Nun hat endlich auch das Landgericht Hamburg klar gestellt, dass die Meinungsäußerung auf einem Plakat, dass Björn Höcke ein Faschist sei, zulässig ist, dass das Gericht aber Herrn Höcke durchaus nicht als Faschisten eingestuft hat.
Im Regionalteil kommt die Nachricht dann auch auf WELTonline. Passt irgendwie auch nicht zum Bösen in persona Björn Höcke. Aber immerhin.
Hamburg (dpa) – Der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist nach Feststellung des Landgerichts Hamburg nicht gerichtlich zum Faschisten erklärt worden. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht dem FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, eine Äußerung, wonach ein Gericht Höcke als Faschisten eingestuft habe. Den entsprechenden Beschluss habe das Hamburger Landgericht auf persönlichen Antrag von Höcke am 16. März gefasst, sagte am Montag ein Gerichtssprecher. Zuvor hatte der Thüringer AfD-Landesverband die Entscheidung bekannt gegeben.
Die Äußerung, die Czaja am 25. Februar in einen Beitrag für die «Berliner Zeitung» zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten in Thüringen eingebaut hatte, darf der Politiker nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250 000 Euro nicht wiederholen oder weiter verbreiten.
Ein Teil der Leser könne sie so verstehen, ein Gericht habe positiv festgestellt, dass Höcke ein Faschist sei, erläuterte der Gerichtssprecher. Das verletze das Persönlichkeitsrecht von Höcke. Tatsächlich habe damals das Verwaltungsgericht Meiningen nur über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden.
Gegen die einstweilige Anordnung kann Czaja Widerspruch einlegen. Dann käme es zu einer mündlichen Verhandlung am Landgericht Hamburg.