Schon in der Antike …
… entstand aus dem natürlichen Bedürfnissen der Menschen nach Schutz vor Gewalt, bei ständiger Gefährdung von Leib und Leben sowie dem Eigentum, nach Salomo, eine Vorstellung von Grundrechten die dem Menschen von Natur aus eigen sind. Zur Zeit der Aufklärung begann dann der Prozeß, dessen Werdegang bis in unsere Zeit als Ziel, zu den Menschenrechten führt.
MehrDie Idee der Menschenrechte aus der Antike flossen in in die englische Verfassung ein. Die amerikanischen Kolonien übernahmen die im englischen Recht begründeten „civil liberties“ und verkündeten sie anläßlich der Unabhängigkeitserklärung von 1776 programmatisch als „human rights“.
Die modernen Grundrechte wurden während der Französischen Revolution 1789 proklamiert, in „Déclaration des droits de l´homme et du citoyen„! Diese Menschenrechtserklärung ging in die französische Verfassung ein und beeinflußte Rechts-und Staatstheorien sowie die europäischen Grundrechtskodifikationen des 19. JH, die Grundrechte zumeist in der Form von Bürgerrechten garantierten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet.
Die Bedeutung der Aufklärung für die Befreiung von geistiger und körperlicher Unterdrückung und damit für die Menschenrechte ist elementar. Geistige Mündigkeit und die Fähigkeit zu kritischem selbstständigem Denken sind die Mittel, um die Mechanismen von Macht und Gewalt zu durchschauen und ihnen zu begegnen.
Unser Grundgesetz wurde am 23.5.1949 verkündet. Die ersten 20 Artikel dieses Grundgesetzes befassen sich ausschließlich mit den individuellen Rechten der Bürger. Diese Rechte wurden aufgrund der gemachten Erfahrungen des 3. Reiches unumstößlich manifestiert. Diese Rechte sind nicht verhandelbar und unterliegen dem Schutz der Legislative. Eingriffe exekutiver Art unterliegen immer dem Parlamentsvorbehalt. Einschränkungen wie sie derzeit durch das IFSG vorgenommen werden, unterliegen zeitlicher Begrenzung und sind im Anschluß wieder auf den alten Stand zu bringen. Grundsätzlich gilt auch, dass trotz Einschränkung das einzelne Recht weiter Bestand hat. Ggf. muß gerichtlich geprüft werden, ob exekutivem Recht Vorrang eingeräumt werden kann.
Mit Beginn der so genannten Coronapandemie …
… wurde von der Regierung mehrfach das Infektionsschutzgesetz (IFSG) angepaßt und der Exekutive weitreichende Vollmachten erteilt, die die Grundrechte erheblich einschränken und am 18.11. zusätzlich die Exekutive ermächtigte, nach Gutdünken vorzugehen. Damit ist gleichzeitig die Legislative aus dem Rennen. Sie hat keinen Einfluß mehr auf das Pandemiegeschehen.
Seit diesem Zeitpunkt erleben wir eine nicht für möglich gehaltene Übergriffigkeit der Exekutive. Ohne Verfassungsgrundlage wurde eine Organschaft gegründet, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentenkonferenz (Merkel plus MPK).
Diese Gruppierung wird ohne parlamentarische Kontrolle tätig und trifft ständig Entscheidungen, die das Pandemiegeschehen betreffen. In nie dagewesener Dreistigkeit werden die Grundrechte der Bevölkerung beschnitten bzw. ausgesetzt/abgeschafft. Die Grundlagen dieser Entscheidungen werden nicht offengelegt. Außer Allgemeinplätzen und vage Angaben über Gefährlichkeit, strittige Zahlen an Infektionen sowie Todesfällen gibt es keine justiziablen, schriftliche Dokumente, die der Justiz in Form von Klagen präsentiert werden können.
Dieses Schalten und Walten nach Belieben ist einer Demokratie unwürdig.
Wir erleben hier einen vollkommen unangemessenen Machtzuwachs der Regierung, die keiner Kontrolle unterliegt. Wir sind an dem Punkt angelangt, der die Gewaltenteilung aufhebt. Dieser Zustand kann erst dann wieder beendet werden, wenn laut Aussage der Regierung ein Impfstoff zur Verfügung steht. Mittlerweile werden Bevölkerungsteile geimpft und nun lautet die Devise: Erst wenn ca. 60-70 % der Bevölkerung durchgeimpft wurden, kann eine Lockerung der Maßnahmen bzw. die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ aufgehoben werden. Die neue Formel, von der WHO herausgegeben, lautet:
„Herdenimmunität = Durchimpfung“!
Diese gänzlich neue Sichtweise ist einer Impfindustrie geschuldet. Herdenimmunität bislang vollzog sich anhand der Durchseuchung der Bevölkerung durch den oder die jeweils vorhandenen Erreger. Nach dieser Wandlung der Sichtweise können wir uns auf ständige epidemische Notlagen einrichten, die dann konsequenterweise nur durch Durchimpfung aufgehoben werden kann.
Dieses Zukunftsbild ist ein Horrorszenario, welches nicht zustande kommen darf!
FAZIT
Mit Blick auf den Beginn dieser Betrachtung wurde versucht, die durch die Menschheit mühsam herbeigeführten Menschenrechte in ihrer geschichtlichen Entwicklung kurz zu beschreiben. Den unterschiedlichen Bevölkerungen weltweit wurden Ihre natürlichen Menschheitsrechte immer durch autoritäre Machtverhältnisse verwehrt. Der Kampf für Menschenrechte wird permanent weiter geführt und findet nie sein Ende, solange die Macht nicht beim Volk, sondern in Händen feudaler Systeme liegt. Wir in Deutschland/Europa sind wieder an einem Punkt angekommen, der Menschenrechte/Grundrechte in einer Weise beschädigt, die nicht hingenommen werden dürfen. Wir haben darauf zu achten, dass wir nicht Opfer eines gigantischen „Feudalkapitalismus“ werden.
UNSERE GRUNDRECHTE SIND WESENTLICHER BESTANDTEIL UNSERER IDENTITÄT !!!
Die muss erhalten bleiben.
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Ein sehr guter, weitausgreifender Überblick, der zeigt, worum es im Ganzen geht!
Und wenn man eine gute Diskussion sehen will, dann meistens bei Servus TV:
https://www.youtube.com/watch?v=LuSk4PnemGg&t=3s