Die Politik hat Einsicht gezeigt…
Mehr… und erlaubt den E-Scooter auf der Straße, oder dem Radweg. Gut so!
Ob sich die Fahrer daran halten steht auf einem anderen Blatt. Wenn es so geht, wie bei den Radfahrern, wird auf den Bürgersteigen dennoch das Chaos ausbrechen.
Warten wir´ s ab.
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Die Elektromobilität ist nicht mehr aufzuhalten. Jetzt wollen auch noch die sogenannten Kleinstfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Das sind Tretroller, die dem Fahrer ab 6 km/h mit ihrem elektrischen Motor die Arbeit abnehmen. Einmal oder zweimal kräftig mit dem Fuß in Schwung gebracht, saust der Roller von allein dahin. Es genügt, mit Hand oder Fuß Gas zu geben, das ist einfacher als Radfahren. Doch Deutschland tut sich unnötig schwer mit dem Thema Elektro-Tretroller.
Mit drei Jahren Verzögerung hat es viel zu lange gedauert, bis überhaupt eine Verordnung für Elektro-Kleinstfahrzeuge vom Bundesverkehrsministerium vorlag. Auf europäischer Ebene gilt schon seit Anfang 2016 die Verordnung Nr. 168/2013. Was lange währt, wird leider manchmal kompliziert. Die Verordnung klassifiziert zwei Fahrzeugtypen: Elektro-Tretroller, die höchstens 12 km/h schnell sind, und Tretroller, die eine Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen.
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