Der Sachverhalt vom 17.6.2020:
Schriftlich:
Die Reglementierung der AfD, hier des Abgeordneten Brandner, ist unerträglich. Wenn ein „Angemessen gekleidet!“ – Angemessene Kleidung wurde von der Bundestagsverwaltung mit Sicherheit zum Gedenken 17. Juni ´angeordnet` – einen Ordnungsruf wert ist, müsste eine Ordnungsrufwelle über die anderen Parteien ergehen, die die AfD ständig in jedweder Form als rechts usw. usw. diffamieren.
Überhaupt ist es bemerkenswert, wie der Ordnungsruf in der 19. Legislatur fröhliche Urständ feierte. Natürlich in erster Linie gegen die AfD: Hier klicken. In den Jahren zuvor gab es kaum Ordnungsrufe: Hier klicken
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