Alle Leute, die eine Pauschalreise buchen, …
… bekommen einen Sicherungsschein.
MehrDieser suggeriert, dass – sollte der Veranstalter Pleite gehen – das bereits gezahlte Geld zurückerstattet wird.
Nun ist der Ernstfall eingetreten. Die Kunden erhalten – wahrscheinlich irgendwann – nur einen Bruchteil der bereits gezahlten Gelder. Die Versicherungssumme ist gedeckelt.
So wird Vertrauen – salopp gesagt – in die Tonne gekloppt.
„Wenn wir tatsächlich eine Beschränkung haben, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche im Verhältnis des Gesamtbetrages zur Höchstsumme. Dann kann es sein, dass dann eben wirklich nur anteilig erstattet wird. Was aber im Grunde eine Besonderheit hier ist nach der neuen Regelung, dass der Versicherer gehalten ist, die Erstattungsansprüche unverzüglich zu erfüllen, das heißt, erst mal direkt, ohne allerdings schon zu gucken, ob ich die Höchstsumme überschreite. Er müsste dann hinterher zurückfordern.“
Denn erst dann kann er absehen, wie hoch der geforderte Schadenersatz tatsächlich ist. Nur so können auch alle zumindest einen Teil ihres Geldes zurückerhalten. Bisher sieht es also so aus, dass die Kunden auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleiben.
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