Um die deutsche Wirtschaft nach der Corona-Krise …
Mehr… wieder anzukurbeln, hat sich die Koalition auf ein umfangreiches Konjunkturpaket geeinigt. Das Paket soll rund 130 Milliarden Euro umfassen und die Option auf einen eventuellen Nachtrag von 156 Milliarden Euro enthalten. Die Statista-Grafik zeigt die Hauptbestandteile des Konjunkturpakets und ihren jeweiligen Finanzbedarf. …
… Laut Angaben der Bundesregierung wird der Großteil der 130 Milliarden Euro dafür verwendet die Wirtschaft zu stärken. Dies bedeutet beispielsweise Entlastung der Kommunen durch Gewerbesteuerausgleich und auch Überbrückungshilfen für mittelständische Unternehmen. Des Weiteren will der Bund die Mehrwertsteuer senken und die Kauffreude der Bevölkerung somit ankurbeln. Ob die Steuersenkung von den Händlern vollends auf die Konsumenten übertragen wird bleibt jedoch abzuwarten.Medienberichten zufolge wollen nicht alle Händler die Senkung an die Kunden weitergeben.
Auch Familien werden in Zukunft stärker unterstützt – ein einmaliger Bonus von 300 Euro pro Kind ist geplant. Die Hilfsmaßnahme enthält zudem ein “Zukunftspaket” über etwa 50 Milliarden Euro, das vor allem Umweltschutz und Modernisierung vorantreiben soll. Die Förderung von E-Mobilität und ÖPNV erhält hierbei den Vorzug über der von der Autoindustrie geforderte Kaufprämie für abgasarme Benziner und Dieselautos.
Zusätzlich zu den wirtschaftlichen und zukunftsorientierten Maßnahmen sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht Europa und den Rest der Welt unter anderem bei der weiteren Bekämpfung der Pandemie zu helfen und stellt hierzu bis zu drei Milliarden Euro zur Verfügung.
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2 der 57 Punkte des Konjunkturpakets …
… sollen im Folgenden komplett (grün-kursiv) vorgestellt werden. Bitte beachten Sie die häufige Verwendung der Möglichkeitsform und des Begriffs „prüfen“:
1. Ladesäulen-Infrastruktur
Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Dazu soll der Masterplan Ladeinfrastruktur zügig umgesetzt werden. Insbesondere soll das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden. Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert. Zudem wird geprüft, ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft behandelt werden kann. {Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro}
2. Nationale Wasserstoffstrategie
Die Bundesregierung wird kurzfristig die „Nationale Wasserstoffstrategie“ vorlegen. Deren Ziel soll es sein, Deutschland bei modernster Wasserstofftechnik zum Ausrüster der Welt zu machen. Entsprechend soll aus der Strategie ein Programm zur Entwicklung von Wasserstoffproduktionsanlagen entwickelt werden. Um den Einsatz dieser Technologien auch in Deutschland im Industriemaßstab zu demonstrieren, sollen bis 2030 industrielle Produktionsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnung entstehen. Für den Zeitraum bis
2035 werden nach Möglichkeit weitere 5 GW zugebaut. Bis 2040 werden die weiteren 5 GW spätestens entstehen. Neben der Prüfung, ob die Wasserstoffproduktion über Ausschreibungen von Elektrolyseleistungen gefördert werden kann, soll der Umstieg von fossilen Energieträgern auf Wasserstoff insbesondere bei industriellen Prozessen in der
Entwicklung und Prozessumstellung gefördert werden. Dabei wird bei den
Fördermaßnahmen darauf geachtet, dass alle Regionen Deutschlands von den neuen Wertschöpfungspotenzialen der Wasserstoffwirtschaft profitieren. Die Umstellung wird sowohl über Investitionszuschüsse in neue Anlagen als auch über ein neues PilotProgramm zur Unterstützung des Betriebes von Elektrolyseanlagen auf Basis des Carbon Contracts for Difference-Ansatzes gefördert werden. Wir streben die Befreiung der
Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage an. Wir werden dabei sicherstellen, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt. Eine verpflichtende PtL-Quote für Flugbenzin wird geprüft. Eine Nachfragequote nach klimafreundlichem Stahl wird geprüft. Die Förderung von „Wasserstoff-ready“ Anlagen über das KWK-Gesetz wird
geprüft. Die regulatorischen Grundlagen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur werden zügig umgesetzt. Um den Einsatz grünen Wasserstoffs im Schwerlastverkehr zu fördern, wird das Wasserstoff-Tankstellennetz zügig ausgebaut. Die RED II Richtlinie wird
ambitionierter umgesetzt als es die EU-Vorgaben vorsehen. Darüber hinaus fördern wir den direkten Einsatz von grünem Wasserstoff in Flugzeugantrieben ebenso wie die Entwicklung von Konzepten für „hybridelektrisches Fliegen“ (Kombination von Wasserstoff/ Brennstoffzellen/ Batterietechnologie). {Finanzbedarf: 7 Mrd. Euro}
Quelle: Hier klicken Punkt 35 f & Punkt 36
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