Es beginnt mit einer Lüge.
MehrSeit Monaten, Woche für Woche, Tag für Tag. Immer, wenn das Robert-Koch-Institut (RKI) im „Täglichen Lagebericht zur Coronavirus-Krankheit (COVID-19)“ in großer Aufmachung gleich am Anfang die Fallzahlen bzw. die bestätigten Fälle von COVID-19 nebst Todeszahlen vermeldet. 255.366 Fälle sind es zum Beispiel am 10. September 2020, darunter angeblich (so wörtlich) „9.341 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen“.
Diese Zahlen sind falsch. Denn die Zählweise des RKI entspricht nicht der deutschen Gesetzeslage, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Was und wie gezählt wird, steht nicht im Belieben des RKI (eines Bundesinstituts im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministers) sowie der Gesundheitsminister und -behörden von Bund und Ländern.
Das RKI zählt alle SARS-CoV2-positiven Testergebnisse als COVID-19-Fälle und setzt sie COVID-19-Infektionen/Erkrankungen gleich (siehe unten 1). Diese Gleichsetzung widerspricht jedoch dem IfSG (siehe 2.). Denn positive Testergebnisse belegen keine Infektion und erst recht keine Erkrankung im Sinne des IfSG (siehe 3. u. 4.).
Ein gesetzlich korrekter Ausweis der Fallzahlen wäre um so wichtiger, als die Infektionszahlen Dreh- und Angelpunkt für staatliches Handeln sind, insbesondere für die Beibehaltung und Verschärfungen von COVID-19-Maßnahmen, und auch von den Gerichten wie eine gottgleiche Offenbarung behandelt werden. Wie gerade erst in einem Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgestellt wurde, gibt es bei den zuständigen Behörden, zumindest im Land Bayern, keine Akten über die Entscheidungsfindung zu den Corona-Maßnahmen; man hat sich dort ausschließlich auf die Lageberichte des RKI und des Landesgesundheitsamts verlassen (siehe hier).
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