Klage gegen Maskenpflicht – Leider nicht in Deutschland

[…] Kemp wiederum erklärte,

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… seine Klage richte sich gegen „desaströse Maßnahmen, die das Leben und die Lebensgrundlage unserer Bürger bedrohen“. Gleichzeitig empfiehlt Kemp, Masken zu tragen, wenn der nötige Sicherheitsabstand zur Vermeidung von Infektionen nicht eingehalten werden kann.

In dem Bundesstaat gibt es bislang mehr als 130.000 nachgewiesene Corona-Infektionen und rund 3100 Todesfälle. Am Donnerstag meldeten die Behörden dort gut 3400 Neuinfektionen.

[…]

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Das RKI am 15.7.2020:

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[…] Das Tragen einer MNB trägt dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen (Fremdschutz). Für diesen Fremdschutz durch MNB gibt es inzwischen erste wissenschaftliche Hinweise. Der Eigenschutz durch MNB ist bisher wissenschaftlich nicht belegt. […]

Die Maske schützt nur Fremde vor Tröpfchen/Partikel. Womöglich virenhaltige Aerosole halten die Alltagsmasken nicht auf. Weder in die eine, noch in die andere Richtung.  Dann nämlich könnte der Träger nicht atmen. Da hülfen nur zertifizierte medizinische Masken mit Filtern. Kein Baumwolllappen.

Und:

Der Träger müsste infiziert sein, damit seine Maske überhaupt eine Funktion haben soll. 

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