Manfreds Kolumne: Der Impf – Wahnsinn

Es gibt sie doch, die verantwortungsvollen Wissenschaftler, …

… Ärzte und Apotheker!

Selten genug dringen sie durch, durch die von Politik und Mainstream angerichteten, grobfahrlässigen Manipulationen in Sachen Pandemie und Impfung an der Bevölkerung.

Eine Gruppe von über 200 Ärzten, Apothekern und Wissenschaftlern haben nun einen „offenen Brief“ an die Bundesärztekammer sowie Bundesapothekerkammer geschrieben:

[…] Wir als namentlich unterzeichnende Ärztinnen, Apothekerinnen und Naturwissenschaftlerinnen können diese Impfungen aus medizinisch-wissenschaftlichen, ethischen und berufsrechtlichen Gründen weder unterstützen noch befürworten.

Wir fordern sie auf, die Ärzte- und Apothekerschaft über die unten aufgeführten Sachverhalte unverzüglich zu informieren. Wir bitten sie dringend, Ihre Unterstützung dieser Impfaktion angesichts des derzeitigen Kenntnisstandes über unkalkulierbare Risiken speziell dieser Impfung einzustellen. Dies entspricht der Verantwortung unseres ärztlichen und pharmazeutischen Berufes und dem Gelöbnis des Berufsstandes zum Schutze der Patienten. […]

Quelle grün-kursive Zitate & kompletten Offenen Brief mit allen Unterzeichnern lesen: Hier klicken

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3 Gedanken zu „Manfreds Kolumne: Der Impf – Wahnsinn“

  1. GG Artikel 2

    (1) Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Dieser Art. 2 des GG ist ein unveränderliches Recht und unterliegt der Ewigkeitsklausel.

    Trotz aller Beteuerungen von seiten des Gesundheitsministers, der Kanzlerin u.a. steht dieses Grundrecht zur Disposition, trotz der Ewigkeitsklausel. Der Anlaß ist die Durchimpfung der Bevölkerung gegen das Sars.Cov 2 Virus, dass von seiten der Regierung zu einer Epidemie hochgestuft wurde, welche dann auch in der Folge mit der Festlegung einer „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ durch den Bundestag begründet wurde. Diese ist zeitlich begrenzt auf den 31.3.2021. Schon jetzt wird eine Verlängerung dieses Zustands bis Juni 2021 ins Auge gefaßt.

    Die o.e. Durchimpfung der Bevölkerung zielt auf eine Immunisierung der Bevölkerung gegen das Sars.Cov 2 Virus ab. Der Art. 2 des GG schützt die Bevölkerung gegen Eingriffe wie die der Impfung, die die körperliche Unversehrtheit verletzen. Allerdings ist das in Zeiten der „epidemischen Notlage“ insoweit geregelt, dass nach § 20 des IFSG Ausnahmen zulässig sind, wenn sie die Prophylaxe der Bevölkerung betrifft. Im Normalfall hat der Staat laut Verfassung kein Recht erwachsenen und zur freien Willensbestimmungen fähigen Bürgern zu bessern oder zu lindern, wenn sie sich selbst gesundheitlich schädigen.

    Mit der „epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ liegt ein Tatbestand vor, der dem im Art 2 des GG vorgesehenem anderen Recht Geltung verschafft, nämlich dem des § 20 des IFSG. Aufgrund dieser Rechtslage kann eine Impfung angeordnet werden ohne das Grundrecht des Artikels 2 zu verletzen.

    Wir haben es bei der Durchimpfung der Bevölkerung mit einer Maßnahme zur Prophylaxe zu tun. Sie ist eine nach dem IFSG erlaubte Maßnahme. Hier ist der Politik ein Mittel an die Hand gegeben ihren Willen durchzusetzen, der allerdings vom Bundesrat bestätigt werden muß.

    Alle Diskussionen um Impfpflicht/Impfzwang sind unter dieser rechtlichen Prämisse schlicht „Windmühlenkämpfe“! Wenn erforderlich, wird aufgrund gesetzlicher Grundlage vorgegangen.
    Rechtsmittel können natürlich ausgeschöpft werden. Wenn wir allerdings die Rechtsprechung der letzten Monate zugrunde legen, sehen da die Erfolgsaussichten schlecht aus. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen wurde von den Gerichten als gegeben eingestuft und somit schwinden die Erfolgsaussichten auf ein Minimum. Ausnahmen können natürlich geltend gemacht werden, wenn eine Impfunfähigkeit vorliegt. Wird diese bescheinigt kann natürlich nicht geimpft werden.

    Politisch diese Impfung durchzusetzen hat das Potenzial zum Aufstand. Aus diesem Grund geht man behutsam mit dem Thema um und das ganze „dümmliche Geschwätz“ von Privilegien sind dem Grunde nach Hirngespinste. Wie Eingangs erwähnt unterliegt dies Grundrecht der Ewigkeitsklausel und der Unverletzbarkeit. Das politische Getöse dient wiederum nur dazu, die Bevölkerung zur Impfung zu bewegen.

    FAZIT

    Mit dieser „Impfwaffe“ hält die Politik ein weiteres Mittel in der Hand, uns ständig zu entmündigen und zu bevormunden. Liegt eine epidemische Notlage vor, die durch das Parlament bestätigt wird, sind wir der Willkür der Regierenden ausgeliefert. Einschränkungen rechtlicher Art sind nicht gegeben. Gerichte anzurufen hat nur bedingte Möglichkeiten, die üblicherweise auch nur individuelle Rechte schützen. Ein Angriff auf diese Politik ist nur dann gegeben, wenn grundsätzliche Fakten dazu führen, dass eine epidemische Notlage nicht existent ist. So gesehen sind die Klagen von Dr. Füllmich ein Ausweg aus dieser Situation, wenn den Klagen stattgegeben wird. HOFFEN WIR DAS BESTE!!

  2. Was ist los in diesem Lande?

    Wie beschrieben haben über 200 Ärzte, Apotheker und Wissenschaftler ihren Protest in einem „Offenen Brief“ an Ärzte-und Apothekenkammer geschrieben um kundzutun, dass die beabsichtigte Durchimpfung der Bevölkerung zu stoppen ist.

    Unter http://www.netzwerk-wissenschaftsfreiheit.de gibt es jetz einen Zusammenschluß von über 70 Wissenschaftlern, die sich gegen Bevormundung, Diffamierung und Behinderung in Sachen „Wissenschaft“ richten.

    „Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit ist ein Zusammenschluß von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit dem gemeinsamen Anliegen, die Freiheit von Forschung und Lehre gegen IDEOLOGISCH motivierte Einschränkungen zu verteidigen und zur Stärkung eines freiheitlichen Wissenschaftsklimas beizutragen.“

    Die Mitglieder dieses Zusammenschlusses sind allesamt Professoren und sind auch im einzelnen in ihrem Webauftritt veröffentlicht. Was sagt uns das? Im Merkeldeutschland 2020/21 wird nicht nur die Gesellschaft gespalten. Auch die Wissenschaft differenziert sich in „Haltungswissenschaftler“ und einer Wissenschaft aus Überzeugung, die FREI ihre Wissenschaft betreiben will.

    Wir kennen die Austritte von Wissenschaftlern aus der Leopoldina, die sich aufgrund des 7-seitigen Briefes, welcher letztlich für den Lockdown von der Politik herangezogen wurde, um die erneuten Lockdowns zu verhängen.

    Es bleibt zu konstatieren, dass die Politik nichts unversucht läßt, alle wesentlichen Kräfte des Landes mit „Ideologie“ zu unterwandern.

    DIE DEMOKRATIE IST MASSIV IN GEFAHR!!!

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