Wir erinnern uns …
an die unsäglichen Anmerkungen von Bundeskanzlerin Merkel aus Südafrika: Hier klicken und ganz unten Video anschauen.
Jetzt klagt die AfD:
Mehr[…] Wegen der Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen hat die AfD nach eigenen Angaben zwei Organklagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit verbunden seien Eilanträge, die sich gegen „fortdauernde Rechtsverletzungen von Regierung und Kanzlerin“ richteten. Hintergrund sind Äußerungen Merkels auf einer Südafrikareise. Die Kanzlerin hatte die Wahl eines FDP-Ministerpräsidenten mit den Stimmen von AfD und CDU als „unverzeihlich“ kritisiert und gefordert, dies rückgängig zu machen.
Die AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und Tino Chrupalla kritisierten, diese Äußerungen würden bis heute auf den Internetangeboten von Bundesregierung und Bundeskanzlerin veröffentlicht. Merkel habe „die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen“, erklärte Meuthen. Die AfD wirft der Kanzlerin vor, ihr Amt „missbraucht“ und die im Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien „verletzt“ zu haben.
Vorbild Seehofer-Klage
Die zweite Organklage richtet sich nach Angaben der Partei dagegen, dass die Bundesregierung den „Boykottaufruf gegen die AfD“ auf einer amtlichen Webseite veröffentliche. Chrupalla verwies in dem Zusammenhang auf das Karlsruher Urteil von Anfang Juni zur AfD-Kritik von Bundesinnenminister Horst Seehofer, die auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht war. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies als Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot und Verletzung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gewertet.
Bei der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen war am 5. Februar völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD gewählt worden. Merkel hatte am 6. Februar bei einem Staatsbesuch in Südafrika die Wahl als „unverzeihlich“ bezeichnet und gesagt, dass deshalb „auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden“ müsse. Wenige Stunden später kündigte Kemmerich an, sein Amt aufgeben zu wollen. Anfang März wurde schließlich Linke-Politiker Bodo Ramelow als Ministerpräsident wiedergewählt.
Quelle: ntv.de, shu/AFP
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…..längst überfällig.