Wundersame Einstellungen der Verfassungsrechtlerin Prof. Nora Markard

Die Einschnitte in Grundrechte …

… hätten sie Anfang des Jahres 2020 besorgt, sagte die Verfassungsrechtlerin Nora Markard im Dlf. Doch der Rechtsstaat habe funktioniert. Man müsse nun weiter verhältnismäßig vorgehen in der Pandemie. Wer nicht ansteckend sei, müsse möglicherweise von Restriktionen befreit werden.

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Interview des Dlf mit Prof. Nora Markard vom 4.1.2021 hören:

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Grün-kursives Zitat & komplettes Interview lesen: Hier klicken

Vieles, was vor der Pandemie in einer liberalen Gesellschaft selbstverständlich möglich war, ist aktuell durch die Corona-Maßnahmen unmöglich. Einzelhandel, Restaurants, Museen, Theater und Sportvereine sind geschlossen. Planmäßig endet der Lockdown am 10. Januar, doch vieles deutet auf eine Verlängerung der Maßnahmen hin. Von einer Zumutung für die Demokratie hatte Angela Merkel gesprochen. Was diese Zumutung für den Rechtsstaat heißt, darüber haben wir mit Nora Markard gesprochen Sie ist Professorin für Verfassungsrecht in Münster und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

[…]

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Ich halte die Ansichten des Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte für sonderbar. Wenn es so etwas wie eine Schutzpflicht des Staates gibt, die Grundrechtsbeschränkungen begründet, können wir Freiheit vergessen. Wenn Aktivitäten (z.B. zum Rodeln, Ski- oder Skatebord fahren), die nicht verboten sind, geächtet werden, können wir Freiheit vergessen.

Ja, wir können unsere Freiheit in diesem Land vergessen. 

Leute, wehrt Euch!!

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4 Gedanken zu „Wundersame Einstellungen der Verfassungsrechtlerin Prof. Nora Markard“

  1. Im Grundgesetz sind die ersten 20 Artikel dem Individuum gewidmet und diese sind laut den Gründungsvätern unverhandelbar, egal welch Krisen auftreten. Das ist die Erfahrung unserer Vorgängerenerationen aus den letzten beiden Kriegen. Diese wußten genau warum sie explizit diese Rechte als „unantastbar“ hingestellt haben.

    Wenn diese „Professorentante“ nun differenzieren möchte, gehört sie genau dahin wo sie hingehört, nämlich ins Abseits. Anscheinend wird es zur Modeerscheinung, dass „Hinz und Kunz“ sich bemüßigt fühlt, ihren „Denkmüll“ ungefragt in die Waagschale zu werfen, vermutlich gibt es dann auch noch Verspechungen von „Dritter Seite“ sie hervorzuheben um dann irgendwas zu werden, was auch immer das sein mag.

    Die Protektion geht um, bumm, bumm, bumm!!!

  2. Auch mein Kommentar zur Verfassung, aber diesmal der der USA. Da geschieht nämlich zur Zeit etwas nicht Uninteressantes. Die Demokraten unter Pelosi versuchen ein zweites Mal, Trump per Impeachment aus dem Amt zu jagen. Man fragt sich, was das soll, wenige Tage bevor er sein Amt sowieso beendet.
    Die deutsche Presse kapriziert sich in ihrer Primitivität auf die angebliche Sorge der Amerikaner, dass Trump noch irgendeinen Atomkrieg entfesseln könnte. Diese Vorstellung ist kindisch.
    Es geht um etwas ganz anderes: Ein Präsident, der per Impeachment aus dem Amt gejagt wurde, kann nicht wieder kandidieren. Also man will sichergehen, dass Trump nicht in einigen Jahren wieder Präsident wird. Nicht der Wähler soll (per primary) entscheiden, sondern die Demokratische Partei, wer Kandidat der Republikaner bei den nächsten Wahlen wird.
    Darum und um nichts anderes geht es.

  3. Präzisierende Ergänzung zum Impeachment: Artikel I, Abschn. 3 der US-Verfassung sieht vor, dass der Kongress einen Präsidenten aus dem Amt verbannen und seine Kandidatur für weitere öffentliche Ämter verbieten kann. – Der Kongress kann genau genommen, zweierlei tun: entweder NUR die Entfernung aus dem Amt, ODER sowohl die Entfernung als auch das Verbot weiterer Kandidaturen ins Werk setzen. –
    Dies nur zur Klärung.

  4. Update: Die ‚Washington Post‘ veröffentlicht heute den eingereichten „Article of Impeachment“ gegen Trump. Darin wird ausdrücklich darauf Bezug genommen, dass jemand, der zum Aufruhr gegen die USA (14th Amendment to the Constitution) aufrief, nicht mehr für öffentliche Ämter kandidieren darf. Es ist also genau, wie ich dachte.

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