Das beschreibt das desaströse Durchregieren der Kanzlerin mit ihrem Anhängsel Helge Braun sehr schön. Frau Merkel hat schon 1991 im Interview von sich gegeben, das „basisdemokratische Dinge“ nicht so ihre Zustimmung finden, sondern sie mehr für das „Autoritäre“ ist: Hier klicken
Wenn wir die bisherige Coronakrise Revue passieren lassen, wird das durch den Aktionismus von Frau Merkel eindrucksvoll bestätigt. Vermutlich ist sie nach wie vor vom autoritären Stil, mit dem sie in Ihrer Anfangszeit in der DDR als Funktionärin groß geworden ist, überzeugt. Das hat sie nachhaltig in dieser Zeit nachgewiesen. Bei allen Treffen des erlauchten MPK-Kreises wurde vorher im Kanzleramt entschieden, was zu geschehen hat. Vor den Treffen wurde das Geplante der Bevölkerung über die Medien kommuniziert und die MP nahmen das zähneknirschend hin. Sie hatten so gut wie keinen Einfluss auf das Geschehen, obwohl ihnen das rechtmäßig zusteht. Letztlich durften sie entscheiden ob die zukünftigen Aktionen „lila“ oder „gelb“ sind.
„Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht“. Die Politik steht vor einem Scherbenhaufen. Es ist kein Weg in Sicht, wohin die Reise geht. Erst verschärft sie die Situation in der bekannten Art und Weise mit der üblichen Angst-und Panikmache, nach dem Motto: ´Wenn ihr nicht tut was wir sagen, erlebt ihr den Winter ohne Erkrankung nicht!`
FÜR WIE BLÖD HALTEN POLITIK & MEDIEN DIE BEVÖLKERUNG!
Längst gehen viele Menschen ihren eigenen Weg. Sie lassen sich nicht mehr jeden „Furz“ vorschreiben. Ausnahme bleiben die absolut Überängstlichen, die mit dem Mundschutz schlafen gehen.
Viele Leute nehmen sich richtigerweise die Sozialkontakte, die sie benötigen um diesen Lockdown hinter sich zu bringen. So allmächtig ist die neue Infektionsschutzüberwachung noch nicht, dass ihr alle Regelverstöße zugetragen werden. Viele nehmen die angedrohten Sanktionen in Kauf, mit dem Wissen, dass vor Gericht entschieden wird, ob die Anordnungen, welche fast immer Grundrechte verletzen, überhaupt zulässig sind. Die Flut der Klagen gegen Maßnahmen sind von den Gerichten kaum zu bewältigen.
Wenn Politik nun glaubt, dass die vollzogene Änderung am Infektionsschutzgesetz viel an der Situation ändern wird, wird sie sich eines Besseren belehren lassen müssen. Juristen zeigen auf, dass gerade die Grundrechtseingriffe nicht sauber formuliert, sondern schwammig sind. Auch fehlte im Entwurf jeder Zeitrahmen der Beschränkungen. Die Änderungen, die am Wochenende noch im Zusammenwirken der GROKO vorgenommen wurden, retten dieses Werk nicht. Handwerklich schlecht und übertrieben in der Beschreibung der Gewaltausübung der Behörden wird dieses Werk kaum die Wirkung zeigen, die sie sich inständig erhoffen.
VOR GERICHTEN GEHT WEITER!!!
FAZIT
Schlechter Stil, tölpelhaftes Verhalten, die Bevölkerung übergehend und mannigfaltiges Sanktionieren sind die herausragenden Merkmale des sogenannten Infektionsschutzes. Politik und Medien haben schlicht vergessen, dass wir (noch) in einem demokratischen Staat leben. Auch Notlagen sind nicht dazu geeignet und geschaffen, der Bevölkerung ihre Grundrechte zu entziehen, das haben die Gerichte in vielen Urteilen deutlich gemacht. Behördliche Anordnungen sind immer in Bezug zur Verhältnismäßigkeit zu setzen. Die Grundrechte werden eben nicht durch Behördenanordnungen ausgesetzt. Daran wird auch die Neufassung des § 28 a des Infektionsschutzgesetzes nichts ändern. Solange die Judikative unabhängig bleibt, können wir uns über die Gerichtsbarkeit wehren!
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