Ein paar kleine Schritte …
… sollen ab dieser Woche und ab dem 4. Mai aus dem Lockdown herausführen. Wir dürfen jetzt ein wenig mehr einkaufen, und ein wenig mehr in die Schule gehen. Das verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel am 15. April. Die Bundeskanzlerin begründete die Zaghaftigkeit mit „einem bislang zerbrechlichen Erfolg“ gegen die Epidemie und klärte die deutsche Bevölkerung über die Epidemie-Reproduktionszahl R auf, die unversehens wieder auf 1,2 oder 1,3 steigen könnte, wenn wir nicht alle äußerst vorsichtig sind. Dazu gehört, sich weiterhin an die meisten Lockdown Maßnahmen zu halten, und auch längerfristig die Kontaktverbote zu beachten.
Die Frage ist allerdings, ob diese Lockdown-Maßnahmen überhaupt gegen die Epidemie wirken. Falls nicht, dann sind sie erstens nicht notwendig und zweitens ungeeignet, um die Bevölkerung vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu beschützen. In meinem Artikel vom 14. April hier auf Achgut.com habe ich ausgeführt, dass die Lockdown Maßnahmen größtenteils unwirksam und daher weder notwendig noch geeignet sind. Meine Berechnungen wurden seitdem mit neueren Analysen durch die obere Bundesbehörde Robert-Koch-Institut (RKI) bestätigt: die Lockdown-Maßnahmen sind auch laut dem RKI nicht wirkungsvoll.
Der Lockdown besteht aus einem breiten Bündel an Maßnahmen, die zu unterschiedlichen Zeiten verabschiedet wurden. Die wichtigsten Maßnahmen kamen in drei Wellen. Zuerst kam am 8. März die Empfehlung, keine Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern durchzuführen. Daraus wurde am 10. März dann ein sofortiges Verbot.
Die zweite Welle kam ab dem 16. März mit Schließung der Bildungseinrichtungen und der meisten Grenzübergänge und einem generellen Veranstaltungsverbot mit mehr als 50 Teilnehmern. Zwei Tage später am 18. März waren bundesweit sämtliche Geschäfte geschlossen mit Ausnahme von Lebensmittelläden, Apotheken, Tankstellen und ähnlichen essenziellen Versorgungsstationen. Touristische Reisen wurden verboten, sowie alle Kirchen, Sportstätten und Spielplätze wurden geschlossen.
In der dritten Welle, ab dem 22. März wurden dann auch die Restaurants, Cafés, Friseure und andere persönliche Dienstleistungen geschlossen. Gruppen von mehr als 2 Personen wurden verboten, und es gilt seitdem, einen ständigen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, es sei denn mit Personen aus demselben Haushalt. In Bayern, Sachsen und dem Saarland wurde es zudem generell verboten, das Haus zu verlassen, außer mit einem guten Grund.
Einbruch der Wirtschaft um 40 Prozent
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