So lautet der Titel einer bemerkenswerten Analyse …
Mehr… von Karl Müller. Untertitel:
Alfred Adlers Analyse zum Ersten Weltkrieg und die deutsche Gegenwart
Karl Müller stellt Bezüge zur bundesdeutschen Verfassungswirklichkeit her:
[…] Artikel 20, Absatz 3 des Grundgesetzes hat folgenden Wortlaut: «Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmässige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.» Das ist das in der deutschen Verfassung festgeschriebene und nach Artikel 79, Absatz 3 nicht verhandelbare Rechtsstaatsprinzip.
Die deutsche Verfassungswirklichkeit hat sich davon jedoch in den vergangenen Jahren in zentralen Politikbereichen erheblich entfernt. Viele Stimmen haben immer wieder darauf aufmerksam gemacht, insbesondere mit Blick auf die deutsche Migrationspolitik seit dem Sommer 2015, länger schon mit Blick auf die Kriegseinsätze der deutschen Bundeswehr im Ausland und derzeit auch zunehmend mit Blick auf die Grundsätze der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.
Keine «Verschwörungstheorien»
Dass es sich hierbei nicht um «Verschwörungstheorien» und «Verschwörungstheoretiker» handelt, zeigt ein Artikel in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» vom 22. November 2018, auf den der Verfasser dieser Zeilen vor ein paar Tagen aufmerksam gemacht wurde. Autor des Artikels war Dr. Dieter Weingärtner, von 2002 bis Ende September 2018 Leiter der Rechtsabteilung im deutschen Bundesministerium der Verteidigung. Der Artikel hat den Titel «Zur Verteidigung?», und schon im Vorspann heisst es: «Wie sich die Bundesregierung bei Auslandeinsätzen der Bundeswehr das Grundgesetz zurechtbiegt.» […]
Unbedingt weiterlesen!
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