Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages …
Mehr… findet in einem Gutachten mehrere „Kritikpunkte“ im Entwurf der Großen Koalition zum „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Es soll vor allem die bisherigen Corona-Maßnahmen zumal die Eingriffe in Grundrechte im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität präzisieren und rechtlich absichern. In dem Gesetzentwurf (GE) heißt es, der Gesetzgeber nehme nun die Abwägung zwischen den Beschränkungsmaßnahmen und den betroffenen grundrechtlichen Schutzgütern vor und regele somit die wesentlichen Entscheidungen.
Umso peinlicher für die Koalitionäre der Bundesregierung, dass der Entwurf nach Ansicht der wissenschaftlichen Experten des Bundestages diesem Anspruch nicht ganz gerecht wird. Sie kommen nach Prüfung des Entwurfs im Ergebnis zu folgenden Beanstandungen:
- So genannte Standardmaßnahmen, also konkrete Ermächtigungen für bestimmte Maßnahmen, werden nicht eingeführt. Stattdessen benennt der GE nur Regelbeispiele für Maßnahmen.
- Einige Formulierungen des GE entsprechen der Normenklarheit und -bestimmtheit nur bedingt. Das gilt etwa für die Unterscheidung von „schwerwiegenden“, „stark einschränkenden“ und „einfachen Schutzmaßnahmen“.
- Regelungen zur Berichtspflicht der Bundesregierung, Evaluierung und Befristung der Maßnahmen sind nicht vorgesehen.
- Die Beteiligungsmöglichkeiten des Bundestages am Erlass der Rechtsgrundlagen wurden nicht verbessert.
Der Gesetzentwurf, so das Gutachten, sehe „vor, dass je nach Höhe der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen entweder „einfache“, „stark einschränkende“ oder „schwerwiegende“ Schutzmaßnahmen in Betracht kommen. Die Verwendung dieser Begriffe ist nicht überzeugend, da sie an keiner Stelle im Gesetz definiert werden. Auch die Begründung des Gesetzentwurfs liefert keine Klärung. Unter anderem wird nicht deutlich, was der Unterschied zwischen den einzelnen Schutzmaßnahmen sein soll. Die Formulierung des § 28a Abs. 2 GE, dass bestimmte Schutzmaßnahmen „in Betracht kommen“, ist rechtstechnisch ungewöhnlich. Es handelt sich nicht um eine Einschränkung, sondern um eine reine Beschreibung.“
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Meine Meinung:
Morgen, am Mittwoch, den 18.11.2020 debattiert der Bundestag ab 12:00 Uhr über die Corona-Maßnahmen, die in ein Gesetz, m. E. ein Ermächtigungsgesetz, gegossen werden sollen. In diesem Zusammenhang sind die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bemerkenswert. Wurde doch wohl eher die ideologisch geführte Feder beim Gesetzentwurf geführt, denn die der handwerklichen Solidität.
Gut so!
Bietet das Gesetz doch entsprechend viele Ansatzpunkte, es vor dem Bundesverfassungsgericht zu kippen.
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Die Mängelpolitik
Am Wochenende haben Rechts-und Gesundheitspolitiker von Union an dem kritisierten Gesetz gefeilt. Jetzt glauben diese netten Menschen ein Werk geschaffen haben, welches die Bevölkerung akzeptieren wird. Sie haben angeblich Leitplanken für Bundes-und Landesregierungen geschaffen. Es gehe nicht darum der Exekutive mehr Macht zu verleihen, sondern darum, sie zu begrenzen.
Anika Klafki, Juristin, meint dazu, es sei zu begrüßen, dass die epidemische Lage erstmals definiert worden und eine Begründungs-und Berichtpflicht für die Regierenden eingeführt worden sei. Leider sind die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nicht genau geregelt. Die Regierungen haben dazu einen zu großen Handlungsspielraum.
Die allzu große Hektik, dies Gesetz zu verabschieden, führt zu „Pfusch“ auf der gesamten Breite. Es kann von der Legislative erwartet werden, ordnungsgemäß zu arbeiten bei ganz maßgeblichen Dingen die unsere Grundrechte anbelangen. Warten wir ab, was morgen verabschiedet wird. Die Fußangeln können erst dann gänzlich von den Spezialisten aufgezeigt werden.
„Wir brauchen das schwedische Modell“
https://www.youtube.com/watch?v=JN73Bpw6nDw
Aber das wollen Merkel & Co. natürlich verhindern!
Portugiesisches Berufungs-Gericht hält PCR-Test für unzuverlässig und hebt Quarantäne auf.
Unter http://www.cocodok.de/portugiesisches-berufungsgericht-pcr kann das höchstintereesante Urteil (übersetzt) nachgelesen werden.
http://www.corodok.de/portugiesisches-berufungsgericht-pcr / Korrektur