Sehr geehrte Damen und Herren,
Mehrich habe Ihre Meldung „Bund schlägt Obergrenze für private Feiern vor“ gelesen. Allerdings frage ich mich, wen oder was Sie als zwangsgebührenfinanzierter Staatsfunk mit „Bund“ meinen.
- Die Bundesregierung (Verfassungsorgan)?
- Den „Koalitionsausschuss“ (im Grundgesetz nicht vorgesehen, aber von Bundesminister a.D. Th. de Maizière in seinem Buch „Regieren“ hoch gepriesen)?
- Ein Bundes-Küchenkabinett unklarer Zusammensetzung im Bundeskanzleramt?
- Das von Chef-Verlautbarer Seibert geführte Bundespresseamt?
- Einen ominösen Rat von regierungstreuen Bundes-Virologen und -Epidemiologen?
- Die Schweizer Zeitung „Der Bund“?
- Die Bundeswehr, landläufig als „Bund“ bezeichnet?
Schließlich gestatte ich mir den Hinweis, dass im Grundgesetz eine Ministerpräsidentenkonferenz gar nicht vorgesehen ist. Kommt alles bei Ihnen nicht vor.
Ich finde, ein wenig mehr Hintergrund sollten Sie als Staatsfunk schon liefern.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Politik – Experte (Name ist MEDIAGNOSE bekannt)
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Die Publikumsservice der ARD antwortet:
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Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre Mail, auf die wir gerne eingehen.
Sie haben es sich sicher schon gedacht: „Bund“ stammt aus der Fachsprache der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland zur Arbeitsteilung, bekannter im Dreiklang „Bund, Länder und Gemeinden“ oder auch im haushalterischen Bereich wie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/foerderale_finanzbeziehungen.html
Wir hoffen, dieser Einblick in unsere Arbeit ist hilfreich für Sie. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Nachrichtenangebote weiterhin kritisch begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Publikumsservice ARD-aktuell
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Oder war es doch der „Publikumsjoker?„
Unser Politik – Experte ist jedenfalls ´not amused` und schreibt diese Replik:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
über Regierungs- und Medienfachsprache brauchen Sie mich als Politik-Experten mit langjähriger Berufserfahrung nicht zu belehren.
Wieso übrigens war das eigentlich ein „Einblick in Ihre Arbeit“?
Dass Sie in der Sachmaterie „Corona“ auf einen Link zum BMF hinweisen, finde ich eher belustigend. Bisher dachte ich, das BMG sei für Corona zuständig.
Leider gehen Sie auf den Kern meiner Frage nicht ein, weswegen ich nachfrage:
- Welches „Organ“ des „Bundes“ hat nach Ihren Informationen am gestrigen Montag u.a. eine Obergrenze für private Feiern vorgeschlagen?
- Oder ist da eine Vorlage „durchgerutscht“ oder gar absichtsvoll „durchgereicht“ worden?
Ich frage mich, was – wenn überhaupt etwas – morgen (Mittwoch) im Bundeskabinett beschlossen wird, wenn Corona da überhaupt mal auf der Tagesordnung steht. Das Thema gehört in den Bundestag, aber da wird es offenbar ängstlich vermieden.
Ich habe noch mal das Grundgesetz durchgeblättert: Eine Ministerpräsidentenkonferenz ist da nicht vorgesehen, schon gar nicht unter Vorsitz des/der Bundeskanzler(s/in).
Ich gestatte mir den Hinweis, dass die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland keine Sache der „Arbeitsteilung [sic!] im Dreiklang“ ist, sondern ein hohes zentrales Verfassungsprinzip.
Was für ein Journalismus ist das, den Sie da abliefern?
Verlautbarungsjournalismus!
Kenne ich aus langjähriger Berufserfahrung. Und für diesen Unsinn soll ich zwangszahlen?
Ich erwarte eine qualifizierte, zitierfähige Antwort auf meine Frage.
Mit besten Grüßen
Ein Politik – Experte
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Bericht der Tagesschau vom 29.9.2020 zur „Obergrenze bei Feiern“
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