Prinzipiell herrscht hierzulande …
auf Seiten von Stromnetzbetreibern, Verbraucherschützern, Beratern und Politik ein breiter Konsens, dass die Elektromobilität und Wärmepumpen verstärkt in den Markt kommen sollen. Wie dabei aber eine Überlastung der bis an die Kunden heranreichenden Verteilnetze in Zeiten hoher paralleler Nachfrage vermieden werden soll, ist heftig umstritten.
MehrUnterbrechen und Ausbau
Stromversorger drängen hier auf die sogenannte Spitzenglättung. Sie sieht vor, dass etwa Elektroautos oder Speicheranlagen im Heim vor allem in den frühen Abendstunden weniger Strom aus dem Netz beziehen können und für einen unbeschränkten Verbrauch zumindest hohe Entgelte fällig sind. Dabei soll auch die Option bestehen, etwa das Laden eines E-Fahrzeugs um anderthalb bis zwei Stunden unterbrechen zu können.
„Es passiert einiges bei der Elektromobilität“, gab Mathias Gabel vom Verteilnetzbetreiber NetzeBW am Mittwoch bei einer Online-Runde der Grünen-Bundestagsabgeordneten Ingrid Nestle zur Integration neuer flexibler Verbraucher in den Strommarkt zu bedenken. Dabei gelte es, die Komplexität „soweit wie möglich zu reduzieren“. Die Branche brauche daher ein Instrument, um die Versorgung optimieren zu können. Dafür müsse die Spitzenglättung gesetzlich festgeschrieben werden, forderte Gabel. Auch eine solche Vorgabe würde sich erst zeitverzögert auswirken, sodass die Politik jetzt handeln müsse. „Wir wollen nicht zwei Stunden flächendeckend abriegeln“, versicherte er. Die Netze würden ferner auch trotz so einer Option weiter ausgebaut.
Die Betreiber schauten recht weit voraus und sähen daher Handlungsbedarf, bestätigte Sebastian Winter vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die Entwicklung könne sehr schnell gehen bei der E-Mobilität. Bei zwei stromgetriebenen Fahrzeugen in einem Straßenzug sei die Versorgung kein Problem, aber schnell könne man in einen Bereich kommen, wo „alles gleichzeitig passiert“ und viele Besitzer ihre Autos laden wollten. Hier müsse Verlässlichkeit „auch für Netzbetreiber gelten“. […]
Was heißt das?
[…] „Die Standardkunden lassen wir in Ruhe“, versprach der Experte dazu. Bei Kunden mit einer „flexiblen Verbrauchseinrichtung“ und einem Energiemanagementsystem erhalte der Netzbetreiber aber das Recht, in Engpässen den Verbrauch zu begrenzen. Das sei planbar und spare Netzkosten, brach Zander eine Lanze für den Unterbrechungsansatz. Typischerweise könnten so drei- bis viermal so viele Verbrauchseinrichtungen ins Netz integriert werden wie bisher.
Ein intelligentes Messsystem alias digitaler Stromzähler und Smart-Meter-Gateway fungiere dabei als sichere Datendrehscheibe und für Interoperabilität. Dies sei der „erste Schritt zum Aufbau eines digitalisierten Stromversorgungssystems“. Da die Geräte erst programmiert und zertifiziert werden müssten, sei eine Rechtsbasis dafür jetzt nötig. […]
Lesen Sie den weiter: Hier klicken
____________________
Zum Smartmeter: Hier klicken
____________________
Stromzuteilungen bei Flaute, in der Nacht, generell:
Das wird so kommen!
____________________