Zum Dritten und zum Letzten …
… von meiner Seite zu diesem Thema.
Die Diskussionsbeiträge zu meinen beiden Beiträgen haben mich sehr gefreut, weil sie mir gezeigt haben, wie so die „Denke“ bei den Klimainteressierten ist. Dass man dabei als Hetzer bezeichnet und die die Nähe der Verschwörungstheoretiker gerückt wird, das muss man heute wohl hinnehmen.
Auch wie Frau Bahner von ihren Berufskollegen abqualifiziert wurde, war bemerkenswert. Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass sie ihr Examen „im Lotto gewonnen“ hat.
Merkwürdig fand ich, dass die eigentliche Frage, nämlich der Schutz unserer Grundrechte, bei den Diskussionsbeiträgen eine nicht so große Rolle gespielt hat.
Laut Tagesschau.de gibt es inzwischen eine neue Entscheidung des sog. Bundesverfassungsgerichtes (siehe Art. 146 GG) zu der Frage, ob das in den diversen Verordnungen zur Corona-Krise enthaltene Demonstrationsverbot zulässig sei. Zur Erinnerung Art 8 GG:
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