Eine vertane Gelegenheit und verlorene Zeit meint Prof. Lauterbach, der die Bevölkerung am liebsten komplett einsperren würde. Den Eindruck hat zumindest der Blogbetreiber:
Bund und Länder haben ihre Entscheidung über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie auf die kommende Woche verschoben. Kanzlerin Angela Merkel sagte am Abend (16. November) nach einer mehrere Stunden dauernden Video-Konferenz, die Länder hätten sich mehrheitlich gegen zusätzliche Rechtsänderungen zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen. Sie selbst hätte sich dagegen durchaus weitere Maßnahmen bezüglich der Kontakte vorstellen können, fügte Merkel hinzu. …
… Nach Ansicht von SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach war die Beschlussvorlage vielversprechend. Davon sei nur leider das meiste nicht beschlossen worden, kritisierte er im Dlf. Man habe zwei Problembereiche, die aus der Kontrolle geraten: Zum einen die Schulen und zum anderen der private Bereich. Zwar komme man durch die Anfang November beschlossenen Maßnahmen aus dem exponentiellen Wachstum heraus, das reiche aber bei weitem nicht aus.
Der Teil-Lockdown sei statistisch spürbar, aber weitere Kontaktbeschränkungen wären sinnvoll, sagte der Professor für klinische Pharmazie, Thorsten Lehr, im Dlf. Er hat einen COVID-Simulator programmiert, der das Infektionsgeschehen in Deutschland modelliert und Prognosen erlaubt.
„Die Zeit läuft uns davon“
Lauterbach sieht die Verhandlungen als verlorenen Gelegenheit. Die beschlossenen Apelle werden seiner Meinung nach in den nächsten Tagen keine zusätzliche Wirkung entfalten. Damit verspiele man in der Bekämpfung der Pandemie wichtige Zeit. Nach den nächsten Beratungen in der nächsten Woche rechnet Lauterbach deshalb mit starken Einschränkungen. „Die Zeit läuft uns davon.“
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Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. November 2020, in namentlicher Abstimmung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/23944) angenommen. Für den Entwurf haben 413 Parlamentarier gestimmt, dagegen stimmten 235 Abgeordnete bei acht Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für den Gesetzentwurf, die AfD, die FDP und Die Linke dagegen gestimmt. Zur Abstimmung lagen die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/24334) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/24350) vor. …
Zuvor hatten die Abgeordneten Änderungsanträge der FDP (19/24375), der Grünen (19/24380) und der fraktionslosen Abgeordneten Uwe Kamann, Mario Mieruch und Dr. Frauke Petry (19/24422) zu dem Gesetzentwurf abgelehnt.
Der Änderungsantrag der FDP wurde in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit von 453 Stimmen gegen 139 Stimmen bei 68 Enthaltungen zurückgewiesen. Der Änderungsantrag der Grünen wurde mit 456 Stimmen gegen das Votum von 126 Abgeordneten bei 80 Enthaltungen abgelehnt. Der Änderungsantrag der fraktionslosen Abgeordneten wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen das Votum der Antragsteller bei einer Enthaltung aus der AfD-Fraktion abgelehnt.
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Rede von Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister:
Der angenommene Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/23944) beinhaltet eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten. In einem neuen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden mögliche Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung der Epidemie konkret aufgeführt. Zudem werden Grenzwerte sowie Befristungen und Begründungen für Einschränkungen genannt.
Die Einschränkung von Demonstrationen oder etwa Gottesdiensten wird an besondere Auflagen geknüpft. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite orientiert sich an den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Festgeschrieben wird auch eine Berichtspflicht der Bundesregierung an den Bundestag.
Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser
Das Paket beinhaltet zudem Regelungen für Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, die Corona-Intensivbetten freihalten. Was die künftige Impfprogramme betrifft, sollen nicht nur Versicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können, sondern auch Nichtversicherte. Zur besseren Kontaktnachverfolgung im Reiseverkehr kann eine digitale Einreiseanmeldung nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet verordnet werden. Zugleich erhält der Begriff des Risikogebiets eine Legaldefinition.
Das Paket sieht außerdem Hilfe für berufstätige Eltern vor. Die im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern soll fortgeführt werden, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Bei einem unter Quarantäne gestellten Kind soll künftig auch eine Entschädigungszahlung möglich sein. Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls wird hingegen ausgeschlossen, wenn die betreffende Person eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternommen hat.
Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests
Die Laborkapazitäten für Corona-Tests sollen ferner ausgeweitet werden. Dazu soll der sogenannte Arztvorbehalt modifiziert werden. Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abgerufen werden können.
Beim Robert-Koch-Institut (RKI) sollen neue Überwachungsinstrumente (Surveillance) geschaffen werden, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über den Verlauf der Pandemie zu gewinnen.
Geschäftsordnungsantrag der AfD abgelehnt
In einer vorgeschalteten Geschäftsordnungsdebatte lehnte das Plenum einen Antrag der AfD-Fraktion ab, die Schlussberatung über das Bevölkerungsschutzpaket von der Tagesordnung abzusetzen. Die anderen Fraktionen votierten geschlossen dagegen.
Mehrere Redner wandten sich energisch gegen die Darstellung der AfD, wonach das dritte Bevölkerungsschutzpaket einem „Ermächtigungsgesetz“ gleichkomme. Sie wiesen darauf hin, dass ein Vergleich mit der Nazi-Zeit völlig abwegig sei und die aktuelle Gesetzesvorlage in keiner Weise zu einer Diktatur führe.
CDU/CSU: Wir befinden uns in kritischer Phase
Die CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag verteidigte die Vorlage gegen die heftige Kritik der Opposition. Sie forderte die Bürger zugleich auf, sich selbst eine Meinung zu bilden und nicht zweifelhaften Ratgebern zu trauen, denen es unter dem Deckmantel, die Grundrechte schützen zu wollen, nur darum gehe, Abgeordnete zu diskreditieren. Maag betonte: „Wir befinden uns weiter in einer kritischen Phase der Pandemie.“
Das Schutzpaket sei dringend nötig, zumal damit auch das Verfahren für kommende Impfungen vorbereitet werde. So werde ein Rechtsrahmen gesetzt für eine Impfstrategie und den Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen. In Anspielung auf die Impfgegner stellte sie klar: „Wir sehen einen Anspruch auf Impfungen vor und keine Impfpflicht.“ Nötig seien weitere Testkapazitäten, Krankenhäuser bräuchten Liquidität, wenn planbare Operationen verschoben und Intensivbetten für Corona-Patienten vorgehalten werden müssten.
Maag räumte mit Blick auf die Präzisierungen im IfSG ein: „Ich habe noch nie erlebt, dass ein Gesetzentwurf so missverstanden wurde.“ Sie fügte hinzu: „Wir weiten den Spielraum der Bundesregierung nicht aus, wir engen ihn ein.“ Alle Einschränkungen blieben gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar. Es sei nicht hinnehmbar, dass manche Bürger den Verschwörern mehr vertrauten als dem Parlament.
SPD: Wir müssen unsere Kontakte reduzieren
Auch Bärbel Bas (SPD) hob die deutlichen Verbesserungen gegenüber der jetzigen Rechtslage hervor. Bisher habe es im IfSG eine Generalklausel gegeben, die werde jetzt präzisiert. Die nötigen Maßnahmen würden beschränkt, befristet und begründet. Sie fügte hinzu: „Wir müssen im Moment unsere Kontakte reduzieren.“ Man könne über einzelne Maßnahmen streiten, aber am Ende gehe es darum, die Kontakte einzuschränken, weil sonst die Probleme der Pandemie nicht zu lösen seien.
Sie verwies auf Labore, die am Limit seien und Kliniken, die finanziell gestärkt werden müssten. Es gebe aber auch gute Nachrichten, sagte Bas und verwies auf die Impfstoffe, die entwickelt wurden. Auch bei den Arzneimitteln gegen Covid-19 seien Fortschritte zu verzeichnen.
Grüne: Geltung wird auf vier Wochen begrenzt
Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte das Schutzpaket ebenfalls und sprach von einem gesetzlichen Rahmen für notwendige Eingriffe in die Grundrechte. Es gehe darum, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu sichern. „Wir legen damit heute die Grundlage dafür, dass gut begründete, evidenzbasierte Maßnahmen auch einer gerichtlichen Kontrolle standhalten.“ Die Länder würden dazu verpflichtet, ihre Rechtsverordnungen zu begründen, die Geltung werde auf vier Wochen begrenzt.
Rottmann fügte hinzu, es müsse unter allen Umständen ein Minimum an sozialen Kontakten gewahrt bleiben. Das sei all denen geschuldet, die gerade mit der zweiten Infektionswelle zu kämpfen hätten. Sie räumte zugleich ein, dass die Grünen sich mehr soziale Regelungen vorgestellt hätten, etwa das Kindeswohl betreffend. Auch wäre ein Pandemierat mit Experten sinnvoll. Insofern sei das Gesetz nur ein Anfang, „vielleicht auch nur ein Provisorium“. Außerdem müsse die Frage der Entschädigung gesetzlich geregelt werden.
AfD: Größte Grundrechtseinschränkung seit 1949
Heftige Gegenwehr kam hingegen von der AfD-Fraktion, die zwischendurch sogar Plakate mit Hinweisen auf das Grundgesetz hochhielt und dafür von Parlamentspräsident Dr. Wolfgang Schäuble ermahnt wurde. Nach Ansicht von Fraktionschef Dr. Alexander Gauland haben die gesetzlichen Regelungen zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Das IfSG stehe für die größte Grundrechtseinschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik.
Das Misstrauen werde wachsen, sagte Gauland voraus, das sei an den Demonstrationen, die gerade vor dem Bundestag stattfänden, gut zu sehen. Er mahnte: „Die Menschen treten für ihre Grundrechte ein und müssen nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden.“ Viele Bürger hätten existenzielle Nöte und fürchteten um ihre Freiheit. Gauland sagte: „Wir werden noch viele Monate mit dem Virus leben müssen.“ Die Bürger wüssten das, die Bevölkerung verhalte sich kooperativ und einsichtig. „Dass man sie zusperrt, ist unerträglich, und das läuft auf Diktatur hinaus.“
FDP: Freifahrtschein für die Regierung
Ganz so weit wollte FDP-Fraktionschef Christian Lindner nicht gehen, wenngleich auch die FDP das Paket äußerst kritisch sieht. Im November seien zunächst einschneidende Freiheitsbeschränkungen beschlossen worden, wenig später sei bereits infrage gestellt worden, ob die Befristung Bestand haben könne, ohne die bisherigen Beschränkungen in Gastronomie oder Kultur zu analysieren. „So stellt man das nach wie vor große Vertrauen der Bevölkerung in die Politik unnötig auf die Probe.“
Das neue Bevölkerungsschutzpaket leiste zur Risikostrategie nur wenige Beiträge. Eine reine Aufzählung von möglichen Freiheitseinschränkungen sei unzureichend. Es müsste klar zugeordnet werden, welche Maßnahmen in welcher Lage angeordnet würden. Lindner betonte: „Wir können und müssen die Entscheidungen der Regierungen lenken und ihnen klare Leitplanken geben, wenn in Grundrechte eingegriffen wird.“ Das neue Gesetz gebe der Regierung keine Leitplanken vor, sondern stelle einen Freifahrtschein aus.
Linke warnt vor schleichender Demokratiekrise
Jan Korte (Die Linke) kritisierte, die Bundesregierung habe „den Sommer verpennt“, statt die Lage zu analysieren. Das jetzt gewählte Eilverfahren der Gesetzgebung sei zwar zulässig, aber politisch unklug. Die Mehrheit der Menschen zeige nach wie vor ein solidarisches Grundverhalten. Daher trage es fast schon „monarchische Züge“, wenn nach den Bund-Länder-Gesprächen die Neuerungen verkündet würden. Damit werde Akzeptanz verspielt.
Es gebe Verbesserungen mit dem Gesetz, aber jeder Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte, die so bitter erkämpft seien, bedürfe einer Debatte im Bundestag. Korte mahnte: „Die schreckliche Corona-Krise darf nicht zu einer schleichenden Demokratiekrise werden.“
Minister: Gesundheitssystem nicht überfordern
Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist die Corona-Pandemie ein „Jahrhundertereignis, eine Naturkatastrophe, eine Zumutung und eine Bewährungsprobe“. Egal, was die Politik entscheide, es entstehe in jedem Fall Schaden: wirtschaftlich, sozial und gesundheitlich. Es gehe in dieser Lage darum, die richtigen Prioritäten zu setzen. Die Wissenschaft könne die Politik beraten, aber kein Virologe könne der Politik die Entscheidungen abnehmen. „Wir müssen gewichten, welchen Schaden wir wo ertragen können.“
Spahn fügte hinzu: „Wir wollen keine Überforderung des Gesundheitssystems akzeptieren.“ Steigende Infektionszahlen führten früher oder später zu Leid und Kontrollverlust. Um das zu vermeiden, müssten die Zahlen runter. Zwar sei zuletzt das exponentielle Wachstum der Infektionen gestoppt worden, „aber wir sind noch nicht über den Berg“. Angesichts der erfolgreich getesteten Impfstoffe sprach Spahn von Licht am Ende des Tunnels. Den Impfgegnern versicherte er: „Ich gebe Ihnen mein Wort. Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“ Er warb zugleich für Zusammenhalt und sachlichen Dialog und betonte: „Das Virus ist dynamisch, wir müssen es auch sein.“
Epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt
Mit 422 Ja-Stimmen bei 90 Nein-Stimmen und 134 Enthaltungen nahm der Bundestag in namentlicher Abstimmung einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur „Feststellung des Fortbestandes der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/24387) an. Diese wurde zuletzt am 25. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus für die Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag festgestellt.
Wie es in dem Antrag heißt, werde nun mit dem beschlossenen dritten Bevölkerungsschutzgesetz im Paragrafen 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine ausdrückliche regelmäßige Berichtspflicht für den Fall der Ausrufung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführt. Die Bundesregierung sei dieser bereits in den vergangenen Wochen und Monaten selbstständig nachgekommen. Die Normierung dieser Berichtspflicht sei dennoch ein wichtiges Signal zur Herstellung von Transparenz und für den Anspruch auf verlässliche Informationen.
Oppositionsanträge abgelehnt
Abgelehnt wurden fünf Anträge der AfD, zwei Anträge der FDP, ein Antrag der Linken und zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen. Der Gesundheitsausschuss (19/24334, 19/24005) und für den zweiten FDP-Antrag der Familienausschuss (19/24333) hatten dazu Beschlussempfehlungen vorgelegt.
Ein weiterer Antrag der Linken (19/24362) wurde erstmals erörtert und zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.
Erster abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem ersten Antrag (19/22547), eine Epidemiekommission einzurichten, die Kriterien festlegen sollte zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Diese ständige Epidemiekommission sollte anhand objektiver, wissenschaftlich begründeter Kriterien festlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen habe und diese beschließen müsse, heißt es in dem Antrag. Die Kommission müsse politisch unabhängig sein und streng wissenschaftlich arbeiten. Nur die AfD stimmte für diesen Antrag, es gab zudem eine Enthaltung.
Zweiter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle“ (19/22551) eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) beinhalte keine ausreichende Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen.
Anhand wissenschaftlich begründeter Kriterien müsse festgelegt werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen habe und diese beschließen müsse. Nur die AfD und einzelne fraktionslose Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.
Dritter abgelehnter Antrag der AfD
Der Titel des Antrags der AfD-Fraktion lautete „Covid-19: Hygiene statt Verbote, Lockdown unterbinden – Schwere Fälle verhindern, statt neue Schäden verursachen“ (19/23950). Danach sollte die Bundesregierung gesetzlich sicherstellen, dass die Hygienekonzepte bundesweit einheitlich gefördert und evaluiert werden anstatt Ausgangssperren, Schließungen und Verbote („Lockdowns“) zu verfügen. Der Schutz von Risikogruppen sollte in den Mittelpunkt gestellt werden.
Den Besuchern von Seniorenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern wollte die AfD einen Antigen-Schnelltest ermöglichen. Ärztliches und pflegerisches Personal sowie das Reinigungspersonal sollte regelmäßig getestet werden und wie die Besucher beim Kontakt mit den Patienten/Bewohnern FFP2-Masken tragen. Personen, die sich selbst isolieren, sollten unterstützt werden. Gleichzeitig sei ihre medizinische Versorgung zu gewährleisten. Für Personen, die der Risikogruppe angehören, aber zu Hause leben, wollte die AfD eine Hilfe etablieren. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für den Antrag.
Vierter abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in einem vierten Antrag (19/23949), die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig zu machen und den Bundestag stärker an den Corona-Entscheidungen zu beteiligen. Sie verwies auf eine Vielzahl von Stimmen in der öffentlichen Diskussion, die die Praxis der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Corona-Pandemie kritisierten. Es sei ein „deutliches Auseinanderklaffen von geschriebener und gelebter Verfassung“ zu erkennen, schrieb die Fraktion.
Neben der Aufhebung der Beschlüsse von Ende Oktober forderte sie, diese durch zielgenau auf den Schutz von Risikogruppen konzentrierte Maßnahmen zu ersetzen. Dadurch sollten auch die Corona-Verordnungen der Länder so schnell wie möglich außer Kraft gesetzt werden. Ferner sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine „verfassungskonforme Neufassung“ des IfSG vorlegen. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für den Antrag.
Fünfter Antrag der AfD
In ihrem fünften Antrag (19/20676) forderte die AfD-Fraktion eine parlamentarische Kontrolle bei Grundrechtseingriffen wie in der Corona-Krise. Die Verordnungsermächtigungen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergäben, müssten dahingehend ausgestaltet werden, dass Verordnungen der Bundesregierung dem Bundestag und Bundesrat zur Zustimmung zuzuleiten seien.
Das Infektionsschutzgesetz sei im Paragrafen 5 Absatz 2 Nr. 3 bis 8 dahingehend abzuändern, dass die Tragweite der Verordnungsermächtigung im Hinblick auf Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmt sei. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für diesen Antrag. Zur Abstimmung über diesen Antrag hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/24005).
Erster abgelehnter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem ersten Antrag (19/23689) eine klare gesetzliche Grundlage für die Infektionsschutzmaßnahmen. In einer Demokratie müssten die wesentlichen Entscheidungen vom parlamentarischen Gesetzgeber selbst getroffen werden. Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie werde tiefgreifend in die Grundrechte der Bürger eingegriffen. Rechtsgrundlage sei die Generalklausel des Paragrafen 28 des IfSG, auf deren Grundlage die Länder Rechtsverordnungen erließen.
Die Abgeordneten forderten unter anderem, bei der Einführung von Verordnungsermächtigungen im IfSG für den Bund verstärkt auf parlamentarische Erlassvorbehalte und Unterrichtungspflichten zu setzen. Die weitreichenden und verfassungsrechtlich zweifelhaften Verordnungsermächtigungen zugunsten des Bundesgesundheitsministeriums müssten eingeschränkt werden. Auf eine Verstetigung und Entfristung der Verordnungsermächtigungen sollte verzichtet werden. Künftig sollte zudem die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach zwei Monaten automatisch enden. Die FDP-Fraktion plädierte außerdem für einen Expertenrat zur Unterstützung der Abgeordneten bei der Beurteilung von Anti-Corona-Maßnahmen. Neben der FDP stimmten auch die AfD und Grünen bei Enthaltung der Linken für den Antrag, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab.
Zweiter Antrag der FDP
In ihrem zweiten Antrag (19/20060) forderte die FDP unter anderem, dass Eltern, die während der Corona-Krise ihre Kinder betreuen, auch dann für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz entschädigt werden, wenn grundsätzlich die Möglichkeit zum Arbeiten im Home-Office besteht. Die Fraktion sprach sich für eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes aus. Die Entschädigung sollte für die Dauer der Corona-Pandemie auch während eines eingeschränkten Regelbetriebs von Kitas und Schulen sowie während der Schulferien gezahlt werden. Ebenso sollte die Entschädigung auch an Eltern gezahlt werden, deren Kinder wegen einer relevanten Vorerkrankung im Fall einer Corona-Infektion mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen und deshalb von ihren Eltern betreut werden.
Die Liberalen begründeten ihren Antrag mit den besonders großen Herausforderungen für viele Familien während der Corona-Pandemie. Für viele sei es ein „unmöglicher Kraftakt“, die beruflichen Aufgaben im Home-Office, die Betreuung der Kinder zu Hause und die schulische Bildung zu übernehmen. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen diesen Antrag, die AfD, die Linksfraktion und die Grünen enthielten sich. Zu diesem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vor (19/24333).
Abgelehnter Antrag der Linken
Die Linke forderte die Bundesregierung unter anderem auf (19/23942), dem Bundestag eine Strategie zur Beschlussfassung vorzulegen, die unterschiedliche Szenarien der epidemischen Entwicklung beinhaltet und klare epidemiologische Zielwerte als Maßgabe für Verordnungen für Bundes- und Landesregierungen definiert. Das betreffe vor allem grundrechtlich eingreifende Maßnahmen, die Festlegung von möglichst bundeseinheitlichen Zielparametern in der Pandemiebekämpfung und die Bedingungen für das Inkraft- und das Außerkrafttreten von Maßnahmen.
Zugleich sollte die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Verordnungsermächtigungen des Gesundheitsministeriums aufgrund der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ so reduziert, dass keine Abweichungen und Ausnahmen von Gesetzen mehr möglich sind. Auch müsse sichergestellt werden, dass Verordnungen mit besonderer Eingriffstiefe die gegebenenfalls auch nachträgliche Bestätigung des Bundestages benötigen. In den Absprachen mit den Regierungen der Länder sollte die Bundesregierung auf entsprechende Regelungen in den Ländern hinwirken. So ermögliche Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Ländern, einer bundesrechtlichen Verordnungsermächtigung auch durch Landesgesetz nachzukommen. Neben der Linken stimmten auch die Grünen für den Antrag, während die Koalitionsfraktionen und die AfD ihn bei Enthaltung der FDP ablehnten.
Antrag der Linken in erster Lesung
Die Linke setzt sich mit ihrem zweiten Antrag für eine „eine gute nationale und internationale Strategie bei Corona-Impfstoffen“ ein (19/24362). Zu beraten seien weitreichende epidemiologische und normative Fragen; im Hinblick auf die Verteilung möglicher Vakzine müssten außerdem Fragen zur Organisation und Finanzierung geklärt werden, schreibt die Fraktion.
Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten daher, dem Bundestag eine Impfstrategie gegen Covid-19 vorzulegen, die unterschiedliche Szenarien für die zu erwartenden unterschiedlichen Impfstoffe enthält, die anhand transparenter Abwägungen eine vorgeschlagene Verteilung in der Bevölkerung deutlich macht und die „bei Zweifeln an der Sicherheit bestimmter Impfstoffe diese nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen als Teil der Impfstrategie vorsieht“. Darüber hinaus fordert die Fraktion die Bundesregierung zu globaler Solidarität auf, was beispielsweise die Bepreisung von zum Teil mit Steuergeldern geförderten Produkten gegen Covid-19 betrifft.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen hielten in ihrem abgelehnten Antrag (19/23980) fest, dass das Rechtsstaatsprinzip, das Demokratiegebot und das Ziel der Eindämmung der Pandemie eine stärkere Einbindung der Parlamente und die Beseitigung bestehender gesetzlicher Defizite bedürfe. Sie forderten deshalb eine tiefgreifende Modernisierung des IfSG.
Dies werde zwar einige Zeit in Anspruch nehmen, dennoch sollte der Bundestag schon jetzt bestimmte Problembereiche gesetzlich bearbeiten, schrieben die Abgeordneten. Dazu gehöre unter anderem eine Konkretisierung im Infektionsschutzgesetz, unter welchen Voraussetzungen die Länder bestimmte Grundrechtseingriffe zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Verordnung erlassen dürfen. Die Koalitionsfraktionen lehnten diesen Antrag ab, die AfD, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich.
Zweiter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/24378) ein „Sofortprogramm Intensivpflege“, um auf personelle Engpässe in der stationären Intensivpflege durch die Corona-Krise zu reagieren. So seien zum einen kurzfristige Maßnahmen wie ein „WellComeback“-Sofortprogramm einzuleiten, das Anreize für den Wiedereinstieg von Menschen mit abgeschlossener Pflegeausbildung in den Pflegeberuf setzt, schreiben die Abgeordneten beispielhaft.
Zum anderen gelte es aber auch auf eine grundlegenden Verbesserung der Situation in der Intensivpflege hinzuwirken. So sollte die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert werden, den Aufbau einer berufsständischen Vertretungsorganisation der Pflegeberufe zu unterstützen. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen diesen Antrag, die Grünen dafür, die übrigen Fraktionen enthielten sich. (pk/sas/vom/ste/18.11.2020)
Die Nachverfolgung macht allein deshalb keinen Sinn, weil es eine unbekannte Anzahl (Dunkelziffer) von Menschen gibt, die bei einem Test aus welchen Gründen auch immer positiv getestet würden. Da diese Leute, deren Anzahl auf das 4 bis 20-fache der aktuell tatsächlich positiv Getesteten geschätzt wird, nicht bekannt sind, kann da natürlich auch nichts nachverfolgt werden. Daher ist die Nachverfolgung also per se stark lückenhaft und kann das Ziel, alle Kontakte festzustellen und zu quarantänisieren praktisch gar nicht erreichen. Kurz: Der Inzidenzwert liegt immer weit über 50. Man kennt die ´Positiven` halt nur nicht.
Das Corona-Kartenhaus mit seinen Werten und Maßnahmen klappt zusammen.
Richard von Löwenstern bringt diesen Sachverhalt in seinem Artikel auf der Achse des Guten ebenfalls, wenn auch insgesamt etwas komplizierter auf den Punkt:
[…] Corona hingegen ist eine Epidemie light. Covid-19 hat eine relativ geringe Sterblichkeitsrate, die irgendwo zwischen unter 0,2 und einem Prozent der Infizierten liegt. Außerdem verlaufen die Infektionen laut RKI in rund 80 Prozent der Fälle mit nur leichten Symptomen oder völlig asymptomatisch. Wer nichts oder kaum etwas von seiner Infektion spürt, geht auch nicht zum Arzt. Daher ist das Dunkelfeld unerkannter Infektionen hoch, solange nicht die gesamte Bevölkerung regelmäßig durchgetestet wird.
Wie hoch genau, weiß man nicht. Diverse Studien legen einen Wert zwischen ungefähr Faktor 4 und Faktor 20 nahe, um den das tatsächliche Infektionsgeschehen höher ist als das bekannte. Ich habe mir vor einiger Zeit den Spaß gemacht, die mögliche Dunkelziffer anhand der Zahlen des Seuchen-Gurus John Ioannidis auszurechnen. Wenn man für Deutschland eine Infektionssterblichkeit von 0,2 Prozent ansetzt, landet man unter Berücksichtigung der Corona zugeordneten Todesfälle etwa bei einem Faktor 15.
Aber wir müssen uns hier gar nicht darüber streiten, wie hoch die Dunkelziffer wirklich ist. Einig sind sich alle darin, dass es sie gibt und dass sie erheblich ist. Das genügt, um alle Aussagen über „Kontrolle durch vollständige Nachverfolgung“ im Zusammenhang mit Corona als Bullshit zu entlarven. Genau wie die Behauptung vom „Kontrollverlust“. Wer etwas nicht unter Kontrolle hat, kann sie auch nicht verlieren. […]
Jetzt im Herbst, zu Beginn des zweiten Lockdowns ist es wieder so.
Der Unterschied
Diesmal berichtet das ZDF über den Sachverhalt:
Wobei ich anmerken möchte, dass das Einzige, was irrational ist, die Maßnahmenpakete der Großkopferten sind.
Einschließlich des Corona-Ermächtigungsgesetzes, welches nach der Debatte heute um 12:00 Uhr von der Mehrheit des Bundestages abgenickt wurde, die Demokratie in Deutschland wieder mal außer Kraft setzt.
Dass rigorose Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht unbedingt Erfolg brächten, zeige der Blick auf die Nachbarländer oder Spanien, sagte der Medizinstatistiker Gerd Antes im Dlf. Es fehlten Studien, die Steuerungsinstrumente für geeignete Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie liefern könnten.
[…]
Gerd Antes, Medizinstatistiker aus Freiburg, kritisierte im Deutschlandfunk, dass es kaum Studien gebe, die uns Steuerungsinstrumente liefern könnten, mit denen differenziertere Maßnahmen möglich seien. Außerdem werde die Bevölkerung mit widersprüchlichen Aussagen konfrontiert, das bringe eine Desorientierung mit sich.
[…]
______________
Das Interview des Dlf vom 14.11.2020 mit Dr. Gerdes hören:
… bitte unterlassen Sie doch die diskreditierende Berichterstattung (Bild rechts) über die Menschen, die ihre Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wahrnehmen.
350 Demos allein in NRW mit jeweils 100 Teilnehmer – es sind sicher mehr – wären 35.000 Menschen, die garantiert nicht aus irgendwelchen rechtsextremen, staatsumstürzlerischen Gründen auf die Straße gehen. Im Gegenteil.
Diese Menschen demonstrieren gegen den Umbau des Rechtsstaats in eine
Genau diesen Umbau unterstützen Sie mit Ihrer Berichterstattung. Sie sind gegenüber der aktuellen Corona-Politik vollkommen unkritisch, nein, willfährig. Wenn Sie tatsächlich glauben, Deutschland wäre in einer Pandemie und die Corona-Maßnahmen seien tatsächlich notwendig, um es vor dem gesundheitlichen Untergang zu retten, dann haben Sie schlecht recherchiert und keine Ahnung. Davon gleichwohl viel. Das permanente Herausholen der Nazi-Keule gegen Querdenker zeigt, dass Ihnen die Argumente fehlen. Ich vermute, die wahren Faschisten sitzen in den diversen, auch Ihren Redaktionsstuben, die mit dazu beitragen Deutschland, wie ich es bis 2015 geliebt habe, in besagte (klimaneutrale und gendergläubige Vielvölker-) Hygienediktatur umzubauen. Sie kehren mit Ihrer Berichterstattung z. B. in Sachen Klima, Migration und nun Corona den Weg frei. Dafür sollten Sie sich in Grund und Boden schämen.
merken Sie wirklich nicht, dass die ganze Pandemie ein riesiger Popanz ist?
Eine Art Massenhysterie, die die Großkopferten befallen hat. Bevor Sie denken, aha, wieder der Corona-Leugner, folgendes:
Selbstverständlich gibt es SARS-CoV-2, gibt es Covid-19. Selbstverständlich erkranken Menschen und selbstverständlich gibt es schwere und auch tödliche Verläufe. Nur ist das im Prinzip des Lebens alles nichts Neues. Die Maßnahmen aber, die getroffen wurden/werden ähneln einem kollektiven Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Sie sind keinesfalls verhältnismäßig. Das Medienhaus hat etwa 3.000 Mitarbeiter. Es gab noch keine schweren Covid-19 Verläufe. Offensichtlich wurden auch noch keine aktiven Mitarbeiter von Meister Corona-Schnitter dahingerafft. Gleichwohl wurde das Virus bei einigen identifiziert. Wenn alle 3.000 Menschen getestet würden, gäbe es noch etliche positiv Getestete mehr. Und nun? Sind im Lauf der vergangenen Jahre nicht Mitarbeiter an anderen Krankheiten erkrankt, gar gestorben? Kennen Sie niemanden, der bereits am Ende des Zeitlichen stand und dann von einem Infekt, z.B. einer Lungenentzündung, der zusätzlich zu bestehenden Erkrankungen auftrat, befallen wurde und verstarb? Das ist sehr häufig der Fall. Viel häufiger als der Tod durch Covid-19.
Ich befasse mich jeden Tag mehrere Stunden mit dem Phänomen „Corona“. Seit März analysiere und dokumentiere ich speziell und ausführlich die Lage in der Städteregion. Sowohl die Zahl der positiv Getesteten, als auch die der Verstorbenen ist absolut im „Normalbereich“. Es gibt dazu aussagekräftige Charts.
Um das überhaupt zu verstehen, muss man allerdings akzeptieren, dass Menschen krank werden, dass Menschen versterben. Das gleiche gilt für die Situation deutschlandweit. Am 9.11.2020 lag die Zahl der aktiven Fälle mit über 250.000 Menschen auf dem bisherigen Höchststand. Dennoch:
Bezogen auf die Bevölkerungszahl von abgerundet 83.000.000 Menschen, ist das Krankheitsgeschehen absolut überschaubar. Wobei ich davon ausgehe, dass tatsächlich Kranke im Krankenhaus behandelt werden. Alle andere haben Verläufe, die zu Hause auskuriert werden bzw. keine nennenswerte Symptome. In diesem Zusammenhang ein wichtiger Hinweis.
Vor etwa 30 Jahren bin ich persönlich an einer Grippe erkrankt, dass ich tatsächlich 3 Wochen krankgeschrieben wurde. Die ersten 2 Wochen dachte ich, ich würde sterben. Ich musste mich auf die Toilette schleppen und war froh, wenn ich ruhig im Bett liegen konnte. Kein Fernsehen, kein Buch, nichts! In der dritten Woche wurde es nach und nach besser. Ich besiegte den Erreger. Ich bin sicher, dass in diesen Tagen Menschen, die sich so krank fühlen, wie ich damals, in ein Krankenhaus eingewiesen werden (wollen). Ob sie dann wegen Corona behandelt werden oder wegen eines anderen Infektes sei dahingestellt. Neben den offiziell gut 3.000 intensiv wegen Corona stationär behandelten Patienten gibt es – nie auch nur erwähnte – gut 18.000 Patienten, die wegen anderer schwerer Erkrankungen, auch und vor allem Atemwegserkrankungen intensivmedizinisch betreut werden. Offiziell gibt es noch gut 20.000 Intensivbetten in Reserve, davon etwa 8.000 im DIVI-´Normalbestand`.
Es ist bedauerlich, wenn Menschen krank werden und womöglich versterben. Das allerdings ist Teil des menschlichen, ja jeglichen Lebens. Das war immer schon so. Daran nun in Bezug auf einen ´neuartigen` Virus – wie viele kommen noch? – etwas ändern zu wollen, indem gezielt Individuen, Gesellschaft, Wirtschaft mit Maßnahmen drangsaliert werden, die das Virus eindämmen sollen, ist naive Hybris. Und natürlich ein Riesengeschäft. Selbstverständlich befürworte ich Hygienemaßnahmen, wie ich sie als mittlerweile 66 Jahre alter Großvater gelernt und in der Erziehung weiter gegeben habe. In der Mikroanalyse Städteregion weise ich ausdrücklich darauf hin. Aber alles andere, insbesondere das Tragen von Masken, schadet mehr als es nutzt. In jeder Hinsicht. Die leere Innenstadt spricht Bände! Auch wenn die, die aus der Nummer „Bekämpfung Covid-19“ nicht mehr herauskommen, etwas anderes behaupten. Hier ist die Machtfrage zu stellen. Hier liegt ein gewaltiges Unruhepotential. Die Menschen werden sich das nicht mehr lange gefallen lassen.
Mir persönlich geht es übrigens gut. Ich bin finanziell unabhängig, muss nicht mehr verreisen, habe den REWE, den Lidl nebenan, habe auch sonst alles Notwendige zu Hause: Eine etwa 2.000 Bücher umfassende stetig weiter, auch elektronisch, wachsende Bibliothek, eine große Videothek off- und online, Musik von Klassik, Oper bis hin zum Rock & Jazz ohne Ende, superschnelles Internet.
Ich lebe seit 47 Jahren mit der gleichen Frau monogam und zufrieden zusammen. Davon 45 Jahre verheiratet. Ich könnte zu Hause sitzen und das Leben als Ruheständler genießen. Mach ich aber nicht: Ich bin mir sicher, dass Mainstream-Medizin, dass Politik und die sie unterstützenden Medien auf einem, auch für meine beiden Enkel gefährlichen Holzweg sind. Das begründe ich Tag für Tag auf´ s Neue. Die Zahlen im Verhältnis betrachtet geben keine besonderen Notwendigkeiten her. Man muss nur wegkommen von der vollkommen idiotischen absoluten (Zahlen-) Sichtweise und der Einzelfallbetrachtung („Haben Sie schon mal jemanden an Corona sterben sehen?“). Die oben angesprochenen 18.000 ´anderen`, die 18.000 Nichtcorona-Intensivpatienten sind nicht zur Erholung auf den Intensivstationen. Was sich da abspielt, ist oft der blanke Horror. Am Lebensende schlafen ganz, ganz viele Menschen eben nicht friedlich ein. Es sterben pro Tag etwa 2.500 Menschen in Deutschland. Pro Tag! Das verdrängen wir gerne. Aber es ist so. Und: Corona ist eben nicht annähernd die tödliche Seuche wie Pest, Ebola oder schwarze Pocken. Zum Glück. Der Mensch ist der Wolf des Menschen. Nicht das Corona-Virus.
Der Schaden, der durch die diversen Maßnahmen bisher angerichtet wurde, ist viel, viel größer, als die Auswirkungen des Virus. Allgemein wissenschaftlich, nicht individuell betrachtet. Er wird weiter ansteigen. Innerhalb der letzten 9 Monate wurde Volksvermögen in Gesellschaft (Kultur) und Wirtschaft in riesigem Ausmaß zerschlagen. Menschen und Betriebe wurden und werden existentiell vernichtet. Wirtschaftlich und zum Teil auch körperlich. Viele werden mit den auf sie einstürzenden Problemen in Beruf und/oder Familie nicht fertig. Es herrscht eine Atmosphäre der Angst und des Misstrauens. Polizeistaat und Denunziantentum blitzen auf, werden immer auffälliger. Offene Debatten zu bestimmten Bereich sind praktisch nicht möglich. Es gibt nur noch richtig oder falsch, gut oder böse.
Klar, ich liege falsch und meine Meinung ist böse. Ich halte Verantwortliche in den Gesundheitsbehörden, in den Ämter und Redaktionsstuben von der Arbeit ab. Weil ich Corona-Leugner bin. Ist doch ganz einfach.Ironie-Aus! Die Geschichte wird mir und meinen Mitstreitern Recht geben. Da bin ich mir ganz sicher. Oder können Sie mir schlüssig erläutern, weshalb Corona so schrecklich ist, dass das, was unsere Eltern aufgebaut, wofür sie den Grundstein gelegt haben (z. B. Sozialstaat, friedvolles Zusammenleben, blühende Wirtschaft, kulturelle Vielfalt) zerstört werden muss. Im Ernst: Lassen Sie uns doch offen und ruhig darüber diskutieren. Natürlich mit Abstand und Maske. Ich würde mich freuen.
Beste Grüße
Rüdiger Stobbe, Studium Sozialwissenschaften und Germanistik an der TH Aachen, Abschluss: 1. Staatsexamen
… findet in einem Gutachten mehrere „Kritikpunkte“ im Entwurf der Großen Koalition zum „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Es soll vor allem die bisherigen Corona-Maßnahmen zumal die Eingriffe in Grundrechte im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität präzisieren und rechtlich absichern. In dem Gesetzentwurf (GE) heißt es, der Gesetzgeber nehme nun die Abwägung zwischen den Beschränkungsmaßnahmen und den betroffenen grundrechtlichen Schutzgütern vor und regele somit die wesentlichen Entscheidungen.
Umso peinlicher für die Koalitionäre der Bundesregierung, dass der Entwurf nach Ansicht der wissenschaftlichen Experten des Bundestages diesem Anspruch nicht ganz gerecht wird. Sie kommen nach Prüfung des Entwurfs im Ergebnis zu folgenden Beanstandungen:
So genannte Standardmaßnahmen, also konkrete Ermächtigungen für bestimmte Maßnahmen, werden nicht eingeführt. Stattdessen benennt der GE nur Regelbeispiele für Maßnahmen.
Einige Formulierungen des GE entsprechen der Normenklarheit und -bestimmtheit nur bedingt. Das gilt etwa für die Unterscheidung von „schwerwiegenden“, „stark einschränkenden“ und „einfachen Schutzmaßnahmen“.
Regelungen zur Berichtspflicht der Bundesregierung, Evaluierung und Befristung der Maßnahmen sind nicht vorgesehen.
Die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages am Erlass der Rechtsgrundlagen wurden nicht verbessert.
Der Gesetzentwurf, so das Gutachten, sehe „vor, dass je nach Höhe der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen entweder „einfache“, „stark einschränkende“ oder „schwerwiegende“ Schutzmaßnahmen in Betracht kommen. Die Verwendung dieser Begriffe ist nicht überzeugend, da sie an keiner Stelle im Gesetz definiert werden. Auch die Begründung des Gesetzentwurfs liefert keine Klärung. Unter anderem wird nicht deutlich, was der Unterschied zwischen den einzelnen Schutzmaßnahmen sein soll. Die Formulierung des § 28a Abs. 2 GE, dass bestimmte Schutzmaßnahmen „in Betracht kommen“, ist rechtstechnisch ungewöhnlich. Es handelt sich nicht um eine Einschränkung, sondern um eine reine Beschreibung.“
[…]
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Meine Meinung:
Morgen, amMittwoch, den 18.11.2020 debattiert der Bundestag ab 12:00 Uhr über die Corona-Maßnahmen, die in ein Gesetz, m. E. ein Ermächtigungsgesetz, gegossen werden sollen. In diesem Zusammenhang sind die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bemerkenswert. Wurde doch wohl eher die ideologisch geführte Feder beim Gesetzentwurf geführt, denn die der handwerklichen Solidität.
Gut so!
Bietet das Gesetz doch entsprechend viele Ansatzpunkte, es vor dem Bundesverfassungsgericht zu kippen.