WELT: Sehen Sie in der AfD eine Gefahr für den Rechtsstaat?
Papier: Das kann und will ich nicht so pauschal beantworten. Für mich ist entscheidend, ob eine politische Partei den Vorrang der Verfassung anerkennt, einschließlich etwa der Grundrechte, der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit der Gerichte und der Herrschaft des Rechts. Ob das für alle Teile der AfD gilt, kann ich nicht beurteilen. Das ist zunächst Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Ein Verbot steht derzeit sicherlich nicht zur Diskussion.
WELT: Sie kritisieren in Ihrem Buch das Vokabular der AfD. Bereitet die Partei mit ihrer aggressiven Rhetorik rechtsextremistischen Gewalttaten, wie wir sie zuletzt erlebt haben, den Boden?
Papier: Das ist keine juristische Frage, da bin ich der falsche Ansprechpartner. Ich will nur sagen: Zum Rechtsstaat gehört es, dass wir ein Tatstrafrecht haben, kein Gesinnungsstrafrecht. Verboten sind Worte nur, wenn sie einen Straftatbestand verwirklichen: beispielsweise Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung. Wer etwa in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe zum Hass aufstachelt oder gar zu Gewalt und Willkürmaßnahmen aufruft, der macht sich strafbar. Dann kann und muss im Rechtsstaat eingegriffen werden.
Alles, was außerhalb der Straftatbestände liegt, mag politisch anstößig, wertlos, unmoralisch oder ungerecht sein. Aber wenn es rechtlich im Rahmen des Erlaubten liegt, dann muss der politische Diskurs das hinnehmen. Das besagt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, eine Säule unseres demokratischen Rechtsstaates. […]
5. Rechtsstaatlichkeit
[…] Wir haben es leider mit einer sehr starken Spaltung der Gesellschaft zu tun, die in diesen Wahlergebnissen Ausdruck findet. Und diese Spaltung der Gesellschaft ist in meinen Augen auch eine Folge der von mir beklagten Erosion der Rechtsstaatlichkeit. Unser pluralistisches Gemeinwesen wird nicht mehr durch gemeinsame Tradition, Herkunft oder Religion zusammengehalten. Die integrierende Kraft ist allein das Bekenntnis zur Verfassung und zur Herrschaft des Rechts. Mehr an Integrationsfaktoren haben wir nicht. Aber dann müssen Recht und Gesetz auch von allen anerkannt werden.
Von einem wachsenden Bewusstsein im Hinblick auf den Wert und die Bedeutung unserer verfassungsrechtlichen Werteordnung und von der Einsicht, dass wir uns alle dieser Ordnung zu unterwerfen haben, erhoffe ich mir, dass diese Spaltung und teilweise Radikalisierung der Gesellschaft wieder schwindet. […]
6. Flüchtlingspolitik
[…] Die Spaltung und teilweise besorgniserregende Radikalisierung der Gesellschaft sind nicht allein, aber eben auch nicht unwesentlich durch die Flüchtlingspolitik verursacht worden. Viele Menschen kennen natürlich nicht die detaillierte Rechtslage im Asylrecht, das Wechselspiel zwischen Völker-, Europa- und nationalem Recht. Das kann man auch gar nicht verlangen. Aber das Gespür war vorhanden, dass ein Kontrollverlust der politisch Verantwortlichen eingetreten wäre und dass die Anwendung geltenden Rechts oftmals politischer Opportunität und subjektiver moralischer Einstellungen geopfert werde. Dies hatte die tiefe Skepsis in weiten Teilen der Gesellschaft gegenüber den Regierenden ausgelöst, weil die Leute sich sagten: Ich muss meinen Strafzettel bezahlen, das wird durchgesetzt bis zum Letzten, aber die da oben scheren sich nicht um Gesetz und Recht. […]
7. Das geltende Recht – Migration
[…] Das geltende Recht ist zwar auch in meinen Augen reformbedürftig. Aber so lange eine neue europarechtliche Lösung nicht in Sicht ist, muss auf nationaler Ebene unter Beachtung des geltenden Rechts gehandelt werden. Man kann das nicht einfach schleifen lassen. Nach gegenwärtiger Rechtslage muss allen Personen, die aus einem EU-Mitgliedstaat einreisen wollen, grundsätzlich die Einreise verweigert werden. Deutschland ist für diese Personen regelmäßig nicht zuständig, wenn sie einen Asylantrag stellen wollen. Wenn man meint, das sei heute nicht mehr angemessen und benachteilige zu stark die Erstzutrittsländer, dann muss man erstens diese Staaten bei der Bewältigung ihrer Aufgaben besser unterstützen und zweitens neue Regeln aufstellen. […]
8. Änderungsvorschläge
[…] Diese Vorschläge zielen etwa auf eine Vorprüfung möglicher Asylgründe vor der Einreise in die EU ab. Zu diesem Zweck könnte ein elektronisches Verfahren der Einreisegenehmigung eingeführt werden. Sind Asylgründe offensichtlich nicht gegeben, würde die Einreise in diesem elektronischen Verfahren von vornherein und sehr zügig verweigert werden. Wenn dagegen diese Vorprüfung im elektronischen Verfahren ergibt, dass ein Asylantrag durchaus Erfolg haben könnte, wird die Einreise gestattet. Und dann reisen diese Menschen ganz legal nach Europa oder nach Deutschland zur Durchführung des Asylverfahrens ein – und müssen sich nicht dazu veranlasst sehen, den oftmals lebensbedrohlichen Weg über das Mittelmeer oder den beschwerlichen Landweg zu nehmen.
Solche Überlegungen sollten nun in die europäische Diskussion eingeführt werden. Europa überlegt ja jetzt auf Anregung der neuen Kommission, wie ein neues, praktikables Recht aussehen könnte. […]
10. 2020 – Bessere Vorbereitung als 2015?
[…] Nein. Mein Vorwurf ist, dass man die Zeit des Rückgangs der Zahlen nicht genutzt hat, um in relativer Ruhe eine angemessene Lösung europaweit zu finden. Oder, wenn das nicht gelingt, eben nationale Reformmaßnahmen innerhalb europarechtlich belassener Spielräume einzuleiten. Stattdessen hat man das geltende Recht so belassen, wie es war, aber in erheblichem Umfang schlicht ignoriert. Humanität aber kann nur im Rahmen von Verfassung, Gesetz und Recht praktiziert werden, nicht gegen sie. […]
11. Clankriminalität
[…] Da geht es darum, dass die Herrschaft des Rechts nicht stärker durchgesetzt wird und man gewisse rechtsfreie Räume einfach zur Kenntnis nimmt und schlussendlich akzeptiert. Ich habe Medienberichte gelesen, nach denen es etwa in Berlin zwölf arabische Großfamilien gibt, die den Drogen- und Menschenhandel kontrollieren, Schutzgelder erpressen und ganz nebenbei Hartz IV abholen, mit einem Auto, das fast so teuer ist wie ein Einfamilienhaus. In einem Rechtsstaat darf es keine rechtsfreien Räume geben, doch in der Praxis existieren sie. […]
12. (Klima-) Aktivismus
[…] Mich beunruhigt zutiefst, wenn sich heute auch mit Zustimmung weiter Teile der Bevölkerung, der Medien und der politischen Öffentlichkeit der Gedanke durchsetzt, dass das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit nicht mehr ausreicht. Es muss der gezielte Rechtsbruch hinzukommen. Nur dann, meint man, kann man etwas bewirken, politisch etwas erreichen, die Öffentlichkeit mobilisieren. Das halte ich für eine gefährliche Entwicklung, weil sich das natürlich steigern kann. Wenn ich erst mal den Grundsatz anerkenne, dass ich zur Durchsetzung hehrer Ziele wie Klimaschutz oder gar Rettung der Welt das ungeschriebene Recht habe, mich über geltendes staatliches Recht hinwegzusetzen, dann stellt sich die Frage: Was, wenn das alle so machen? Dann blockieren beispielsweise Abtreibungsgegner Arztpraxen und Tierschützer zünden Ställe an. Da kann man sich vieles ausdenken. Am Ende stehen dann Chaos und Anarchie. […]
13. Reglementierung
[…] Jede Reglementierung, auch wenn sie zu einem guten Zweck erfolgt, führt zur Einschränkung von Freiheit. In gewissem Maße ist das unerlässlich, Freiheiten können nicht ungezügelt ausgelebt werden. Aber ein Übermaß an Freiheitsbeschränkung ist das Ende des Rechtsstaates. Es ist meine Befürchtung, dass sich der moderne Wohlfahrtsstaat nicht mehr nur aus sozialen, sondern zunehmend auch aus ökologischen Gründen zum Vollversorger und Vormund von offenbar für unmündig gehaltenen Bürgerinnen und Bürgern aufschwingt. […]
14. Zur Realisierung des Rechts
[…] Meine Kritik zielt auf die mangelhafte Realisierung des Rechts. In der Umsetzung gibt es dringenden Handlungsbedarf. Wenn geltendes Recht nicht mehr für jeden gilt und durchgesetzt wird, wenn gefällte Urteile nicht vollzogen werden, wenn der Staat auf neue Grundrechtsgefährdungen in Zeiten von Digitalisierung und Globalisierung nicht angemessen reagiert, wenn die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zunehmend zulasten der Freiheit verloren geht, wenn zwar der Sozialstaat weiter ausgebaut wird, die Kernaufgaben des Rechtsstaates aber vernachlässigt werden – dann nützt auch die beste Verfassung nichts, dann ist sie irgendwann nur noch Verfassungsprosa.
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Am 5. März 2020 fand im Deutschen Bundestag eine Debatte über „Rechtsterrorismus“ statt.
Anlass war der Mordanschlag in Hanau, bei dem
9 Menschen mit Migrationshintergrund
ermordet wurden.
Das – 9 Menschen mit Migrationshintergrund zu schreiben – das allerdings ist gemäß neuer Lesart bereits rassistisch. Genau wie die Begriffe „Fremdenfeindlich, Fremdenfeindlickeit“ rassistisch seien. Den 9 Opfern wurde in mehreren Aussagen das Deutsch sein zugesprochen. Es seien keine Fremden. Weil sie hier in Deutschland leben. Egal, ob sie hier geboren oder zugewandert sind. Egal, ob sie einen Schutzstatus haben oder nicht. Egal, ob sie ausreisepflichtig sind oder nicht. Es waren Deutsche, die ermordet wurden. Alles andere ist Rassismus.
Ein Beleg ist die Aussage vom Bundestagsabgeordneten Omid Nouripour in einem Interview des Dlf vom 6.3.2020:
Als ich im Bundestag gesprochen habe und über die Opfer gesprochen habe, schrie einer von Rechtsaußen rein, und was ist mit den Deutschen. – Ich habe über die Deutschen gesprochen. Ich habe über Leute gesprochen, die deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind, die in Hanau umgebracht worden sind. Genau dieses Denken, dieses sofort auf Zack auch antworten können, mitdenken, dass wir jetzt nicht über die und wir reden, sondern dass wir über Deutsche reden, über Deutschland reden, über die Menschen in Deutschland reden, das ist zentral.
Quelle: Hier klicken
Dieser Meinung kann man durchaus sein. Sie entspricht allerdings nicht der Realität, den rechtlichen Gegebenheiten:
Drei der Toten hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, zwei die türkische, außerdem starben in Hanau ein Bulgare und ein Rumäne. Ein weiteres Opfer stammte aus Bosnien-Herzegowina, und ein Getöteter hat die deutsche und die afghanische Staatsangehörigkeit.
Hamza Kurtovic wurde wie sein Vater in Deutschland geboren. Ursprünglich stammt die Familie aus Bosnien-Herzegowina. Hamza wurde nur 20 Jahre alt. Auch Ferhat Ünver (22) wurde in Deutschland geboren. Er hatte gerade erst seine Lehre zum Heizungs- und Gas-Installateur abgeschlossen. Aus Rumänien kam der 23-jährige Vili Viorel Paun. Er arbeitete für eine Kurierfirma.
Kalojan W. aus Bulgarien wurde 33 Jahre alt. Ein anderes, namentlich nicht bekanntes Opfer war 34 Jahre alt. Der Mann war in Regensburg aufgewachsen und vor ein paar Jahren nach Hanau gezogen, um sich dort selbständig zu machen.
Der 37-jährige Gökhan Gültekin stammte aus einer kurdischen Familie. „Er war eine Stütze für meine Eltern, er hat noch zuhause gelebt. Mein Vater und meine Mutter sind sehr krank. Jetzt ist nicht nur er gestorben. Wir alle sind gestorben„, sagte sein Bruder Cetin Gültekin dem WDR.
Quelle: Hier klicken
Ich möchte an die Aussagen oben insbesondere Pkt. 5 von Ex-Verfassungsrichter Papier erinnern. Wenn jeder seine eigenes, ihm genehmes Rechtsverständnis entwickelt, führt genau dies neben vielem anderen zur Erosion des Rechtsstaats, zur Spaltung der Gesellschaft bzw. es vertieft diese Spaltung.
Die Ermordung der 9 Menschen mit Migrationshintergrund ist ein schweres Verbrechen. Aber nur drei der Ermordeten waren deutsche Staatsbürger. Das war so, das ist so, und das ist eben kein Rassismus.
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Womit wir bei der Rede von – Rechtsanwalt – Dr. Roland Hartwig, AfD, wären, die dieser als Mitglied der größten Oppositionsfraktion nach der Rede Ralph Brinkhaus, CDU/CSU, zur Eröffnung der Debatte halten durfte:
Schauen Sie sich in der Originalmitschrift der Bundestagsverwaltung die Zwischenrufe an:
Da fragt man sich doch, ob es so etwas wie
Guten Hass und Gute Hetze gibt?
Es scheint so. Denn das, was Herr Hartwig sagt, mag man vielleicht nicht mögen. Legt er doch den Finger tief in die Wunde der Guten. Doch dieses unhöfliche Dazwischengequatsche ist schon erhellend.
Das Plenarprotokoll der gesamten Debatte: Hier klicken
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Der nächste Redner ist – Politologe – Dr. Rolf Mützenich, SPD:
Auch hier wieder die Rede schriftlich aus dem Plenarprotokoll.
Dr. Mützenich beherrscht ´Verfemung`. Bei ihm ist die AfD „Komplize“. Als ´Beleg` werden dann die bereits oben genannten „Taten“ bzw. Aussagen von Protagonisten der AfD herangezogen. Immer und immer wieder. Tief hinein in die Vergangenheit. Es ist das pure AfD-Bashing. Der Mann findet kein Halten.
Es folgen weitere Reden, die Sie alle hier aufrufen können
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Der zweite AfD-Redner ist – Habilitierter Physiker, Dipl. Mathematiker, abgeschlossenes Studium der Musik , Feingeist – Dr. Gottfried Curio:
Auch hier die Verschriftlichung der Rede.
Dr. Curio ist ob seiner Intelligenz, seines scharfen Verstandes und die durch ihn knallhart vorgetragenen Realitäten der am meisten gehasste Politiker im Bundestag. Natürlich ist es Guter Hass.
Bemerkenswert ist noch dieses Statement:
„Der Generalbundesanwalt hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November von dem Verfolgungswahn und dem extremistischen Weltbild des Mordschützen von Hanau gewusst hat. Trotzdem ist nichts geschehen. Er ist offensichtlich nicht überwacht worden, sein Waffenschein ist nicht eingezogen worden – das ist ein totales Versagen der Bundesbehörden. Die richtige Reaktion ist jetzt nicht, dieses furchtbaren Verbrechen parteipolitisch gegen die AfD zu instrumentalisieren. Die Forderung, über die wir jetzt sprechen müssen, ist der Rücktritt des Generalbundesanwaltes.“
Quelle: Hier klicken
Der Sachverhalt ist praktisch kein Thema im Mainstream.
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Die letzte Rede, die ausführlich dargestellt wird, ist die Rede von – Rechtsanwalt – Thorsten Frei, CDU/CSU, der die Werkzeuge zeigt, um den rechtsstaat weiter zu demontieren und Stasi-Instrumentarien – Spitzel und Denunzianten – zu installieren. Natürlich alles komplett rechtsstaatlich:
Die verschriftliche Rede hier ein Ausschnitt:
[…] Es ist richtig, dass sich Wahrheit nicht in Worten zeigt, sondern in Taten. Man muss darauf hinweisen, dass wir erst im letzten Herbst 600 zusätzliche Stellen beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt dafür geschaffen haben, dass ganz speziell Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus bekämpft werden. Wir haben das Waffengesetz so verschärft, dass beispielsweise große Magazingrößen nicht mehr möglich sind, so verschärft, dass es eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gibt, um zu verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten kommen. Wir sprechen – Frau Bundesjustizministerin, Sie haben das bereits angesprochen – über das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität mit Änderungen in unserem Strafgesetzbuch, mit Änderungen in der Strafprozessordnung, mit dem Schutz für Kommunalpolitiker, mit Verbesserungen im Melderecht und mit einer Änderung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz, weil wir sagen, dass Taten nicht nur im analogen Bereich strafbewehrt sein müssen, sondern auch im digitalen Bereich. Dafür schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen.
Ich will an dieser Stelle sagen: Wir arbeiten derzeit an einer Reihe weiterer Sicherheitsgesetze. Da ist insbesondere das Verfassungsschutzgesetz zu nennen, weil es auch darum geht, dass wir Strafbarkeiten aus der analogen Welt in die digitale Welt übertragen. Aber es geht um einen weiteren Aspekt – das zeigen die Täterprofile nicht nur von Hanau und Halle, sondern auch von Christchurch und Utoya –: Wir müssen zu einer besseren Beobachtung
von Einzeltätern kommen. Wir brauchen eine Beobachtung von Providern und Plattformen, damit es eine Aufmerksamkeit gibt, wenn es zu einer ruhigen und introvertierten Radikalisierung im Netz kommt. Das ist doch die größte Herausforderung für die Sicherheitsbehörden und
die Nachrichtendienste. Dafür müssen wir die Instrumente schaffen. Deshalb ist es richtig, dass wir uns in diesen Wochen genau damit beschäftigen, weil den Menschen – darauf wurde hingewiesen – mit warmen Worten alleine nicht gedient ist. Wir brauchen die Instrumente, um Radikalismus, Extremismus und Terrorismus mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen zu können. […]
Ein Rechtsstaat, der damit dann wohl abgeschafft werden wird. Denn all´ das spielt den wahren Feinden des Rechtsstaats in die Hände. Feind ist der, der nicht die eigenen „guten und richtigen Ansichten“ teilt.
Diese Menschen darf man ausgrenzen, hassen und diffamieren. Das beste Beispiel ist der Umgang mit der AfD! Der Umgang mit Veranstaltern und Gastwirten, die der AfD Versammlungsräume verweigern (müssen, sonst droht „Ungemach von den Guten„!) und die Ignoranz der Guten ob dieser vordemokratischen Zustände.
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- Alle Reden der Debatte, das Plenarprotokoll können aufgerufen werden: Hier klicken
- Die Ansprache des Bundestagspräsidenten Schäuble vor der Debatte: Hier klicken
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- Ein MEDIAGNOSE – Artikel zur Nazifizierung der AfD: Hier klicken
- Ein MEDIAGNOSE – Artikel zur Frage AfD = NSDAP: Hier klicken
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