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MehrBeate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, hat eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg angekündigt. Nach ihrer Auffassung sind „die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“, wie sie in einer Pressemitteilung schreibt. Dies gelte für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere seien diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet worden sei.
Wochenlange Ausgangbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis düsterer Modellszenarien sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen seien grob verfassungswidrig. Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken würden ihrer Ansicht nach zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 Prozent der Bevölkerung harmlos verläuft bzw. bereits verlaufen ist und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Dringend in den Blick zu nehmen seien demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 Prozent der Bevölkerung): Diese Menschen müssten durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst geschützt werden, etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege, durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie. […]
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