Heutiger Beweisantrag: Pfizer/BioNTech-Impfstoff medizinisch unwirksam und unverhältnismäßig !!!
Der Beweisantrag per Fax: Hier klicken
Mehr- Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich,
- Sehr geehrtes Team vom Corona-Ausschuss,
- Sehr geehrte Damen und Herren et al.,
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Anbei zu Ihrer weiteren Information. Meine Verfassungsbeschwerde einschliesslich Eilanträge vom 01.12.2020 wurde aufgrund meines letzten Nachtrags vom 11.12.2020 in das Verfahrensregister übertragen und vom 1. Senat beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2801/20 jetzt bearbeitet.
Mit heutigem Beweisantrag an das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die rechtswidrige Notzulassung des Pfizer-BioNTech-Impfstoffs, widerspricht sich die amerikanische FDA wie auch die europäische EMA über einen sogenannten „Beipackzettel“ selbst, widerlegt zum Teil die Wirksamkeit des Impfstoffs und bestätigt die Unkenntnis von möglichen weiteren Nebenwirkungen und Folgeschäden, welcher in deutscher Sprache am 11.12.2020 veröffentlicht wurde (siehe Anlage). In meinem letzten Nachtrag vom 11.12.2020 an das Bundesverfassungsgericht habe ich ausdrücklich auf den Missbrauch von Notfallzulassungen und auf eine Unverhältnismäßigkeit von Corona-Schutzimpfungen gegenüber einer nicht mehr existenten Pandemie hingewiesen und ausführlich begründet. Mit diesem Vollbeweis „Beipackzettel“ durch die FDA wird die Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des Pfizer-BioNTech-Impfstoffes und der Missbrauch einer Notfallzulassung selbst bestätigt.
Der morgige Start am 27.12.2020 von Corona-Schutzimpfungen muss dringend unterbunden werden !!!
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der vom Bundesministerium für Gesundheit geplante morgige Start am 27.12.2020 von Corona-Schutzimpfungen mit dem Pfizer-BioNTech-Impfstoff über Impfzentren der Gesundheitsämter gemäß Corona-Impfverordnung, nicht nur rechtswidrig und verfassungswidrig ist, sondern mit der ersten Verabreichung des Pfizer-BioNTech-Impfstoffs an Menschen in der Bundesrepublik Deutschland der strafrechtliche Tatbestand des völkerrechtswidrigen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, schwerer Körperverletzung unter rechtsunwirksamer Einwilligung von Behandelnden entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung (Vgl. BGH NJW 2005, 1716 ff.) und Verletzung des Nürnberger Kodex, nicht mehr nur angedroht und geplant ist, sondern aktiv und bewusst, unverhältnismäßig und vorsätzlich völkerrechtswidrig umgesetzt wird. Ein zusätzlicher Strafantrag wird deshalb heute noch von mir bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München I gestellt.
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