer liberal-bürgerlichen Anhängerschaft zu sein. Wörtlich heißt es: „Zur Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung bedarf es immer einer Aktivität zur Beseitigung oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in einer Richtung der mit den Grundprinzipien der fdGO (freiheitlich demokratische Grundordnung) nicht zu vereinbarenden Grundordnung. Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen müssen von einem direkten Vorsatz begleitet sein (…) Dieser Vorsatz kann der AfD Berlin nicht nachgewiesen werden.“ Und weiter: „In der Gesamtschau der gesammelten Erkenntnisse zur AfD Berlin sind keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die die Schwelle zum Verdachtsfall überschreiten.“ […]
Das, was hier geschrieben steht, gilt für die komplette AfD. Der Wille zur Abschaffung des im Grundgesetz verfassten Rechtsstaates ist nicht der AfD vorzuwerfen, sondern der Bundesregierung mit den willfährigen Parteien CDU, CSU und SPD.
AfD klagt gegen die Hochstufung zum Verdachtsfall:Hier klicken
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* Würde im Mainstream über die politischen Aktivitäten der AfD so berichtet, würden die Protagonisten so eingeladen, würden sie so interviewt, wie die der übrigen Parteien, dann lägen die Umfragewerte über 20%.
Die Co-Präsidentin der SP sagt es dieser Tage in einem Interview: «Corona beweist es: Wenn der politische Wille da ist, kann unsere Gesellschaft Berge versetzen.»Es klingt wie eine Drohung. «Mit diesen Überlegungen», fährt die Jungpolitikerin fort, müsse man jetzt auch die «Klimakrise» anpacken und bewältigen.
Noch nie überwinterten so viele Wasservögel in der Schweiz. Auf dem Neuenburgersee wurden über 30 000 Exemplare mehr gesichtet als vor einem Jahr. Rekord.
Die fliegenden Flüchtlinge flogen dem skandinavischen und russischen Winter davon. Weil es im Norden und im Osten so unerbittlich kalt ist, retteten sie sich in die wärmere Schweiz.
Bitte keine falschen Schlussfolgerungen jetzt :
Natürlich wird es im Norden nur deshalb kälter, weil die Erde dramatisch wärmer wird.
Der Mund-Nasenschutz ist m. E. eine erhebliche Einschränkung der Freiheit, der freien Atmung. Mit jedem Atemzug wird die Einschränkung der Freiheit körperlich manifestiert.
Deshalb teile ich die Meinung Heribert Prantls in der BZ nicht:
Es gibt eher harmlose Grundrechtsbeschränkungen wie den Mund-Nasen-Schutz. Der ist zwar unbequem, aber kann und muss toleriert werden.
Zum Unfug der Masken:Hier klicken und zur Mitte scrollen
Konservativen Kritikern der EU wird gerne vorgeworfen, sie seien ´Europa-Feinde`.
Das ist bizarr.
Sie, die konservativen Kritiker der EU sind die letzten, die die europäische Kultur verteidigen.
Diejenigen, die solche Vorwürfe erheben, unterscheiden nicht zwischen der Idee von Europa, die grossartig ist, solange man sie nicht bis in absurde Extreme, z. B. dem Ziel der Abschaffung der Nationalstaaten, übertreibt und dem tatsächlichen Personal, das für die tägliche Praxis in Brüssel verantwortlich ist.
Brüssel ist leider ein personelles Auffangbecken für Gescheiterte, Unfähige, in einer Karriere-Sackgasse Steckende oder Störende in der ´richtigen`, in der jeweils nationalen Politik.
Leuchten gehen da nicht hin.
Deshalb bin ich ganz sicher, dass eine Type wie Steinmeier auch noch in Brüssel landen wird. Wo wir uns dann über seine Sottisen in EU-Funktion amüsieren können.
Broders Spiegel: Ventil im Ausnahmezustands-Rausch?
In dieser Woche wird wieder über Verlängerung und Verschärfungen oder Lockerungen des Corona-Ausnahmezustands beraten. Mancher ist im Ausnahmezustands-Rausch, derweil schlägt Bundesinnenminister Seehofer vor, wenigstens die Friseure zu öffnen. Ein Ventil? Er begründete es damit, dass sonst in Schwarzarbeit frisiert wird. Heißt das also, wenn sich nur genügend Menschen nicht mehr an ein Verbot halten, dann wird es stückchenweise zurückgezogen?
Henryk M. Broders aktuellesBuch „Wer, wenn nicht ich“ befasst sich mit „Deutschen, Deppen, Dichtern und Denkern auf dem Egotrip“. Das Buch kann im Achgut.com-Shop bestellt werden. Die dritte Auflage ist ab sofort lieferbar.
Deutschland setzt vor allem auf Kontaktbeschränkungen und ein Herunterfahren von Wirtschaft, Kultur und Schulen, um die Virusausbreitung zu stoppen. Diese Strategie ist enorm kostspielig und hat nur mit relativ großer Zeitverzögerung gewirkt. Von Dr. Michael Heise
Da wir nicht sicher sein können, dass keine erneute Beschleunigung des Infektionsgeschehens bevorsteht, gilt es, alle wirksamen Alternativen in der Pandemiebekämpfung zu verstärken, vor allem Impfungen, aber auch Tests und Schutzkonzepte für gefährdete Gruppen. Es sollte alles getan werden, um einen erneuten dritten lockdown zu vermeiden.
Die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona Pandemie haben das deutsche Bruttoinlandsprodukt in 2020 um 5 % sinken lassen und die Arbeitslosigkeit von Jahresbeginn bis Jahresende um rund 500 Tausend erhöht. Die Nachholkonjunktur, die nach dem Ende ersten „Lockdowns“ im zweiten und dritten Quartal 2020 einsetzte, ist mit den neuen anti-Pandemie Beschränkungen ab November zu Ende gegangen.
Die Beschränkungen, die bis Mitte Februar gelten, werden nicht allein in den direkt betroffenen Dienstleistungsbereichen wie Gastgewerbe, Touristik, Verkehr, Kunst, Kultur und Sport, sondern auch im Einzelhandel und damit bei den Aufträgen in der Industrie deutliche Einschnitte nach sich ziehen. Das Verarbeitende Gewerbe hat in den vergangenen Monaten die Schwäche im Dienstleistungsbereich deutlich abgefedert, die Konjunktur war gespalten.
Zu erwarten ist nun, dass sich das Geschäftsklima auch in der Industrie wieder abkühlt, da der Warenhandel geschlossen ist und das Exportgeschäft unter den lockdowns in wichtigen Partnerländern leidet. Daher wird im Winterhalbjahr kein Wachstum und damit auch keine Annäherung an die Einkommensniveaus von vor der Krise zu erwarten sein.
Der Einbruch der wirtschaftlichen Aktivität wäre noch viel größer gewesen, wenn der Staat die Geschäftsausfälle und Einkommensverluste, die aufgrund seiner Anordnungen entstehen, finanziell nicht weitgehend kompensiert hätte. Woche für Woche werden Milliardenbeträge aufgewendet, um die Volkswirtschaft einigermaßen über Wasser zu halten.
Man nimmt die sehr hohen Kosten des `Herunterfahrens´ in Kauf, um eine weitere Beschleunigung des Infektionsgeschehens zu verhindern, die die Wirtschaft längerfristig umso härter treffen müsste.
Das es keine Zielkonflikte zwischen Gesundheit und Wirtschaft gibt, ist zwar grundsätzlich richtig, es kann aber kein Freibrief sein, jedwede Einschränkung der wirtschaftlichen Aktivität zu rechtfertigen, wie das in der aktuellen Diskussion um noch weiterergehende Maßnahmen zur Einschränkung der Wirtschaft – etwa die Forderungen nach Einschränkung der Industrieproduktion – oft anklingt.
Vielmehr muss auf Maßnahmen abgezielt werden, die eine möglichst hoher Schutzwirkung gegenüber dem Virus entfalten und zugleich wenig wirtschaftliche Schäden verursachen. Es muss gefragt werden, ob die aufzuwendenden Mittel zur Stabilisierung der Wirtschaft nicht durch alternative Verwendungen eine größere Schutzwirkung in der Pandemie hätten.