Ab 1.1.2020 wird ein genereller Krankenversicherungsfreibetrag für Betriebsrenten eingeführt. Damit werden bis zu 25,- € mehr Rente pro Monat fällig.
Eine große Ungerechtigkeit wird zumindest teilweise beseitigt.
Bisher musste der Betriebsrentner sowohl den Arbeitnehmer-, als auch den Arbeitgeberanteil (jeweils fiktiv), also den Kompletten KV/PV-Beitrag bezahlen.
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