[…] Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, …
Mehr… deren monatliches Einkommen als Rentner 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Paaren nicht übersteigt. Bis zu einer Grenze von 1.600 Euro für Alleinstehende und 2.300 Euro für Paare reicht die Pufferzone, in der man nur noch einen Teilaufschlag erhält. Oberhalb dieser Einkommensgrenzen gibt es keinen Anspruch mehr auf die Grundrente. Erst vor zwei Wochen gelang die Einigung mit der Union.
„Das führt dazu, das nur noch 1,3 Millionen Menschen von dieser Leistung profitieren werden, das finde ich schade, ich hätte mir gewünscht der Kreis ist größer“, klagt DGB-Vize Annelie Buntenbach – zumal in den ursprünglichen Plänen sogar bis zu drei Millionen Menschen von der Grundrente profitieren sollten. Als weiterer Kompromiss wurde zuletzt noch die harte Grenze von 35 Pflichtversicherungsjahren aufgeweicht und sollen künftig Zuschläge bereits nach 33 Versicherungsjahren gezahlt werden. […]
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Interview des Dlf mit Peter Weiß, CDU, vom 19.2.2020:
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