Interview mit Prof. Streeck (zu Beginn von Lockdown 2)

Zu Beginn des zweiten Lockdowns …

Merkel, Braun, Kubicki

Im Fokus äußert Wolfgang Kubicki: Es war absehbar, dass die Bundeskanzlerin für ihre unbotmäßige Intervention irgendwann die Quittung erhält. Denn über den Infektionsschutz bestimmen die Länder in eigener Verantwortung. Die Runde der Regierungschefs, die Angela Merkel ins Leben gerufen hatte und für die es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt, ist damit an ihr Ende gekommen. Das Kanzleramt hat mit seiner jüngsten unlogischen und sinnwidrigen Vorlage den Bogen überspannt. Es wird Zeit, dass die Parlamente in Bund und Ländern das Heft in die Hand nehmen.

Diese Aussage von Wolfgang Kubicki beschreibt das „desaströse Durchregieren“ der Kanzlerin mit ihrem Anhängsel Helge Braun. Wie wir ja alle wissen, hat Frau Merkel schon 1991 im Interview von sich gegeben, das „basisdemokratische Dinge“ nicht so ihre Zustimmung finden, sondern sie mehr für das „Autoritäre“ ist. Wenn wir die Coronakrise Revue passieren lassen, wird das durch den Aktionismus von Frau Merkel massivst bestätigt. Vermutlich ist sie nach wie vor von dem autoritären Stil, mit dem sie in Ihrer Anfangszeit als Funktionärin groß geworden ist, überzeugt. Das hat sie ja auch nachhaltig in dieser Zeit nachgewiesen. Bei allen Treffen dieses erlauchten Kreises wurde vorher im Kanzleramt entschieden was zu geschehen hat. Kurz vor dem Treffen wurde das der Bevölkerung über die Medien kommunuziert und die MP´s nahmen das zähneknirschend hin. Sie hatten so gut wie keinen Einfluß auf das Geschehen, obwohl ihnen das rechtmäßig zusteht. Letztlich durften sie entscheiden ob die zukünftigen Aktionen „lila“ oder „gelb“ sind.

Eine alte Lebensweisheit sagt, „ein Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht“. Sie stehen nun vor ihrem Scherbenhaufen, und es ist kein „Weg in Sicht, wohin die Reise geht“! Erst verschärfen sie die Situation in der bekannten Art und Weise mit der üblichen Angst-und Panikmache, nach dem Motto: Wenn ihr nicht tut was wir sagen, überlebt ihr den Winter nicht!

FÜR WIE BLÖD HALTEN SIE DIE BEVÖLKERUNG!

Längst geht die Bevölkerung ihren eigenen Weg. Sie lassen sich nicht mehr jeden „Furz“ vorschreiben, bis auf die absolut Überängstlichen, die mit dem Mundschutz auch noch schlafen gehn. Sie nehmen sich richtigerweise die Sozialkontakte, die sie benötigen um diesen Lockdown hinter sich zu bringen. So allmächtig ist die neue „SA“ noch nicht, dass ihr alle Regelverstöße zugetragen werden. Sie nehmen die angedrohten Sanktionen in Kauf, mit dem Wissen, dass vor Gericht entschieden wird, ob diese Anordnungen, die immer Grundrechte verletzen, überhaupt zulässig sind. Die Flut der Klagen gegen die Anordnungen sind jetzt schon von den Gerichten kaum zu händeln.

Wenn sie nun glauben, dass die heutige (18.11.2020) Änderung am Infektionsschutzgesetz viel an der Situation ändern wird, werden sie sich eines Besseren belehren lassen müssen. Juristen zeigen schon jetzt auf, dass gerade die Grundrechtseingriffe nicht sauber formuliert, sondern schwammig sind. Auch fehlt jeder Bezug zum Zeitraum der Beschränkungen. Die Änderungen, die sie am Wochenende noch im Zusammenwirken der GROKO vorgenommen haben, rettet dieses Werk nicht. Handwerklich schlecht und übertrieben in der Beschreibung der Gewaltausübung der Behörden wird dieses Werk kaum die Wirkung zeigen, die sie sich inständig erhoffen.

DAS GEMETZEL VOR DEN GERICHTEN GEHT WEITER!!!

FAZIT

Schlechter Stil, tölpelhaftes Verhalten, die Bevölkerung übergehend und mannigfaltiges Sanktionieren sind die herausragenden Merkmale dieser Verantwortlichen. Sie haben schlicht vergessen, dass wir (noch) in einem demokratischen Staat leben. Auch Notlagen sind nicht dazu geeignet und geschaffen, der Bevölkerung ihre Grundrechte zu entziehen, dass haben die Gerichte in vielen Urteilen deutlich gemacht. Behördliche Anordnungen sind immer in Bezug zur Verhältnismäßigkeit zu setzen. Die Grundrechte werden eben nicht durch Behördenanordnungen ausgesetzt. Daran wird auch die Neufassung des § 28 a des Infektionsschutzgesetzes nichts ändern. Solange die Judikative unabhängig bleibt, können wir uns über die Gerichtsbarkeit wehren!

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