In Deutschland kämpft Christian Szabo vor dem Bundesverfassungsgericht:
Ich habe heute einen weiteren Beweisantrag wegen Testversuche an Menschen durch die Bundesregierung und Landesregierungen et al. im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sowie auch im (ich hoffe doch bereits aufgenommenen) Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I. gestellt: Hier klicken
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In meinem heutigen Beweisantrag wird deutlich gemacht, das der Impfstoffhersteller BionTech/Pfizer bereits im November 2020 die Wirksamkeit des Impfstoffs BNT162 nicht belegen und auch nicht garantieren konnte und eben keine abgeschlossenen klinischen Studien für den Impfstoff BNT162 vorliegen.
Damit ist der völkerrechtliche Straftatbestand von Testversuche an Menschen durch ein nicht-getesteten und nicht-evidenzbasierten Impfstoff belegt und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Körperverletzung und Verbrechen gegen den Nürnberger Kodex nochmalig nachweisbar und das der BionTech/Pfizer-Impfstoff über vorsätzliche Täuschung (siehe Mail von gestern am 04.01.2020) durch die Bundesregierung und Landesregierungen et. al. bereits an über 316.962 Menschen in Deutschland (STAND: 04.01.2020, RKI) völkerrechtswidrig verabreicht.
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In Österreich stehen PCR-Tests in der gerichtlichen Auseinandersetzung:
Es zeigt nämlich die ganze moralische Verkommenheit und anti-demokratische Gesinnung der linken Träumer, die es benutzen. Mit dieser Vokabel und der Gesinnung, die dahintersteht, soll eines bekämpft werden:
Dass unsere Regierung primär die Interessen des deutschen Volkes vertritt.
Unsere Regierenden sollen – nach dem Willen dieser Chaoten – llieber die Interessen der ganzen Menschheit, zumindest aller Menschen in der EU vertreten, als unsere deutschen.
Das offenbart eine grundsätzliche Demokratie-Feindlichkeit. In demokratischen Staaten werden Regierungen von ihren Bürgern gewählt, damit sie die Interessen dieser Bürger vertreten. Dafür halten sich die Bürger an die beschlossenen Gesetze und zahlen Steuern.
Jede Regierung ist also, um ein Bild aus der Justiz zu verwenden, auf internationaler Ebene Anwalt der Bürger eines bestimmten Landes, in dem sie gewählt wurde.
Stellen Sie sich nun vor, Sie sind vor Gericht und Ihr Anwalt sagt Ihnen, er könne nicht allein IHRE Interessen vertreten, sondern die aller möglichen anderen Leute, inklusive der der Gegenpartei.
Das wäre, juristisch gesehen, sogenannter „Parteienverrat“. In Deutschland wird das mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft.
Aber in Bezug auf Politik tun bestimmte Leute in unserer Regierung und ihre Speichellecker in den Medien so, als sei dies normal und sogar moralisch. Es ist aber nicht moralisch.
Marc Tully, neuer Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, sieht die Demokratie durch die „Cancel Culture“ bedroht. Sich widersprechende Meinungen müssten ausgehalten werden. Besonders kritisch sieht er soziale Netzwerke.
Kurz vor dem Jahreswechsel wurde Marc Tully Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, er bekleidet somit Hamburgs höchsten Posten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In seinem ersten Interview im neuen Amt spricht er über ein Phänomen, das als „Cancel Culture“ bekannt wurde und das aus seiner Sicht schädliche Auswüchse angenommen hat, weil ein „kollektives Sofagericht“ den Daumen über Personen und Institutionen und deren Haltungen hebt oder senkt. Sogar Aufrufe zum Lynchmord habe es dabei gegeben.
WELT AM SONNTAG:Herr Tully, laut Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes hat „jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern“. Wie füllt die Gesellschaft diesen Artikel derzeit mit Leben?
Marc Tully:Das Bundesverfassungsgericht sagt in ständiger Rechtsprechung, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung für den demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierend ist. Meinungsfreiheit setzt aber, damit sie funktioniert, einen Dialog voraus. Ich erlebe zunehmend, dass uns das Dialogische abhanden kommt. Dass es immer mehr Menschen gibt, die auf rudimentärer Tatsachenbasis für sich einen Anspruch auf das Entdecken der absoluten Wahrheit reklamieren und dass die so gefundenen Positionen den öffentlichen Dialog vergiften.
WELT AM SONNTAG: Was besorgt Sie dabei konkret?
Tully: Wenn man die Diskussionskultur so sehr verengt, dass andere Meinungen als die eigene nicht mehr als gleichwertiger Beitrag einer Diskussion akzeptiert werden und auch derjenige, der eine abweichende Meinung hat, als Person diskreditiert wird, dann gerät die öffentliche Diskussionskultur in eine Schräglage, die für ein demokratisches Gemeinwesen gefährlich wird. Wir müssen aufpassen, dass wir divergierende Meinungen nicht als Zumutung begreifen und aus einem vermeintlichen Anspruch auf ein zumutungsfreies Leben nicht nur die Meinung des anderen für falsch halten, sondern auch der Person als solche ihren Wert absprechen. Es hat sich eingebürgert, dass wir schnell und aufgeregt eine verfestigte Meinung zu Themen bilden, die zu komplex sind, um vorschnell nach einer vermeintlichen Wahrheit zu greifen.
WELT AM SONNTAG: Das führt so weit, dass Gedichte von Hauswänden, Autoren aus Verlagsprogrammen entfernt werden oder Menschen vor dem Haus des Fleischproduzenten Clemens Tönnies „Hängt ihn auf!“ brüllen. Wann endet die kritische Debatte und beginnt das, was wir Cancel Culture, also in etwa eine Kultur des Abschaltens und Ausgrenzens, nennen?
Tully: Wir kennen aus der Geschichte die unguten Auswüchse der Bilderstürmerei, und wir erleben in vergleichbarer Weise das Bedürfnis von Teilen der öffentlichen Debatte, Personen der Zeitgeschichte zu tilgen, weil Facetten ihres Wirkens mit unserem Wertekanon nicht mehr übereinstimmen. Das verengt den Blick auf diese Personen. Immanuel Kant oder Christoph Kolumbus etwa stehen für herausragende Leistungen in ihrer Zeit und haben trotzdem in ihrem Charakter Facetten, die wir heute nicht teilen. Gleichwohl sollten wir die Kraft aufbringen, sie nicht einseitig durch eine deformierte Brille zu betrachten und nur mit dem, was wir heute nicht akzeptieren, insgesamt zu verdammen. Wir brechen wegen einzelner Bereiche im Wirken einer Person mit zu großer Vehemenz den Stab über die Person als solche, aktuell etwa bei der „New York Times“-Journalistin Bari Weiss oder der Schriftstellerin Monika Maron.
WELT AM SONNTAG: Unter welchen Bedingungen findet das statt, wie ist die Wechselwirkung etwa zwischen dem Internet und dem, was dann real passiert?
Tully: Cancel Culture würde ich versuchen mit dem Bild eines „kollektiven Sofagerichts“ zu erklären, bei dem eine interessierte Öffentlichkeit über soziale Netzwerke in der Lage ist, ein sich entwickelndes Gefühl gegen eine Person mit einem absoluten Verdikt zu versehen und die soziale Existenz der Person infrage zu stellen. Besonders dramatisch wird es anhand des Beispiels von Clemens Tönnies, bei dem wir, ungeachtet der Frage, ob man seine wirtschaftlichen Praktiken gutheißt, erschreckend zur Kenntnis nehmen müssen, dass offenbar zu einer Art Lynchmord aufgerufen worden ist. Das ist eine Eskalationsstufe, die wir in Deutschland lange nicht hatten, die uns wegen unserer Geschichte aber besonders erschüttern sollte. Die letzten Aufrufe zu Lynchmorden oder Brandschatzungen kennen wir aus der Nazidiktatur. Und wenn wir anfangen, den Selbstwert der Person, mit der wir unterschiedlicher Meinung sind, in dieser Form kategorial zu negieren, führt uns das ins Unglück.
WELT AM SONNTAG: Dann bedroht Cancel Culture den Rechtsstaat.
Tully: Der Rechtsstaat tritt seinen Bürgern unterschiedlich entgegen. Auf der wichtigsten Ebene sind es die Entscheidungen der Legislative und der Exekutive. Bei der Covid-19-Krise etwa erleben wir in schneller Abfolge infektionsrechtliche Beschränkungen des öffentlichen Lebens, die wir hinterfragen, weil wir das pandemische Geschehen nur unzureichend verstehen. Ein großer Teil der Bevölkerung akzeptiert die Notwendigkeit der Beschlüsse und hat Vertrauen in den verfassten Staat.
WELT AM SONNTAG: Ein anderer, sehr laut auftretender Teil aber auch nicht.
Tully: Ein kleiner Teil der Bevölkerung tut sich damit schwer, erhebt seine eigene Auffassung, allenfalls aus Wissensfragmenten, zur absoluten Wahrheit und zieht daraus für sich die Legitimation, staatliches Handeln kategorial infrage zu stellen. Das ist gefährlich, weil es die Legitimationsbasis des Staates insgesamt und damit die Legitimationsbasis unserer Gesellschaftsordnung infrage stellt. Wir brauchen die Fähigkeit, zu akzeptieren, dass wir in unserer ersten Einschätzung auch irren können. Deshalb sind kollektive Entscheidungsfindungen der im demokratischen Prozess angelegten Strukturen zwar mühsam, aber häufiger mit einer größeren Richtigkeitsgewähr versehen als die erratisch sprunghafte Überzeugungsbildung des Einzelnen.
WELT AM SONNTAG: Was droht einer Demokratie, wenn das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat sinkt?
Tully: Wenn die gewählte Gesellschaftsform im Kern eine ist, die in aller Regel richtige Ergebnisse produziert und diese aber infrage gestellt wird, dann sägen wir an dem Ast, auf dem wir als Gesellschaft sitzen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass größere Teile der Bevölkerung das gesellschaftliche Gerüst, auf dem die Gesellschaft fußt, und das ist der demokratische Rechtsstaat mit seinen demokratisch legitimierten Strukturen, unentwegt anzweifeln. Diese Strukturen sind dazu verpflichtet, ihr Handeln zu erklären und durch Kommunikation Akzeptanz zu erreichen. Sie müssen aber auch hinreichend wehrhaft sein, um sich dem erratisch Exzessiven entgegenzuwerfen.
WELT AM SONNTAG: Tritt Cancel Culture die Meinungsfreiheit als wesentliches demokratisches Grundrecht und den Rechtsstaat demnach mit Füßen?
Tully: Wenn die Kritik das thematisch Inhaltliche verlässt und sich an der Person des Andersdenkenden abarbeitet, dann hat das mit freier Meinungsäußerung, so wie sie das Grundgesetz versteht, nichts mehr zu tun.
WELT AM SONNTAG: Sind Sie als Richter zuweilen neidisch, weil Sie sich an Gesetze halten müssen, während Teile der Gesellschaft moralisch und ohne ein Gerichtsverfahren verurteilen?
Tully: Es ist eine Errungenschaft der Aufklärung, dass Entscheidungsfindungsprozesse, die mit einem Urteil enden – unabhängig davon, ob es ein Gerichtsurteil oder eines der öffentlichen Meinung ist – in strengen Strukturen ablaufen. Dazu gehörten die Unschuldsvermutung und das Erfordernis, allen Seiten rechtliches Gehör zu gewähren. Wenn ich beseelt von meiner Überzeugung der absoluten Wahrheit urteile, ohne den anderen angehört zu haben, und mein Urteil auf Grundlage einer vermeintlich richtigen Haltung fälle, dann werfe ich die Erkenntnisse von 300 Jahren gesellschaftlicher und staatlicher Evolution über Bord und bin in der Denkweise der Inquisition angelangt.
WELT AM SONNTAG: Ersetzt die Moral das Recht?
Tully: Im Idealfall besteht eine emotionale Identität zwischen Recht und Moral, weil wir das amoralische Recht innerlich ablehnen. Wir müssen aber sehr vorsichtig sein, einen von Zeitläufen geprägten Moralbegriff über das Recht zu stellen. Insbesondere das Gefühl eigener moralischer Überlegenheit sollte niemals Leitmotiv des Handelns des Einzelnen sein, weil es das in einem demokratischen Prozess geschaffene Recht damit aushebelt. Eine offene Gesellschaft erträgt an ihren Rändern sehr viel. Und wir müssen andere Meinungen ertragen, mögen sie uns noch so abwegig erscheinen. Cancel Culture ist darauf angelegt, die soziale Existenz desjenigen, dessen Meinung ich für verfehlt halte, auszulöschen – und das ist brandgefährlich.
WELT AM SONNTAG: Aber ist denn Justiz frei von moralischen Erwägungen?
Tully: Rechtsanwendung operiert immer auf der Grundlage eines wertenden Vorverständnisses. Man kann sich also von Beeinflussungen durch Moralvorstellungen im weitesten Sinne nie vollständig freimachen. Man muss sich in der Rechtsanwendung dieses Einflusses nur bewusst sein. Und man muss sich immer hinterfragen, ob die Auslegung, die man im Recht gefunden hat, eine ist, die dem normativen Willen des Gesetzgebers entspricht.
WELT AM SONNTAG: Greifen die Akteure der Cancel Culture deshalb kommunikativ zu einer Art Selbstjustiz, weil deren Glaube an die Justiz verbraucht ist?
Tully: Ich habe nicht den Eindruck, dass Cancel Culture und Justiz im selben Geschäftsfeld unterwegs sind. Cancel Culture richtet sich an einzelne Personen, die in das Kreuzfeuer von Partikularinteressenvertretern geraten, die mit großer Vehemenz ihre Standpunkte zu bestimmten Themen zu Gehör bringen.
WELT AM SONNTAG: Wie kann die Justiz auf die leidende Debattenkultur reagieren?
Tully: Justiz ist ein auf strukturelle Langsamkeit angelegter Erkenntnisprozess. Es würde der öffentlichen Debatte guttun, wenn sie gelegentlich innehält, den eigenen Standpunkt hinterfragt und bereit wäre, eine Diskussion als dynamischen Prozess zu begreifen, statt eine Diskussion zu führen, bei der das Ergebnis von Anfang an feststeht und nur noch mit Gewalt gegen Widersprüche verteidigt werden soll. Entscheidungsfindung in der Justiz lehrt, dass das ständige Hinterfragen elementarer Teil vernünftiger Erkenntnisgewinnung ist. Zuhören ist das Gegenteil von bewusstem Ausblenden des Gegners. Wir müssen uns Mühe geben, die eingetretene Verengung der Diskussionskultur im öffentlichen Raum wieder zu weiten, respektvoller miteinander umgehen und es aushalten, dass Menschen unterschiedlicher Auffassung sein können.
*Weil der Artikel außerordentlich wichtig für die Debatte um die „Meinungsfreiheit“ ist, zitieren wir den Text. Verweise und Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren.
1) Kommunikation: Der Worst Case ist mit allen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland unmissverständlich, entschlossen und transparent zu verdeutlichen. 2) Geschlossenheit: Die Vermeidung des Worst Case ist als zentrales politisches und gesellschaftliches Ziel zu definieren. Politik und Bürger müssen dabei als Einheit agieren. 3) Nachvollziehbarkeit: Die Bürger müssen nachvollziehen können, dass folgende Maßnahmen nur mit ihrer Mithilfe zu ihrem Wohl umgesetzt werden müssen und können.
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Deshalb nenne ich diese Redakteure ´Büttel der Hygienediktatur`, Handlanger der Bundesregierung sowie unkritische Nachäffer polpulistischer Aussagen irgendwelcher Angstmacher.
Warum berichtet ein gestandener Redakteur in dieser Angst verstärkenden Art und Weise. Er gibt natürlich nur Zahlen wieder. Er tut dies aber in einer Form, die inkl. des Bildes den Eindruck aufkommen lässt, der Corona-Tod stehe praktisch vor der Tür. Eingeleitet wird dies bereits durch die ersten beiden Sätze:
Entsetzliche Schicksale verbergen sich hinter jeder einzelnen Zahl. Menschen sterben.
Ja, das ist so. Menschen sterben. Nicht nur an oder mit Corona. Die meisten sterben an anderen Erkrankungen. Mein Vater ist z. B. praktisch 5 Jahre lang an Blutkrebs gestorben. Er sah – als er dann endlich sterben durfte – wie ein KZ-Insasse aus. Ausgemergelt bis auf die Knochen von Bestrahlungs- und Chemotherapie. Ich weiß, was ein entsetzliches Schicksal ist. Diese Schicksale gab es vor Corona, die wird es nach Corona geben. Und nicht nur wegen Corona. Dieses Herausheben einer in der Städteregion ziemlich geringen Todesursache, das Hervorheben eines, zweier Monate, damit die Corona-Zahlen wenigstens etwas Fleisch bekommen, das ist keine solide journalistische Arbeit, sondern Interesse geleitetes Politbürogeschreibsel. Das Interesse besteht darin, die Menschen auf Maßnahmen-Linie zu halten, sie sollen froh sein, dass der Staat es richtet und gefälligst ruhig sein und am besten immer die Maske, den Maulkorb tragen.
Fakt ist, dass bis 31.12.2020 in der Städteregion Aachen 276 Menschen an oder mit Corona verstorben sind. 276 von gut 5.000 Menschen, die insgesamt im Corona-Zeitraum verstorben sind. Das hört sich doch schon wesentlich weniger dramatisch an. Wenn man bedenkt, dass es vor allem Menschen über 80 sind, die wegen oder mit Corona das Zeitliche gesegnet haben, könnte man auf den Gedanken kommen, dass Corona die todbringende Lungentzündung und/oder echten Grippe ersetzt hat, also eine weitere finale Todesursache neben den eben genannten ist. Und in der Tat, es scheint so zu sein. Influenza-Viren werden weltweit nicht detektiert. Das belegt das Grippe-Tool der WHO: Hier klicken, das belegen die Zahlen des RKI: Hier klicken. Es scheint so, dass CoVid-X die Grippe diese Saison abgelöst hat.
In der Städteregion entwickelte sich Corona bisher so:Hier klicken
Grafisch aufbereitet finden Sie diese Entwicklunghier.
Die Mikroanalyse Städteregion Aachen im Internet:Hier klicken
Es zeigt sich, dass unsere gemachten Wahrnehmungen kaum zu unserem bislang geführten freiheitlichen Leben passen. Wie konnte das geschehen, ohne das in der Bevölkerung ein Aufschrei des Widerstandes erfolgte!
Sind die Deutschen der Demokratie überdrüssig und wünschen sie sich den autoritären Staat?
Mir der Anordnung des 1. Lockdowns hat sich unser Leben dramatisch verändert. Durch den Bundestag wurde die „Epidemische Notlage nationaler Tragweite“festgestellt und diese Tatsache fand in den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes seinen Niederschlag. Genau genommen hätte es dieser Änderungen nicht bedurft; die alte Form des Gesetzes hätte vollkommen ausgereicht, um diverse Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung durchzuführen und um einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern.
Das aber genügte der Regierung nicht, es wurden weitere zahlreiche Änderungen vorgenommen, die einer Ermächtigung des Gesundheitsministers gleichkam. Hinzu kam, dass die Grundrechte des einzelnen Bürgers maßlos und unverhältnismäßig beschnitten wurden. Der nächste katastrotphale Fehler, oder auch bewußte Schachzug war, dass die epidemische Notlage zeitlich nicht befristet wurde.
Jetzt war „Schalten und Walten“ der Regierung nach Belieben angesagt.
Allein die Executive hat das Heft des Handelns auf ihrer Seite. Die Legislative hat alle Rechte eingebüßt, was einer Vergewaltigung der Verfassung gleichkommt. Bemühungen kleinerer Fraktionen im Bundestag die Notlage zu beenden wurde von der Regierungsmehrheit abgeschmettert.
Schrittweise erleben wir eine Verlagerung des Geschehens in exekutive Rechte, die nicht mehr vom Souverän, dem Volk und seiner Vertretung den Abgeordneten, kontrolliert wurde. Damit wurde die Gewaltenteilung in Zeiten des Notstands schlicht abgeschafft.
Gegen viele Maßnahmen der Exekutive wurde geklagt und es wurden immer mehr Urteile zum Vorteil der Kläger gegenüber dem Staat gefällt. Mit dem erneuten Lockdown light im November wurde dann widerum das Infektionsschutzgesetz abgeändert, welches dem Gesundheitsminister weitere Ermächtigungen garantiert und vor allem im Nachhinein, die exekutiven Anordnungen legitimierte.
Stück für Stück werden nun die Rechte der Bürger, als auch die Rechte seiner Verteter in der Legislative, beschnitten. Im Weiteren bildete sich eine rechtlich nicht vorgesehene Organschaft heraus, die alle notwendigen Entscheidungen vollkommen unabhängig von der Legislative und der Judikative trifft. Diese Organschaft setzt sich aus der Bundeskanzlerin, Frau Merkel und der Ministerpräsidentenkonferenz zusammen. De Facto haben wir es mit dieser Organschaft (MPK plus Merkel) mit einer nicht in der Verfassung vorgesehener Gruppierung zu tun, die in autoritärer Funktion auftritt und durchregiert.
Der bisherige Status des Souveräns ist Geschichte! Die Freiheitsrechte der Bürger sind maßgeblich eingeschränkt und können je nach Bedarf weiter bis zur Unkenntlichkeit beschnitten werden. Wann wird die angeblich epidemische Notlage beendet werden? Die Regierung trägt vor, dass es erst nach einer Durchimpfung der Bevölkerung aufgehoben werden kann. Es gibt keine Zeitvorstellung, es gibt überhaupt keine Präzisierung, wann das zu geschehen hat.
Wir müssen erkennen, das die Abschaffung der Gewaltenteilung in der epidemischen Notlage solange Bestand hat, wie man vorgibt eine epidemische Notlage zu haben. Genau das wurde in vielen Staaten so praktiziert, der Notstand wurde nie wieder aufgehoben und die Regierungen regieren nur aufgrund der Notstandsgesetzgebung.
Die Eingangsfrage lautete, wo wollen wir hin und wer wollen wir in den nächsten Jahren sein? Das nächste Jahr ist vollgespickt mit Wahlen. Die wichtigste Wahl ist dann die Bundestagswahl, falls sie wie vorgehen stattfindet! Wer im letzten Sommer schon mal prüft, ob aufgrund der Coronakrise die Wahl verschoben werden kann, der weist nach, dass diese Wahl umständehalber verschoben werden kann. Wem obliegt diese Prüfung, natürlich der nicht legitimierten Organschaft.
FAZIT
Bewußt wurden hier keine medizinischen Fragen diskutiert, keine Analyse der verursachten Kollateralschäden vorgenommen, etc.. Hier sollte einzig nur der Weg der systematischen herbeigeführten Änderungen des politischen Systems betrachtet werden.
Es ist nach wie vor ungeheuer deprimierend, dass das Deutsche Volk nicht rebelliert und einen „Untertanenstatus“ nicht nur hinnimmt, sondern sich größtenteils auch noch darin wohlfühlt.
Das politische Kalkül geht derzeit noch auf, allerdings bröckeln die Reihen und es besteht Hoffnung, dass der Souverän sich auf seine verfassungsmäßigen Rechte besinnt und der politischen Klasse zeigt, wo sie hingehört: Ins Abseits! Diesem unsäglichen Wirken ist auf Gedeih und Verderb entgegenzutreten!!!
Warten wir ab, was die weitere Lockdownverlängerung und -verschärfung mit sich bringt.
… hält das Coronavirus Sars-CoV-2 die Welt in Atem – nun gibt es endlich erste Hoffnungsschimmer. Am 23. Dezember wurde der erste Corona-Impfstoff in der EU zugelassen, mittlerweile haben auch die Impfungen damit begonnen. Weitere Impfstoffe werden derzeit getestet, bis 6. Januar wird eine Stellungnahme der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zum Impfstoff von Moderna erwartet. Fällt diese Stellungnahme positiv aus, dürfte die EU-Kommission den Moderna-Impfstoff gegen Corona ebenfalls zulassen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hofft, Mitte des Jahres „jedem der will ein Impfangebot“ machen zu können.
Doch Impfungen haben – bei allen Vorteilen, die sie mit sich bringen – auch einen entscheidenden Nachteil: Es dauert meist einige Zeit, bis sie wirken, manchmal werden gar mehrere Impfungen benötigt, um den vollen Impfschutz aufzubauen. Doch bei einem möglichen neuen Corona-Medikament, das vom University College London Hospitals NHS Foundation Trust (UCLH) derzeit getestet wird und das vom Pharmaunternehmen AstraZeneca entwickelt wurde, soll das anders sein.
Corona-Medikament von AstraZeneca und UCLH: Antikörper aus dem Labor
Bei dem Corona-Medikament soll es sich um die Antikörper-Kombination AZD7442 handeln, die von AstraZeneca entwickelt wurde, wie der „Guardian“ berichtet. Dabei handelt es sich nicht um Antikörper, die im Körper gebildet werden, um gegen eine Infektion zu kämpfen, sondern um Antikörper, die im Labor hergestellt wurden. Diese Antikörper könnten Menschen, die dem Coronavirus direkt ausgesetzt waren, davor schützen, die Krankheit Covid-19 zu entwickeln, heißt es im „Guardian“ weiter. Das könne nach Angaben von Experten viele Leben retten.
Die Virologin Catherine Houlihan vom UCLH leitet die Phase-3-Studie „Storm Chaser“ zu dem möglichen Corona-Medikament und sagt: „Wir wissen, dass diese Antikörper-Kombination das Virus neutralisieren kann.“ Deshalb hofft die Studienleiterin, dass die Injektion bei Menschen, die dem Coronavirus ausgesetzt waren, zu einem sofortigen Schutz vor Covid-19 führen kann. „Eine Impfung anzubieten wäre dann bereits zu spät“, betont sie.
Phase-3-Studie für neues Corona-Medikament: Entwickeln Teilnehmer Covid-19?
Bisher sei zehn Studienteilnehmern, die zuvor dem Coronavirus ausgesetzt waren, das mögliche neue Corona-Medikament injiziert worden, erklärt Studienleiterin Houlihan. Nun soll genau beobachtet werden, ob die Personen Covid-19 entwickeln. An mehreren britischen Krankenhäusern und an weiteren Orten weltweit läuft derzeit die Studie. Die Forschenden hoffen, dass der Antikörper-Cocktail sechs bis zwölf Monate lang gegen Corona schützen kann. Studienteilnehmer erhalten dazu zwei Dosen des möglichen neuen Medikaments gegen Corona – oder einen Placebo.
Die Antikörper gegen Corona könnten bereits im März oder April zugelassen werden, heißt es im „Guardian“. Wenn das Corona-Medikament von den Behörden zugelassen wird, soll es Personen angeboten werden, die in den vergangenen acht Tagen dem Coronavirus ausgesetzt waren, heißt es weiter.
Die Antikörper gegen Corona könnten bereits im März oder April zugelassen werden, heißt es im „Guardian“. Wenn das Corona-Medikament von den Behörden zugelassen wird, soll es Personen angeboten werden, die in den vergangenen acht Tagen dem Coronavirus ausgesetzt waren, heißt es weiter.