Nicht so richtig, aber schon irgendwie.
MehrDabei war die Sache klar: Etwa 95 Abgeordnete waren in der Nacht noch im Parlament. 355 müssen anwesend sein, damit Beschlussfähigkeit besteht. Die AfD beantragte zweck Feststellung bzw. Nichtfeststellung der Beschlussfähigkeit den Hammelsprung. Da meine Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth, einemeiner Meinung nach 15-Watt-Leuchte der Demokratie, der Bundestag sei beschlussfähig. Punkt um aus!
Das Bundesverfassungsgericht meint lt. ZEIT online dazu:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine Entscheidung damit, dass der AfD-Fraktion auch dann kein schwerer Nachteil drohe, wenn die geforderte einstweilige Anordnung nicht ergehe und sie danach in einem späteren Verfahren Erfolg hätte. Aus Sicht des Senats geht außerdem schon aus der Begründung des Antrags nicht ausreichend hervor, welche Rechtsposition die AfD-Fraktion gegen wen gelten machen wolle. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung wäre ein erheblicher Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie und Zuständigkeit anderer Verfassungsorgane. Daher müsse ein strenger Maßstab angelegt werden, argumentierten die Verfassungsrichter.
Kann man so sehen.Juristisch geschwurbelt.
Meines Erachtens ist die Feststellung einer Beschlussfähigkeit durch die Bundestagsvizepräsidentin bei offensichtlicher Nichtbeschlussfähigkeit allerdings ein schlechter Witz. Wofür gibt es Regeln, wenn sie einfach so ignoriert werden können? Oder wird das jetzt die Regel: Anything goes – Alles für das Gute!
Und weil die AfD-ler ja ohnehin die bösen Rechtsradikalen sind, spielt das Bundesverfassungsgericht mit.
Frittenbude, sagt der Aachener!
So kämpfen unsere Verfassungsorgane gegen die Politikverdrossenheit. So wollen die Parteien AfD-Wähler zurückholen. Na denn man los und weiter so!
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