… Emmanuel Macron und Angela Merkel haben in Ursula von der Leyen ihre Lehrmeisterin gefunden. Nach dem 500-Milliarden-Euro-Plan von Franzosen und Deutschen lobt die EU-Kommissionspräsidentin – die über keinerlei eigene Steuereinnahmen verfügt – nun ein 750-Milliarden-Euro-Programm aus. Frei nach dem Motto: Wer kein eigenes Geld besitzt, sollte wenigstens großzügig mit dem der anderen sein:
► Allein 500 Milliarden Euro sind von ihr als nicht rückzahlbare Geschenke für bedürftige Staaten gedacht, weitere 250 Milliarden Euro als Kredite.
► Mehr als 300 Milliarden Euro dieser Summe sollen allein für die Krisenländer Italien und Spanien reserviert sein. So sind für Italien 82 Milliarden Euro als Geldgeschenk und 91 Milliarden Euro als Darlehen gedacht. Spanien darf mit 77 Milliarden Euro als Zuschuss und 63 Milliarden Euro als Darlehen rechnen. Viva España!
► Geplant ist, mit der ersten Rückzahlung bis zum Jahr 2028 zu warten, wenn von den heute amtierenden Politikern niemand mehr im Amt sein dürfte. Die letzte Tranche soll 2058 getilgt werden. Angela Merkel wäre dann 103 Jahre und Ursula von der Leyen 99 Jahre alt.
Doch das Spiel mit den großen Zahlen ist in Wahrheit ein Hütchenspiel. Es gibt wenige Gewinner und viele Verlierer. Es sind neun unbequeme Wahrheiten, die von der Leyen dem Publikum gestern vorsätzlich verschwiegen hat. […]
Bitte unbedingt weiterlesen und Interview mit Bundeskanzler Kurz hören:
Durchblickhat niemand mehr. Was den Lockdown anbelangt!
Alle machen, was Sie wollen. Nur die Wirtschaft, insbesondere die Gastwirtschaft, aber auch kulturelle Veranstaltungen werden wegen der vollkommen unsinnigen Abstandsregeln plus Maskenpflicht erheblich behindert.
Geraten in die unverschuldete Pleite!
Es ist ein Albtraum!
[…]
Seit Bodo Ramelow (Linke), Ministerpräsident von Thüringen, am Wochenende vorpreschte, einen allgemeinen Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen in Aussicht stellte und dafür viel Kritik, aber auch einigen Zuspruch erntete, herrscht Unruhe in den Kommunen des Bundeslandes. Von mehr Verantwortung vor Ort sprach Ramelow, von mehr Verantwortung für den einzelnen Bürger. „Wünschen wir uns wirklich einen Polizeistaat? Wünschen wir uns, dass die Bekämpfung des Virus mit polizeilichen Mitteln weiter durchgehalten wird?“, fragte der Politiker in recht dramatischer Wortwahl jüngst im WELT-Interview.
… stellt am Mittwoch ihre Pläne für ein Konjunkturprogramm zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vor. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird dazu auf einer Sondersitzung des Europaparlaments eine Rede halten. Bekannt ist bereits, dass die Kommission mehrere Hundert Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen und zum Großteil als Zuschüsse für Investitionen in besonders betroffene EU-Staaten vergeben will. Noch stehen die Details der Kommissionsvorschläge nicht fest. Über das Wie der Finanzierungshilfen und die Höhe dürfte in den nächsten Tagen und Wochen noch erbittert gefeilscht werden. Am Ende müssen alle 27 Mitgliedsstaaten und das das EU-Parlament zustimmen. […]
Das Interview des Dlf mit Manfred Weber vom 27.5.2020 komplett hören:
… stehen Schadensersatzansprüche zu. Das hat das Bundesgerichtshof fast fünf Jahre nach Bekanntwerden des sogenannten VW-Dieselskandals in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter stellten am Montag fest, dass der Einsatz illegaler Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen sittenwidrig war und den Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist. VW hatte Millionen Diesel-Autos mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet, mit der die Stickoxid-Grenzwerte zwar bei Tests auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten wurden.
Die Entscheidung ist wegweisend für viele Tausend noch laufende Gerichtsverfahren. Autobesitzer, die noch mit VW vor Gericht streiten, können ihren Wagen zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
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Das komplette Interview des Dlf vom 26.5.2020 mit Marco Rogert hören:
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Nutzungsentschädigung bleibt strittig
Diese Nutzungsentschädigung hätte das BGH nach Ansicht von Verbraucheranwalt Marco Rogert Volkswagen nicht zusprechen sollen. Rogert kritisierte, dass sich der BGH mit seiner Entscheidung im Diesel-Abgasskandal von einer anderen Grundsatzentscheidung zum Schadensersatz ohne überzeugende Argumentation verabschiedet habe. Damit habe sei eine große Chance zur Modernisierung des Schadensersatzrechts vertan worden.
Dass VW höchstrichterlich attestiert wurde, bewusst arglistig getäuscht zu haben, sei ein trauriger Tiefpunkt in der deutschen Unternehmensgeschichte, kommentiert Klemens Kindermann. Für Verbraucher sei das Urteil des Bundesgerichtshofes eine gute Botschaft.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit würden die jetzt noch ausstehenden Gerichtsverfahren ähnlich ausgehen, wie jetzt vom obersten deutschen Zivilgericht entschieden und sich diese Rchtssprechungslinie auch an unteren Gerichten durchsetzen. Strittig bleibe im Einzelfall allerdings weiterhin die Höhe der Nutzungsentschädigung. Diese hänge von der prognostizierten Laufleistung bei der Berechnung ab. Für Vielfahrer könne daher auch die nun von VW angebotene Einmalzahlung interessant sein. Nach Ansicht von Rogert könnte das BGH-Urteil auch Folgen für andere Automobilhersteller haben, die ähnliche Abschalteinrichtungen wie VW in ihre Fahrzeuge eingebaut haben.
Am 29. April veröffentlichte das Institut für Virologie an der Berliner Charité unter der Leitung von Professor Christian Drosten (48) eine Studie mit gravierenden Folgen für die deutsche Schulpolitik.
Darin schreiben die Forscher, dass Kinder „genauso ansteckend sein könnten wie Erwachsene“. Ihr Appell an die Politik: „Aufgrund dieser Ergebnisse müssen wir vor einer unbegrenzten Wiedereröffnung von Schulen und Kindergärten in der gegenwärtigen Situation warnen.“
Nach BILD-Informationen aus Regierungskreisen hatte die Veröffentlichung der Studie maßgeblichen Einfluss auf die schulpolitischen Entscheidungen der Landesregierungen. Sie beschlossen, die Schulen nur langsam und schrittweise wieder zu öffnen. Die Folge: Bis heute ist für Millionen Schulkinder kein Regelunterricht möglich.
Jetzt ist klar: Die Ergebnisse der Drosten-Studie sind wissenschaftlich nicht haltbar.
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Sir David Spiegelhalter, Statistik-Professor an der Cambridge-Universität, und Kevin McConvay, früherer Statistik-Professor der Open University sowie Vize-Präsident der Royal Statistical Society, sehen erhebliche Mängel an der Studie.
Nach einer Analyse des Drosten-Papiers fordern sie von der Charité: „Wir empfehlen, die Fehler anzuerkennen und die Studie zurückzuziehen.“
Spiegelhalter und McConvay gelten als Koryphäen in ihrer Disziplin, finden international Gehör. In einem ausführlichen Beitrag üben sie harte Kritik an der Drosten-Studie: „Wir zeigen, wie eine unangemessene statistische Analyse zu den ungerechtfertigten Schlussfolgerungen der Autoren führten.“ Auf BILD-Anfrage heißt es von Professor Spiegelhalter, er habe dem „nichts hinzuzufügen“.
Dies bedeute „im Wesentlichen“, dass die Drosten-Forscher „trotz anfänglicher Feststellung eines statistisch signifikanten Unterschieds zwischen Untergruppen diesen durch viele zusätzliche und uninteressante Vergleiche verschwinden ließen“.
Dabei sei die Ansteckungsgefahr durch Kinder „angesichts der Wiedereröffnung von Schulen (…) eine entscheidende Frage“. Die britischen Professoren fordern, dass die Studie „von der Internet-Seite genommen und die unangemessene Analyse eingestanden wird“.
Die Stellungnahme der Charité
BILD konfrontierte die Charité mit der Kritik der britischen Professoren. Eine Sprecherin der Charité erklärte, dass Professor Spiegelhalter „ausschließlich über Statistikmethoden“ spreche. Dies treffe aber „nicht den Kern der Studie“.
„Wir haben inzwischen bessere Statistikmethoden verwendet – ganz im Sinne der Vorschläge von David Spiegelhalter, die wir aber zum Zeitpunkt unserer Überarbeitung gar nicht kannten – und kommen damit zum selben Ergebnis. Die viel relevanteren medizinischen Aspekte unserer Studie hat kein externer Kritiker angesprochen. Alle Kritik war eine reine statistische Methodenkritik. Auf dieser Basis und ohne Kenntnis der eigentlichen Daten ist aber eine Nachanalyse und Bewertung des Ergebnisses unserer Studie durch Außenstehende gar nicht möglich“, so die Charité-Sprecherin zu BILD.
Weiter hieß es aus der Charité: „Bei der ‚Studie‘ handelt es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Übrigen um eine Vor-Veröffentlichung, die auch nicht in diesem Sinne ‚zurückgezogen‘ werden kann oder müsste. Stattdessen wird sie weiterentwickelt. Die Studie ist nämlich noch gar nicht veröffentlicht, sondern steht als vorläufiges Dokument offen zur Diskussion. Das derzeitige Dokument wird in den kommenden Tagen durch eine neue Version ersetzt werden.“
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Der Deutschlandfunk meint zum Vorgang:
Christian Drosten ist ein renommierter Virologe und seine Expertise in Sachen neues Coronavirus so unstrittig, dass uns im Ausland viele um diesen klugen Kopf beneiden. Doch die Redakteure der „Bild“-Zeitung dachten sich nun offenbar: Höchste Zeit, dass diesen COVID-19-Flüsterer, dessen Wort im Kanzleramt und den Staatskanzleien Gewicht hat, endlich mal jemand von seinem hohen Ross runter holt. Kann ja nicht angehen, dass der uns vorschreibt, wie wir unser Leben zu führen haben und ab wann und in welchem Umfang Schulen und Kitas wieder öffnen dürfen. […]
Kleine Ausflüge erhalten die Freundschaft, besonders am Sonntag. Aber auch sonst. Das dachte sich auch der Brite Neil M. Ferguson, auch „Professor Lockdown“ genannt, und britischer Regierungsberater in Sachen Corona-Eindämmung. Der Mann beunruhigte die Welt mit stark übertiebenen Coronaopfer-Hochrechnungen, aber das sei ihm verziehen. Irren ist menschlich und Wissenschaftler sind auch nur Menschen.
Fergurson beispielsweise hat eine Freundin, die verheiratet ist, aber nicht mit ihm. Folglich besuchte seine Herzensdame ihn während des Ausgehverbotes gleich mehrmals, wobei die beiden den Mindestabstand auf unter Null reduzierten, so heißt es. Als es rauskam kreischten Anstandstanten und Pandemiker im Chor: „Ein Fall für die Polizei!“ Der gute Ferguson musste sogar seine Funktion als Regierungsberater niederlegen.
Der Sachverhalt ist zunächst einmal very, very british. Es ist fast, als habe Shakespeare ein spätes Werk geschrieben. Denn der Vorfall offenbart die ganze Tragödie des Menschseins im Jahre 1 n.cor. (1 nach Corona). Es geht um den tragischen Konflikt zwischen „Jedes Leben zählt“ und dem Leben an sich. Zum letzteren gehört ein Schäferstündchen einfach dazu. Jedes Schäferstündchen zählt nämlich auch. Ohne Schnackseln kein Leben, es sei denn, man macht künstliche Befruchtung zur Vorschrift. Seuchentechnisch wäre das der einzig mögliche Kompromiss zwischen Hygiene und Fortpflanzung. Womit wir bei des Pudels Kern und damit bei der Frage wären: Wofür soll das Leben gut sein, wenn man es nicht leben darf?
In der Zeitrechnung nach Corona stellt sich mein bisheriges Leben jedenfalls als einziges Desaster dar. Es besteht im Grunde aus einer konsequenten Aneinanderreihung von Verstößen gegen die Seuchenhygiene. Leben heißt nun mal: Raus ins Grüne, rein in die Kneipe, Freunde treffen, feiern, singen, sich ab und zu prügeln, ins Kino gehen, Reisen, Sonne tanken, Sport treiben, Partnersuche in jeder Lebenslage, die Oma im Pflegeheim umarmen.
Mal angenommen, zu Zeiten meiner Geburt sei ein Dauer-Shutdown erlassen worden: Dann hätte ich aus dem Kreißsaal gleich in die Grabkammer des Tutanchamun marschieren können. Stattdessen hielt ich es immer mit dem schwäbischen Motto: „Nichts ist umsonst außer dem Tod – und der kostet das Leben.“ Das riskiert man sozusagen täglich, die meisten haben es aber vergessen. Wenn es keinen Tod mehr gibt, dann gibt’s auch kein Leben mehr. Sorry für die schlechte Nachricht am Sonntag, die gute lautet: Der gemeine Mensch weiß gar nicht, wie oft er dem Sensenmann schon von der Schippe gesprungen ist. Ich auch nicht, aber ich hab da so ein paar Vermutungen.
Broders Spiegel: Die erste SED-Verfassungsrichterin!
Barbara Borchardt, treue Genossin der mehrfach umbenannten SED, ist in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfassungsrichterin gewählt worden, mit Stimmen der CDU. War das alternativlos, wie so viele Entscheidungen, die Angela Merkel gern dekretiert? Die Genossin Verfassungsrichterin kennt sich mit Alternativlosigkeit gut aus. /mehr