Grundsätzlich bin ich ein Mensch, von dem generell keine Gefahr für andere Menschen ausgeht.
Wenn ich Symptome einer ansteckenden Infektionskrankheit – das betrifft durchaus nicht nur Corona – habe, verhalte ich mich so, dass eine Ansteckung anderer Menschen vermieden wird. Dieses Verhalten habe ich vor über 60 Jahren bereits in meiner Kindheit gelernt*. Das Wissen um das Verhalten bei ansteckenden Atemwegsinfektionen wurde im Verlauf meiner Sozialisation erweitert und gefestigt.
Wenn ich keine Symptome einer Atemwegsinfektion habe, bin ich nicht krank und scheide keine Krankheitserreger in der Form und Menge aus, dass diese Erreger andere Menschen anstecken könnten. Dafür – zur wirksamen Weiterverbreitung der Erreger – hat die Natur im Bereich der Atemwegsinfektionen das Husten, das Niesen usw. geschaffen.
Wenn ich an einer Atemwegsinfektion erkrankt bin, wenn also die oben beschriebene Symptomatik bei mir vorliegt, bleibe ich zu Hause und kuriere die Erkrankung aus, bis keine Symptomatik mehr vorhanden ist. Die üblichen und schon seit Jahrzehnten bekannten Hygieneregeln und der gelernte Abstand im gesellschaftlichen Umgang der Menschen miteinander verhindern, dass eine Infektion von mir ausgeht. Es gibt allerdings immer ein Restrisiko. Das gehört zu meinem Menschsein, zum Menschsein allgemein. Ein solches Restrisiko kann und darf meine Menschenwürde keinesfalls einschränken. Deshalb ist ein Entzug von Grundrechten, die Pflicht zum Tragen einer wie auch immer gestalteten Maske ein Eingriff in meine Menschenwürde. Der Gedanke, dass ich auch selber geschützt werden muss, ist nicht relevant. Im Rahmen meiner Grundrechte und Willensfreiheit habe ich das Recht auf Krankheit. Niemand, auch nicht der Staat darf zu meinem „Schutz“ meine grundgesetzlich verbrieften Grundrechte einschränken. Dazu gehört das freie Atmen, die freie Bewegung, die volle Freiheit die Dinge zu tun, die ich tun möchte. In Gesetze gegossener gesellschaftlicher Konsens, z. B. das Strafgesetzbuch, bilden die Grenze. Keinesfalls jedoch ein auf wissenschaftlich vollkommen unzureichenden Annahmen (PCR-Test mit nicht festgelegtem Höchst Ct-Wert und ohne Berücksichtigung klinischer Befunde**) beruhendes Infektionsschutzgesetz plus den sich praktisch wöchentlich und räumlich (Länder, Gemeinden) ändernden Verordnungen.
Um es kurz zu machen: Das Verhalten, dass vor der sogenannten Pandemie gang und gäbe war, steht mir als Person, als Mensch zu. Eine jegliche Einschränkung, z. B. die Bindung der Möglichkeit dieses Verhaltens z. B. an einen Impfpass, an einen Passierschein oder auch das Tragen einer Maske ist grundgesetzwidrig und richtet sich gegen meine Menschenwürde.
Ich bin kein Risiko!
*Um das Virus einzudämmen und Infektionen zu verhindern, reichen die Hygienemaßnahmen aus, die ich größtenteils bereits im Elternhaus in den 50-er Jahren anerzogen bekommen habe:
- Regelmäßig die Hände waschen
- Niemanden anhusten
- Niemanden anniesen
- Immer Einmal-Taschentücher am Mann haben und benutzen
- Keine für alle zugänglichen Dinge, z. B. Obst im Supermarkt, mit bloßen Händen anfassen.
- Wenn man eine ansteckende Krankheit hat, muss zu anderen Personen, vor allem und insbesondere zu alten kranken Menschen, mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden. Am besten bleibt man zu Hause und kuriert den Infekt aus.
- Ambulantes Pflegepersonal, Krankenhaus-Pflegepersonal, Altenpfleger, Ärzte, alle Personen, die beruflich nahen Kontakt zu kranken, zu alten, kranken Menschen haben, müssen regelmäßig auf Covid-19 getestet werden. Als Vorsichtsmaßnahme. Im Prinzip reicht es, wenn das allgemeine Verantwortungsprinzip gilt: Wer Symptome einer Erkältung (Schnupfen, Husten, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit egal, ob mit oder ohne Fieber) hat, bleibt zu Hause, bis die Symptome weg sind. Es ist nämlich vollkommen egal, ob alte, kranke Menschen an Covid-19 oder an einer anderen Infektion erkranken. Beides kann im Zusammenwirken mit den Vorerkrankungen und dem dadurch geschwächten Immunsystem zum Tod führen (Der letzte Tropfen, der das Lebensfass zum Überlaufen bringt).25
Mit Beachtung dieser wenigen, im Prinzip selbstverständlichen Hygiene-Regeln sind weitergehende Maßnahmen, mit denen aktuell Deutschland komplett vor die Wand gefahren wird, unnötig
**Prof. Drosten hat im Jahr 2014 selber die Problematik von PCR-Tests anhand der MERS-Epidemie in Saudi-Arabien dargestellt:
[…] In dieser Region und vor allem in Saudi-Arabien wird momentan am intensivsten getestet.
Was ja an sich kein Fehler ist, oder?
Nun ja. Es ist eben so, dass es bisher eine klare Fall-Definition gab, also ein striktes Schema, das festlegte, welcher Patient als Mers-Fall gemeldet wurde. Dazu gehörte zum Beispiel, dass der Patient eine Lungenentzündung hat, bei der beide Lungenflügel betroffen sind. Als in Dschidda Ende März diesen Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Mers-Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
Klingt modern und zeitgemäß.
Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.
Sie meinen, dass die Medien einen Einfluss auf die Meldezahlen haben?
In der Region gibt es kaum noch ein anders Thema in den TV-Nachrichten oder Tageszeitungen. Und auch Ärzte in Krankenhäusern sind Konsumenten dieser Nachrichten. Die überlegen sich dann ebenfalls, dass sie mal ein Auge auf diese bisher auch in Saudi-Arabien sehr seltene Erkrankung werfen müssten. Die Medizin ist nicht frei von Modewellen.
[…]
Quelle: Hier klicken
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Prof. Drosten und Jens Spahn
Prof. Drosten zur Maske
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Den Link zum Artikel oben habe ich am 25.2.2021 um 9:05 Uhr per Kontaktformular an das Bundesverfassungsgericht versandt. Bis heute (20.7.2022) keine Antwort.
Der Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen meine Ausführungen zu meinem Menschsein zur Kenntnis bringen. Hier sind sie abrufbar:
Ich bin 66 Jahre alt und befürchte, dass Deutschland auf rasantem Weg in eine Diktatur ist. Die angebliche Pandemie, der Klimawandel/die Energiewende sind Instrumente, um die Bürger willfährig zu machen.
Freundliche Grüße aus Aachen
Rüdiger Stobbe
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Lieber Herr Stobbe,
Ihren Glauben, dass sie für Dritte keine Gefahr sind teile ich nicht! Ganz im Gegenteil sind Sie höchstgefährlich. Alle Linksgrünen tauchen ab wenn sie mal wieder eine Kanonade loslassen, also bitte erzählen Sie uns nicht, dass sie ungefährlich sind!!! 🙂 Ironie aus.
Eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Pfarrerstochter Angela wird uns vor dem Corona-Teufel retten! Und wenn wir dabei auch alle draufgehen sollten:
https://www.stern.de/gesundheit/sorgen-die-covid-19-massnahmen-dafuer–dass-unser-immunsystem-schwaechelt–30393650.html