Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Mai 2019,
Mehrüber die Zukunft der Kohlenutzung diskutiert. Grundlage bildeten ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „zur Beendigung des Betriebs von Braunkohlekraftwerken“ (19/9920) sowie ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aussetzung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung bis alternative Energien grundlastfähig sind und jederzeit bedarfsgerecht eingespeist werden können“ (19/9963). Dazu kam ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Die Europäische Union zur Klimaschutz-Union machen“ (19/9953).
Grüne: Folgen des Nichtstuns schlimmer als Handeln
Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen)[Rede anschauen: Hier klicken] erklärte, mit diesem Gesetz packe ihre Fraktion den Klimawandel an. Die Folgen des Nichtstuns wären schlimmer als jetzt zu handeln, selbst wenn es Geld kostet, sagte die Abgeordnete. Die Bundesregierung hätte aktiv werden müssen, da die Zeit drängt – schließlich sollten bis 2022 an die sieben Gigawatt Kohlekraftwerke vom Netz.
Dass die Bundesregierung angesichts dieses Zeitplans kein Gesetz auf den Weg bringt, sei eine Schande für das Land. Baerbock verwies auf andere Länder in Europa, die Pläne vorgelegt hätten für das Erreichen einer Klimaneutralität bis 2050. Sie forderte, die vorgesehenen Milliarden im Strukturfördergesetz gezielt an Unternehmen zu geben, die in der Region bleiben wollten.
AfD will mindestens Verschieben des Ausstiegs
Karsten Hilse (AfD)[Rede anschauen: Hier klicken] sprach die nach seiner Ansicht nach unzuverlässige Stromproduktion regenerativer Energien an. Der mit dem Kohleausstieg verbundene Arbeitsplatzabbau sei „Verrat“ an den Kohlekumpels. Wenn seine Fraktion an der Regierung beteiligt sein werde, werde sie diesen Ausstieg rückgängig machen.
Das Mindeste sei in Anbetracht der derzeitigen Beschlüsse, den Ausstieg zu verschieben, wie im Antrag der Fraktion gefordert: Erst wenn mit alternativen Energien betriebene Kraftwerke grundlastfähigen Strom in genügender Kapazität mit mindestens 40 Gigawatt Leistung liefern können, solle der Ausstieg aus der Kohleverstromung geplant werden. Hilse bezweifelte erneut, dass der Klimawandel vom Menschen verursacht wird.
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Der Antrag der AfD zur Aussetzung des Braunkohleausstiegs: Hier klicken
Die Begründung des Antrags:
Es gehört zur Daseinsvorsorge, zu der der Staat und seine Regierung verpflichtet sind, dass eine zuverlässige Versorgung mit geeigneter elektrischer Energie jederzeit und in jeder notwendigen Menge gesichert bleibt. Zur Aufrechterhaltung einer zuverlässigen Versorgung mit elektrischem Strom werden regelbare Kraftwerke benötigt, die automatisch mehr Strom liefern, wenn sich Verbraucher zuschalten und weniger, wenn Verbraucher abschalten. Wind und Solar gespeiste Kraftwerke ändern ihre Leistung nach den Launen des Wetters. Die Leistung ist nicht planbar und schwankt zwischen Null und 60 Prozent der installierten Leistung. Nachts gibt es keinen Solar- und bei Windstille keinen Windstrom. Dann müssen ausschließlich regelbare Kraftwerke die Versorgung übernehmen. Regelbare Dampf- und Gaskraftwerke erzeugen die Grundlast in einem Versorgungsnetz. Sie geben die Frequenz und die Phasen vor und sind somit die Taktgeber im Netz, nach denen sich die alternativen Energien zur Einspeisung ausrichten müssen. Ohne Grundlast von den großen Kraftwerken bricht das Netz zusammen. Süd-Australien, das sich schon jetzt weitgehend mit regenerativem Strom versorgen will, erleidet immer häufiger längere und damit gefährliche, wie kostspielige Stromausfälle.Ein Ausgleich des schwankenden regenerativen Stroms über Europa ist auch nicht möglich, da dieselben Wetterbedingungen fast immer großräumig in ganz Europa herrschen, also mangels gleichzeitiger Verfügbarkeit von genügend alternativer Leistung. Daher nützt auch ein weiter ausgebautes europäisches Verbundnetz zur Behebung dieser naturgesetzlichen Schwäche nichts. Importiert werden könnte dann nur – bei Verfügbarkeit- Strom aus Kernenergie und/oder fossilen Energieträgern. Beide alternativen Haupterzeugungsarten, also aus Wind und Sonne, sind zudem in Bezug auf die geforderte Konstanz der Frequenz und Phase nur Taktfolger und nicht Taktgeber. Der Takt – also die Frequenz des Stromes und seine Phase- werden allein durch die viele Tonnen schweren, drehenden Massen der Generatoren und Turbinen konventioneller Kraftwerke vorgegeben. Das bedeutet, dass ein vorschnelles Beenden der gesicherten bedarfsgerechten Stromerzeugung, mittels heute schon bestehender konventioneller Kraftwerke, die Versorgungssicherheit in jedem Zeithorizont aufs höchste gefährden würde. Auch Investitionen in evtl. dann noch zulässige aber minder ausgelastete Gaskraftwerke würden unterbleiben und müssten daher in Staatsregie erstellt werden. Plan- und Staatswirtschaft pur!
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Ja, so ist das. Doch das will keiner hören. Und wer nicht hören will, muss fühlen
Irgendwann wird Deutschland fühlen, dass die Energiewende der reine Holzweg war!
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