… der Kolumne „Woher kommt der Strom?“
… auf der Achse des Guten
Zum Artikel: Hier klicken
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- Wichtige Informationen zu Corona ganz unten unter Mehr 1 & 2.
- Mehr bringt In eigener Sache: Warum ich empfehle, die AfD zu wählen
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Abbildung
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Abbildung 1
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Abbildung 2
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Abbildung 3
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Abbildung 4
Kompletten Chart ab 1.1.2020 als Exceldatei herunterladen: Hier klicken
- 1 = Strom reicht zur Bedarfsdeckung aus
- Graue Linie = Überschüssiger Strom
- Braune Linie = Zusätzlich benötigter Strom / Werte in Terawattstunden (TWh)
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Abbildung 5
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Abbildung 6
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Abbildung 7
Wie wirkt sich der bis 2030 geplante Ausbau der Windkraftanlagen Offshore im Hinblick auf die bis 2022 abgeschalteten Kern- und Braunkohlekraftwerke aus? Kann der wegfallende Strom ausgeglichen werden?
Ausführliche Informationen: Hier klicken
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Abbildung 8
Zum neuen EEG meint der Focus: Hier klicken
Peter Hagers komplette Aufstellung der Ausschreibungsvolumina
Windstrom (aktuelle installierte Leistung: 54,14 GW lt. Energy Charts)
Ausschreibungsvolumina für WKA an Land in Höhe von 31,3 GW (entspricht 6.260 WKA mit je 5 MW):
2021: 4.500 MW
2022: 2.900 MW
2023: 3.000 MW
2024: 3.100 MW
2025: 3.200 MW
2026: 4.000 MW
2027: 4.800 MW
2028: 5 800 MW
Südquote für Windenergieanlagen an Land in Höhe von 15 Prozent in den Jahren 2021 bis 2023 und 20 Prozent ab dem Jahr 2024
Standortkommunen sollen künftig finanziell an den Erträgen neuer Windenergieanlagen beteiligt werden (vorgeschlagen werden 0,2 Cent/kWh)
PV-Strom (aktuelle installierte Leistung: 51,99 GW)
Ausschreibungsvolumina für Freiflächenanlagen in Höhe von 13,5 GW
2021: 1.900 MW
2022: 1.700 MW
2023: 1.700 MW
2024: 1.700 MW
2025: 1.700 MW
2026: 1.600 MW
2027: 1.600 MW
2028: 1.600 MW
Ausschreibungen für Solaranlagen auf Gebäuden (neues Ausschreibungssegment) in Höhe von 5,3 GW
2021: 200 MW
2022: 200 MW
2023: 400 MW
2024: 400 MW
2025: 800 MW
2026: 1.000 MW
2027: 1.100 MW
2028: 1.200 MW
Verbesserungen beim „Mieterstrommodell“
Was wieder versäumt wurde ist die Einführung einer Systemdienstleistung (Speicherung) bei den Wind- und Sonnenstromanlagen. Damit wäre z.B. bei PV-Anlagen eine Reduzierung der Stromspitze und zugleich eine Verschiebung der Einspeisung möglich.
Biomasse (aktuelle installierte Leistung: 8,21 GW)
Ausschreibungen für Biomasseanlagen in Höhe von 5,4 GW
2021: 500 MW
2022: 550 MW
2023: 600 MW
2024: 650 MW
2025: 700 MW
2026: 750 MW
2027: 800 MW
2028: 850 MW
Südquote für Biomasseanlagen in Höhe von 50 Prozent
Zudem wurde der konkrete Ausstieg aus der Förderung der „Erneuerbaren Energien“ wieder vertagt: Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll künftig so weit wie möglich marktgetrieben voranschreiten. Die Bundesregierung wird daher in ihren Erfahrungsberichten künftig regelmäßig untersuchen, ob und inwieweit die für die Erreichung der mittel- und langfristigen Ausbauziele erforderlichen Ausbaumengen auch marktgetrieben realisiert werden. In diesem Fall legt die Bundesregierung bis spätestens 2027 einen Vorschlag für einen Umstieg von der finanziellen Förderung auf einen marktgetriebenen Ausbau vor.
Für Peter Hager heißt das, dass die EEG-Förderung frühestestens 2048 wegfallen wird.
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Mehr
Eine Leser will den Blog MEDIAGNOSE nicht weiterempfehlen, weil ich doch tatsächlich empfehle, die AfD zu wählen. Das habe ich ich zum Anlass genommen, den folgenden Artikel in eigener Sache zu schreiben:
Warum ich empfehle, die AfD zu wählen
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Mehr 1
Das Corona-Quartett im österreichischen Fernsehen Servus-TV
Jeden Sonntag treffen die Kritiker der Corona-Maßnahmen auf ihre Kritiker. Beim Corona-Quartett begrüßen der Infektionsepidemiologe Prof. Sucharit Bhakdi und der Finanzwissenschaftler Prof. Stefan Homburg gemeinsam mit der ehemaligen österreichischen Gesundheitsministerin Dr. Andrea Kdolsky jede Woche einen neuen Fachexperten. Zusammen blicken sie auf das Corona-Geschehen und bewerten die getroffenen politischen Entscheidungen. Das Besondere: Das Gespräch wird nicht moderiert.
Zur Sendung vom 20.9.2020: Hier klicken
Die reine Tonspur der Sendung
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Mehr 2
Manfred Thöne weist auf das Interview unten hin und meint:
PCR-Test kann und darf keine Infektion feststellen
Das Interview (ab Minute 3:30) ist nicht nur sehr erhellend, es ist total spannend.
- Quelle Video: Clubderklarenworte.de
- Die reine Tonspur des Videos: Hier klicken
- Basiswissen Mikrobiologie (englisch): Hier klicken
Es steht fest, dass der PCR-Test keine Infektion nachweisen kann. Ggf. können molekulare Situationen festgestellt werden, die alle möglichen Ursachen haben können aber nicht auf Sars.Cov 2 festgelegt sind. Herr Dr. Reiner Fuellmich, der auch Mitglied des Coronaausschusses ist, bereitet mit Kollegen eine gigantische Klage vor, die auch gegen Dr. Drosten, Herrn Dr. Wieler u.a. zum Gegenstand hat.
Genaugenommen basieren alle Entscheidungen des Lockdowns auf den PCR-Test.
IM KLARTEXT HEISST DAS; DASS ALLE MAßNAHMEN HINFÄLLIG SIND, DA KEINERLEI GÜLTIGEN NACHWEISE FÜR DIE PANDEMIE EXISTIEREN!!!
Somit haben wir das gleiche Ergebnis wie bei der Schweinegrippe. Prof. Drosten phantasiert und propagiert eine Coronapandemie, die im Ergebnis genauso ergebnisarm ist wie bei der Schweinegrippe. Unterstützt wird er dabei vom RKI und der WHO, die den PCR-Test unterstützten.
ES HANDELT SICH UM EINEN CORONAFEHLALARM!!!
Alle derzeitigen Aktionen, die wieder mittels PCR-Tests herbeigetestet werden sind schlicht „nicht das Papier wert“ auf dem sie festgehalten wurden.
Die Klage, die derzeit vorbereitet wird geht von der Schadenseite in die Milliarden/Billionen!
Der Lockdown, der von der Bundesregierung durchgeführt wurde, hat nur eine Basis, nämlich den PCR-Test des Herrn Drosten.
DIESE ARMSELIGKEIT ZEIGT AUF, WAS WIR FÜR EINE REGIERUNG HABEN. ES GIBT KEINE ANDEREN ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGEN!!!
GUTE NACHT DEUTSCHLAND!
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