… gegen angeordnete Corona-Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, sagte Christian Waldhoff, Professor für öffentliches Recht, im Dlf. Die rechtlichen Grundlagen seien dafür aber durch das Infektionsschutzgesetz und die Feststellung einer „epidemische Lage nationaler Tragweite“ gegeben.
Eingedenk der Zahlen, die aktuell vorliegen, ist eine epidemische Lage nationaler Tragweite nicht (mehr) gegeben. Es ist also ein reiner Formalismus.
Experten warnen vor einer zweiten Welle, denn die Corona-Infektionen in Deutschland steigen wieder. Offenbar unterschätzen viele bei Sommer und schönem Wetter das Risiko einer Ansteckung. Seitdem die strengen Beschränkungen aufgehoben sind und das Reisen wieder erlaubt ist, wiegen sich viele Menschen in Sicherheit und glauben, die Pandemie sei besiegt. Das Gegenteil aber ist der Fall – die zuständigen Behörden zeigen sich besorgt.
Ein Risiko sind auch diejenigen, die aus Gebieten zurückkommen, in denen die Infektionszahlen hoch sind. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat deshalb für sie verpflichtende Tests angekündigt, die an Flughäfen durchgeführt werden sollen.
Christian Waldhoff, Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität Berlin, über die rechtlichen Hürden und Vorgaben.