Selbstverständlich ist das kein Thema …
… für den Mainstream, für den die AfD – verleumderisch und aus wahltaktischen Gründen* – die legitime Nachfolgepartei der NSDAP ist. Die wird – wie bei Feiglingen und deren Institutionen üblich – nicht offen kommuniziert, sondern an vermeintlich geeigneten Personen der Partei (Höcke, Kalbitz) irgendwie festgemacht.
MehrNatürlich gehört der Autor dieses Artikels – Rüdiger Stobbe – auch zu den „Nazis“, den Rechtsextremen und den Rassisten, weil er sich das erhalten hat, was bis vor garnicht langer Zeit (bis etwa 2013) noch ohne Konsequenzen für das Ansehen und ohne eine Einstufung als Rechtsradikaler möglich war:
Zivilcourage gepaart mit kritischem Analysieren und Hinterfragen von Sachverhalten wie Gender, Migration, Corona, Klima, Russland, EU, Euro, Trump, AfD usw. und dem angstfreien Kommunizieren so gebildeter Meinungen, ohne Rücksicht, ob ihm das schaden könnte oder nicht.
Insofern stimmt der Ausspruch von Jens Maier, AfD: Hier klicken
Und nun das:
[…] Die Berliner AfD-Fraktion erhält Anfang Januar per Post ein 43 Seiten starkes Dokument, dazu ein kurzes Begleitschreiben. Schon die einführenden Zeilen dürften die AfD-Abgeordneten in Erstaunen versetzt haben: „Sehr geehrte Abgeordnete der AfD, beiliegend ein Gutachten des Berliner Verfassungsschutzes zur AfD Berlin.“
Es folgt eine Einschätzung der AfD, die die neugierigen Leser erfreut haben dürfte. Auf den 43 Seiten wird der Berliner AfD mehr oder weniger bescheinigt, eine verfassungstreue und demokratische Partei mit einer liberal-bürgerlichen Anhängerschaft zu sein. Wörtlich heißt es: „Zur Annahme einer verfassungsfeindlichen Bestrebung bedarf es immer einer Aktivität zur Beseitigung oder zu einer Umgestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung in einer Richtung der mit den Grundprinzipien der fdGO (freiheitlich demokratische Grundordnung) nicht zu vereinbarenden Grundordnung. Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen müssen von einem direkten Vorsatz begleitet sein (…) Dieser Vorsatz kann der AfD Berlin nicht nachgewiesen werden.“ Und weiter: „In der Gesamtschau der gesammelten Erkenntnisse zur AfD Berlin sind keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die die Schwelle zum Verdachtsfall überschreiten.“ […]
Das, was hier geschrieben steht, gilt für die komplette AfD. Der Wille zur Abschaffung des im Grundgesetz verfassten Rechtsstaates ist nicht der AfD vorzuwerfen, sondern der Bundesregierung mit den willfährigen Parteien CDU, CSU und SPD.
Dass ein solches Ergebnis der Untersuchungen des Verfassungsschutzes den Hütern des Guten, allen voran Alt-SED-Mitglied – heute Innensenator Geisel, nicht passt ist klar. Lesen Sie den kompletten rbb24-Bericht: Hier klicken
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AfD klagt gegen die Hochstufung zum Verdachtsfall: Hier klicken
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* Würde im Mainstream über die politischen Aktivitäten der AfD so berichtet, würden die Protagonisten so eingeladen, würden sie so interviewt, wie die der übrigen Parteien, dann lägen die Umfragewerte über 20%.
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