Das Einfrieren der Wirtschaft beim Versuch, die Folgen der Virus-Pandemie zu bekämpfen, wird katastrophale Folgen für Wohlstand und Beschäftigung haben. Mit dem jetzigen Entwurf eines „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen“ allerdings greift die Bundesregierung tief in die bisherige Mechanik der Marktwirtschaft ein und zerstört das, was sie ausmacht: Die auf freiwilligen Verträgen beruhende Organsiation der Arbeitnehmer, Konsumenten und Unternehmer. Denn der eher harmlos daherkommende Paragraph 240 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird so erweitert, dass Schuldner künftig ihre Zahlungen mit Verweis auf das Virus einfach verweigern und einstellen können. Mit einem Schlag wird damit eine zentrale Säule des gesamten Wirtschaftsrechts zerstört – vorerst längstens bis zum 31. Juli 2021.