Zur Zeit hört man von verschiedenen Zeitgenossen, dass die von der Bundesregierung und den Landesregierungen ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig seien. Ob dieser Vorwurf juristisch berechtigt ist, soll hier erörtert werden.
Die derzeitigen Maßnahmen stellen erhebliche und schwerwiegende Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten dar, wie sie die Bundesrepublik in diesem Ausmaß noch niemals seit 1949 erlebt hat. …
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In diesem Zusammenhang sei auf Beate Bahner verwiesen, die ob ihrer rechtsstaatlich einwandfreien Aktivitäten erheblichen Repressionen ausgesetzt ist: Hier klicken
Das ist purer Hygienefaschismus!
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„Staatsmann“ Merz weiß Rat in jeder Lebenslage:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article207201331/Nach-Infektion-Jetzt-gibt-Merz-Tipps-fuer-die-Corona-Quarantaene.html