Die Deutsche Umwelthilfe ist natürlich auch dabei.
Bei der Klage gegen die Bundesregierung in Sachen Klimaschutz.
Mehr[…] Klimaaktivisten und Umweltorganisationen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht mehr Klimaschutz erzwingen. Es seien zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Klimagesetz der Bundesregierung eingereicht worden, erklärten Vertreter von Greenpeace, Deutscher Umwelthilfe, Germanwatch und Fridays for Future am Mittwoch in Berlin. Die Beschwerdeschrift sei über 100 Seiten lang.
Damit wollen die Initiatoren die Bundesregierung dazu verpflichten, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu definieren. Laut einer die Klage begleitenden Petition kommen dafür unter anderem „ein Tempolimit 120 km/h auf Autobahnen und 80 km/h außerorts“ und die sofortige Abschaltung von Kohlekraftwerken infrage.
Laut Greenpeace geht es im Kern darum, dass die Bundesregierung mit dem im November 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz weiterhin nicht genug gegen die Klimakrise tue, also ihrem im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag nicht nachkomme. Ein Klimaschutzgesetz, das hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibe, könne Grundrechte beeinträchtigen – etwa das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 1 und 2 GG) oder das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG). […]
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Ich finde das Klagevorhaben gut und richtig. Es ist die Nagelprobe für unsere Gesellschaft. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich salomonisch entscheiden wird. So kann sich jeder als Sieger führen. Dennoch wird die Debatte hilfreich sein.
Daniel Wetzel sieht es in einem WELTplus-Beitrag u. a. so:
[…] Grundsätzlich darf man hierzulande hohes Vertrauen in die Rechtsprechung haben. Dass sich die deutsche Judikative plötzlich zu einer neuen Art Klima-Exekutive aufschwingen wird, ist eher nicht zu erwarten – auch wenn ein vergleichbares Verfahren in den Niederlanden ein wenig in diese Richtung ging. Wahrscheinlicher ist, dass die Richter der Politik hierzulande weite Ermessens- und Entscheidungsbefugnisse in ihrer Klimapolitik einräumen werden.
Die Bundesregierung ist damit lediglich im Rahmen der „Lastenteilung“ gegenüber der EU verpflichtet. Ob dieses Rechtsverhältnis einen Verfassungsauftrag zur eigenen, nationalen Erreichung des 1,5-Grad-Ziels rechtfertigt, ist fraglich. Die Bundesregierung kann vor Gericht geltend machen, Klimaschutzpolitik dorthin delegiert zu haben, wo sie aus gutem Grund hingehört: an die Europäische Union.
Auch die Klagebefugnis ist nicht trivial. Zwar hat ein Verwaltungsgericht bereits festgestellt, dass Klimafolgen grundsätzlich justiziabel sind. Warum aber gehen Klimaaktivisten aus Bangladesch und Nepal zuerst vor das deutsche Verfassungsgericht? Die deutsche Kohleverstromung ist im vergangenen Jahr um mehr als 20 Prozent eingebrochen, während Bangladesch ungeniert den Neubau von Kohlekraftwerken plant – allen Überschwemmungen dort zum Trotz.
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Im Grunde sind solche Aktionen der grünen Klimaerleuchteten nur Lachnummern. Aber man sollte dennoch nicht übersehen, daß so das gesellschaftliche Klima allmählich verändert werden kann.