Thilo Sarrazin wurde aus der SPD ausgeschlossen.
Dazu hatte er ein Papier vorgelegt, das die Übereinstimmung mit dem gültigen Programm der SPD dokumentiert. Sarrazin sieht im Ausschluß ein „abgekartetes Spiel“, der Ausschluss sei von vornherein festgestanden.
MehrDas Positionspapier Thilo Sarrazins:
Das Hamburger Programm der SPD und der Inhalt des Buches Feindliche Übernahme (Zitate der SPD, auf die sich Sarrazins Erwiderung beruft, in kursiv)
Die Landesschiedskommission wirft mir in ihrer Urteilsbegründung vor, die Äußerungen in meinem Buch „Feindliche Übernahme“ stellten „einen erheblichen Verstoß gegen Grundsät- ze der Partei“ dar. Zum „Beleg“ stellt sie auf S. 7 f. der Urteilsbegründung einige Zitate aus dem Hamburger Programm zusammen. Die Überprüfung der zitierten Passagen ergab, dass die Zitierweise des Begründungstextes aus dem Hamburger Programm nicht an allen Stellen exakt und teilweise unvollständig ist.
Die Urteilsbegründung unterstellt mir, ich hätte in der mündlichen Verhandlung selbst bekundet, dass ich die Grundsätze des Hamburger Programms als für mich nicht verbindlich erachte, denn auf ausdrückliche Nachfrage hätte ich nur erklärt, ich stünde zum Godesberger Grundsatzprogramm. Das ist falsch, tatsächlich habe ich wörtlich ausgeführt, dass ich zu den Grundwerten des Godesberger Programms Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität stehe. Zum Hamburger Programm habe ich mich in der mündlichen Verhandlung gar nicht geäußert. Das war in Bezug auf die Grundwerte auch nicht nötig, denn auch im Hamburger Pro- gramm sind wie im Godesberger Programm unverändert die Grundwerte Freiheit, Gerech- tigkeit und Solidarität aufgeführt.
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[…] Jetzt hat ihn die Bundesschiedskommission aus der Partei ausgeschlossen. Das Verfahren war nicht unumstritten: In der „Vorinstanz“ hatte ihn beispielsweise Klaus von Dohnanyi verteidigt; immerhin Bundesminister unter Helmut Schmidt und SPD-Bürgermeister von Hamburg.
Doch bei der Verhandlung „stand das Urteil wohl schon von vornherein fest“, sagt Sarrazin nach dem Rauswurf jetzt. Immerhin vier Stunden dauerte die „Beweisaufnahme“, denn die SPD-Schiedskommission ahmt ein ordentliches Gericht nach; man „spielt“ Gericht und ist doch keines. Sarrazin hatte ein 14-seitiges Dokument vorgelegt, auf dem er Punkt für Punkt nachweist, dass seine Thesen in keinem Punkt dem noch immer gültigen SPD-Parteiprogramm von 2007, dem „Hamburger Programm“ widerspechen.
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Der „Staatsanwalt“ im SPD-Puppengericht, Generalsekretär Lars Klingbeil, hatte dem wenig entgegenzusetzen; Worte wie „Rassist“, „Rechtspopulist“ oder „Unterstützer der AfD“ sind Floskeln, die moralisch und emotional vielleicht in die gängige Partei- wie Regierungslinie der Großen Koalition passen, aber inhaltsleer sind. Am Ende sollten Fakten zählen, nicht der erhobene Zeigefinger eines Parteifunktionärs.
Für Sarrazin, immerhin seit 1973 Mitglied der Partei, war dieser Vorgang „verstörend“, sagt er TE: „Die Partei vollzieht Rituale statt sich an ihrem Programm zu orientieren“. Sarrazin repräsentiere für die Parteiführung „all das, was sie in der SPD nicht mehr will“. Tatsächlich konnte Klingbeil dem ungeliebten Parteimitglied auch keinerlei Faktenfehler nachweisen. „Die heutige Entscheidung der Bundesschiedskommission der SPD war ein abgekartetes Spiel nach dem Muster der Justiz in Erdogans Türkei oder Putins Russland. Ich hätte nie gedacht, dass meine ehemalige eigene Partei, die SPD, so tief sinken könnte.“
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