Die AfD war auch im dritten Quartal mit Abstand vor allen anderen Parteien Ziel von Angriffen auf Repräsentanten und Einrichtungen, meldet „heute im bundestag“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24096) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitgeteilt habe, seien mit Stand vom 23. Oktober im dritten Quartal dieses Jahres insgesamt 235 Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet worden. Davon seien Vertreter der AfD in 112 Fällen betroffen, Vertreter der CDU in 46 Fällen und Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 28 Fällen. In 16 Fällen trafen Angriffe Vertreter der Linken, in 14 Fällen Vertreter der SPD sowie in jeweils drei Fällen Vertreter der CSU und der FDP.
Wie aus der Antwort weiter hervorgehe, seien zudem im dritten Quartal dieses Jahres 73 Straftaten gemeldet worden, die dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden. Davon waren laut Bundesregierung in 29 Fällen die SPD betroffen, in 23 Fällen die AfD und in zwölf Fällen die CDU, während auf die Grünen drei und auf Die Linke zwei Fälle entfielen.
Da bei den Angriffszielen „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ Mehrfachnennungen möglich seien, sei ein Aufsummieren laut Bundesregierung „nicht sachgerecht“. Zugleich weise die Bundesregierung darauf hin, „dass die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr vorläufigen Charakter haben und durch Nach- beziehungsweise Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen sind“.
[…] „Der stationäre Pflegebereich entwickelt sich zunehmend zu
Sterbehäusern“, …
… sagte Klaus Kaiser, Projektleiter Soziale Dienste beim Malteser Hilfsdienst Berlin, auf dem Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit am 6. Juni [2013!]. […]
… schien noch weit weg, gab es bei Thyssen-Krupp einige Wochen, in denen so etwas wie ein Hauch von „Aufbruchsstimmung“ aufkam. Die Verhandlungen über den Verkauf des Aufzuggeschäftes gingen in die Endphase, mehr als 17 Milliarden Euro, viel mehr als anfangs erwartet, sollten die leeren Konzernkassen füllen. Die größten Löcher schienen gestopft, es ließ sich für den Start in eine neue Zukunft planen. Und dabei spielte der Stahl für den Vorstand um Martina Merz noch eine zentrale Rolle. Hochöfen und Hüttenwerke sollten wieder stärker in den Mittelpunkt rücken, ein „Zukunftspakt Stahl“ die jahrelang vernachlässigte Sparte nach vorne bringen.
Stattdessen hat der Stahl Thyssen-Krupp im abgelaufenen Geschäftsjahr immense Verluste und hohe Abschreibungen eingebrockt. Es ist nicht die einzige tiefrote Baustelle. Trotz der Milliardeneinnahmen aus dem Verkauf der Aufzugssparte ist die Not so groß, dass Tausende von Mitarbeitern den Konzern verlassen sollen: Statt der bisher geplanten 6000 Stellen will Thyssen-Krupp in den kommenden Jahren insgesamt 11.000 Arbeitsplätze streichen. Anders als in der Vergangenheit, als im Einklang mit Gewerkschaft und Betriebsräten möglichst sozialverträgliche Lösungen gesucht wurden, sind nun auch Entlassungen nicht mehr auszuschließen. „Die nächsten Schritte können schmerzhafter werden als die bisherigen“, sagte Konzernchefin Martina Merz. „Wir werden noch weiter in den roten Bereich gehen müssen, ehe wir Thyssen-Krupp zukunftsfähig aufgestellt haben“.
Der Stellenabbau läuft seit dem vorigen Jahr und hat schon rund 3600 Arbeitsplätze gekostet. Damit stehen nun weitere 7400 Stellen zur Disposition. Man werde überall noch härter an einer Leistungsverbesserung arbeiten, kündigte Merz an. Das Zahlenwerk für das Ende September zu Ende gegangene Geschäftsjahr 2019/20 zeigt, wie dringend notwendig das sein wird.
Minister Altmaier ist im Berliner Politikzirkus das leibgewordene Sinnbild einer Sprechpuppe seiner unfehlbaren Vorgesetzten. Theoretisch ist er nicht dieser, sondern seinem Wahlvolk verpflichtet, aber seine Vorgesetzte bestimmt, wer lukrative Posten bekommt. Und eines weiß und hält Herr Altmaier eisern in jeder Talkshow und auch im Parlament ein: „Die Unfehlbare“ erträgt niemanden, der klüger ein könnte als ihr Mittelmaß, oder gar durch eigene Gedanken daraus hervorstich(el)t.
Erschütternd ist, dass mit Sicherheit hochbezahlte „Fachpersonen“ in einem Ministerium (denn nur solche dürfen solche Reden vor-schreiben) solchen Unsinn ihrem Minister vorlegen. Erschütternd ist, dass es einem Wirtschafsminister bei seiner Vorbereitung zu dieser Fachveranstaltung nicht auffällt (oder ist es ein Zeichen, dass er sich gar nicht vorbereitet hat?). Doch sollte man meinen, ein solch hochgradiger Irrsinn an Falschaussage würde dann zumindest den Abgeordneten auffallen.
Im Schatten des Bevölkerungsschutzgesetzes treibt die Bundesregierung ein anderes Vorhaben voran: Alle Einwohner sollen eine Personenkennziffer bekommen – natürlich nur zu ihrem Wohl, damit sie nicht ständig nach irgendwelchen Dokumenten wie Geburtsurkunden und Steuerbescheiden suchen müssen, wenn sie bei einem Amt einen Antrag stellen wollen. Große Debatten darüber sollen im Bundestag erst gar nicht geführt werden: Die erste Beratung steht heute, am Donnerstag (19. November 2020) zu abendlicher Stunde an: Um 22.00 Uhr soll die Debatte beginnen und gerade einmal eine halbe Stunde dauern.
Der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/24226 kommt mit den besten Absichten daher: „Es ist schwer, der Bevölkerung zu vermitteln, dass sie beim Kontakt mit der Verwaltung für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben muss, die der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind.“ In den Ämtern selbst könne es zu Verwechslungen kommen, auch seien Schreibfehler und andere Fehler möglich. „Dies lässt sich nur durch ein registerübergreifendes Identitätsmanagement mit einem eindeutigen und veränderungsfesten Ordnungsmerkmal (Identifikationsnummer) vermeiden“, so die Bundesregierung und freut sich: „Diese Aufwände lassen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann. Statt die grundlegenden Daten zu einer Person an vielen dezentralen Stellen permanent aktuell halten zu müssen, würden die Basisdaten einer natürlichen Person zentral durch die Registermodernisierungsbehörde qualitätsgesichert.“ Diese Registermodernisierungsbehörde wird beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt und soll mit 250 Stellen ausgestattet werden.
Das „veränderungsfeste Ordnungsmerkmal“ existiert längst: es ist die Steueridentifikationsnummer, bekannt auch als „Steuer-ID“. Sie bekommt jeder von Geburt an, Ausländern wird sie bei der ersten Anmeldung zugeteilt. Sie soll in Zukunft zur Kennziffer weit über die Steuer hinaus werden. Die Menschen könnten viel Zeit sparen: „Danach sparen Bürger 47 Prozent des Zeitaufwands für Behördengänge, 84 Millionen Stunden pro Jahr, weil sie zum Beispiel kaum noch persönlich zu Behörden gehen müssen, um Nachweise einzuholen oder abzugeben“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
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Die erste Lesung im Bundestag am 19.11.2020
Steueridentifikationsnummer als Ordnungsmerkmal in Verwaltungsregistern
Die Bundesregierung will die in der Verwaltung geführten Register modernisieren und die Verwendung der Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für Personen einführen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, erstmals über einen zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz, 19/24226) beraten. Anschließend wurde der Entwurf in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. …
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Der komplette Tagesordnungspunkt:
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… Registermodernisierungsgesetz
Das Registermodernisierungsgesetz sei ein „bedeutender Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung und digitale Verwaltungsverfahren“, schreibt die Bundesregierung. Auf Basis des Steuer-Identifikationsnummernverfahrens werde ein registerübergreifendes Identitätsmanagement in die Verwaltung eingeführt. Dazu solle die Steueridentifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal für natürliche Personen in jene Verwaltungsregister eingesetzt werden, die für die Bereitstellung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz wesentlich sind.
Die von einem Register übermittelten Daten könnten durch die Nutzung der einheitlichen und übergreifenden Identifikationsnummer eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden. Namensverwechslungen und unterschiedliche Schreibweisen führten so nicht länger zu Prozessabbrüchen, die Übermittlung weiterer personenbezogener Daten sei in diesen Fällen nicht mehr erforderlich, heißt es. Das Gesetz entlaste zudem die Bürger, da sie perspektivisch weniger Nachweise gegenüber der Verwaltung erbringen müssten. Außerdem sei ein registerübergreifendes Identitätsmanagement eine wichtige Grundlage für den registerbasierten Zensus. (sas/19.11.2020)
Zusammenfassung ab 8. KW 2020 bis 9. KW 2022. Woche:Hier klicken
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Weshalb waren die ´offiziellen` Corona-Infektionszahlen so „hoch“, warum stiegen sie so massiv?
Es wurden etliche Menschen getestet, die keine Symptome haben. Weil 0,5 bis 1% der Ergebnisse falsch-positiv (Erklärung von Gesundheitsminister Spahn:Hier klicken) sind, und die Menschen deshalb keine Symptome entwickeln, gehen diese Leute natürlich auch nicht in eine Sentinelpraxis, werden dort nicht erfasst und erscheinen nicht in den Wochenberichten der AG-Influenza.
19.12.2020: Aktuell holen die Corona-Zahlen auf? Nein, sie haben die Grippe ersetzt!