Ein kompetenter, mutiger Richter in Weimar …

… macht Furore! #2

#2 zum Urteil des AG Weimar …

… befasst sich mit den Möglichkeiten, welche der zweiten Instanz zur Verfügung stehen. Es muss ein Oberlandesgericht (OLG) sein.

Warum das so ist, lesen Sie im zweiten Teil des „Grundkurses Rechtsstaatlichkeit“ von Carlos A. Gebauer:

Mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert