Einen klugen Essay liefert Dushan Wegner zur
Religionsfreiheit:
Mehr[…] In Schleswig-Holstein sollte ein Verbot der Vollverschleierung im Hochschulgesetz verankert werden. Man stelle sich das einmal vor: Sie sitzen in einem Seminar, wollen Theorien und Fakten diskutieren, wollen auch mal Ideen ausprobieren, und auf einem Stuhl sitzt jemand, der vollständig in ein formloses Stück Tuch eingewickelt ist, das Gesicht unsichtbar, und man weiß gar nicht, was bedrohlicher ist: Wenn der Stoff lautlos bleibt oder wenn die Stimme des Menschen darin etwas sagt. (Wie wird eigentlich die Identität und Anwesenheit von Studenten kontrolliert, wenn der Mensch nur als umherwandelnde, gesichtslose Stoffhülle auftritt? Wenn wir eine Minute darüber nachdenken, stellen wir fest, dass es philosophisch auf eine vollständige Aufhebung des Indiviuums herausläuft – wie kann man das als Demokrat als »Religionsfreiheit« abnicken?! Und: Wofür will überhaupt jemand, der aus Überzeugung vollverschleiert ist, am Uni-Betrieb teilnehmen, statt dieselben Inhalt etwa an einer Fernuni ganz ohne Menschenkontakt abzugreifen? Will man sehen, aber nicht gesehen werden?)
Das Verbot der Vollverschleierung an der Uni Kiel ist an den Grünen gescheitert (siehe ndr.de, 31.1.2020) – wenig überraschend. […]
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