Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt sich der…

… Lächerlichkeit 

… preis. Zumindest für die Menschen, die nicht ideologisch verbrämt sind und noch etwas gesunden Menschenverstand sowie eigenes Denkvermögen bewahrt haben.

Bis 2015 hatte die AfD einen Umfrageanteil von um die 7%. Das änderte sich, als die Bundeskanzlerin meinte, die bundesdeutschen Grenzen dauerhaft für so genannte Schutzsuchende aus aller Welt offen zu halten. Der Umfrageanteil der AfD stieg, als etliche Bürger merkten, was mit ihrem Land geschah. Denn dass Deutschland das Land der Deutschen ist, mag ja wohl kaum jemand bestreiten. Wobei ich mit Deutschen nicht nur indigene Deutsche, sondern auch die erfolgreich integrierten und eingebürgerten Deutschen meine.

Bei der Bundestagswahl 2017 erreichte die AfD als Partei, die erst 2013 gegründet wurde, sensationelle 12,6% der Stimmen. Wahl-um-Wahl zog die AfD in alle Landtage ein. Was selbstverständlich nichts Anderes bedeutete, dass die etablierten Parteien mehr oder weniger stark die entsprechenden Sitze = Einkommen plus Einfluss = Macht einbüßten. Ratlosigkeit machte sich breit. Die etablierten Großkopferten merkten einfach nicht, dass das Zulassen der illegalen und unkontrollierten Zuwanderung trotz der ausgerufenen und medial stark promoteten Willkommenskultur etlichen Menschen in Deutschland nicht genehm war. Massive Stimmenverluste bei diversen Wahlen und ein erhebliches Erstarken der AfD war die Folge. Wobei diese Partei vieles von dem bereits in der Anfangszeit kommunizierte, was sich in der Folgezeit als vollkommen richtig herausstellen sollte. Die religiösen und kulturellen Unterschiede der Zugewanderten zur aufnehmenden Gesellschaft machten sich mehr und mehr bemerkbar. Auch der 2016 eingefädelte „Flüchtlingsdeal“ mit der Türkei brachte nur wenig Veränderung. Immer noch reist bis heute eine Kleinstadt pro Monat nach Deutschland ein. Lediglich knapp die Hälfte erhält überhaupt einen Schutzstatus (2015 bis 2019). Die anderen 50% bleiben ebenfalls zum größten Teil in Deutschland. 50% Erwerbstätigkeit inkl. Minijobs der Zugewanderten wird in der Politik und Medienals Erfolg gefeiert.

Die Menschen, die sich nicht der Willkommenskultur anschlossen, wurden bereits zu Beginn der im Jahr 2015/2016 massiv erkennbaren Flüchtlingskrise als „Rechts“ usw. stigmatisiert. Sie seien rassistisch und menschenfeindlich. Eine unglaubliche Moralisierung eines rechtsstaatlichen Fehlverhaltens der Regierung und der anderen Verfassungsorgane fand statt. Humanität wurde entscheidend, Recht und Gesetz traten in den Hintergrund.

Diese Moralisierung, die Einteilung in Gut und Böse, hält bis heute an. Pegida  zum Beispiel ist böse, die Gegendemonstranten sind gut. Die Polizei verhält sich bis heute neutral und trennt die beiden. Ansonsten würde es Mord und Totschlag geben. Genau so ist es bei den vielen anderen Demonstrationen. Dafür ist der Polizei zu danken. Sie muss den Kopf für das Versagen der etablierten Politik herhalten.

Würde die unsägliche, von Guten Gedanken geprägte  „Flüchtlingspolitik“ eingestellt- Beispiel Dänemark -, würden die Binnengrenzen Deutschlands umfassend – wie bei diversen Gipfeln – kontrolliert, dann gäbe es kaum noch illegale Zuwanderung von Menschen, von denen man weder den Gesundheitsstatus weiß, noch etwas von dem, was sie in der Vergangenheit getan haben. Es könnten auch die größten Schwerverbrecher sein, es sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Menschen dabei, die sofort in´ s Gefängnis gehören und nicht in ein Erstaufnahmelager.

Nein, die maßgebliche Politik will im Prinzip weiterhin die so genannte Willkommenskultur pflegen und ist froh, dass das wirtschaftlich vollkommen heruntergekommene Griechenland aktuell den Schutz der europäischen Außengrenze vollzieht. Als Ungarn zum gleichen Zweck einen Grenzzaun hochzog, wurde des Land gescholten. Viktor Orban war und ist natürlich „Rechts“= Das/der Böse schlechthin.

Während die Polizei bisher die in einem Rechtsstaat notwendige Neutralität gegenüber diversen Weltanschauungen wahrt, sie schützt genehmigte Demonstrationen ohne wenn und aber, vollzog sich im Bereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz ein markanter Wandel.

Als in Chemnitz ein Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit ermordet genug wurde, kam es zu Beileidsbekundungen in Form von großen Demonstrationen – ähnlich wie bei Pegida – ganz normaler Bürger, die von ansteigender Gewalt und Kriminalität so genannter Schutzsuchender einfach genug  hatten. Sofort wurden diese Menschen insgesamt als „Rechts“ = böse stigmatisiert. Unter mehr als fragwürdigen Umständen wurde der damalige Präsident des Verfassungsschutzes, Hans Georg Maaßen, seines Postens enthoben. Ein neuer Mann, Thomas Haldewang, übernahm die Führung des Verfassungsschutzes. Damit wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet.

Das seit Jahren vorherrschende Mantra, dass alles, was nicht der vorherrschenden Regierungslinie – Deutschland „hilft“ den Beladenen der Welt – entspricht, ist rechts, rechtsextrem, nazistisch, gegen die Menschenwürde, also das ist böse. Menschen, die das ´Böse` vertreten, sind nicht zu grüßen, sind zu verachten, deren Stimmen sind nicht relevant (Thüringen), das muss korrigiert, rückgängig gemacht werden, diese Menschen sind primitiv, haben keine Fachkenntnisse, sind zu ignorieren.

Anträge dieser gewählten Menschen sind generell abzulehnen. In den jeweiligen Debatten ist „herauszuarbeiten“, wie schwach, dumm und unfähig diese Menschen sind. Weil diese Menschen gegen eine weiterhin erfolgende unkontrollierte, illegale Zuwanderung sind, sind diese Menschen fremdenfeindlich und rassistisch. Weil sie für eine prompte Abschiebung sich hier unberechtigt, weil ohne Schutzstatus, aufhaltende Menschen in ihr Heimatland sind, sind diese bösen Menschen zutiefst menschenfeindlich. Und neuerdings ist es bereits Rassimus, wenn von Menschen, die in Deutschland leben, als Menschen mit Migrationshintergrund bezeichnet werden, obwohl sie einen Migrationshintergrund und keinen deutschen Pass haben.

Das ist die Lage in Deutschland. Die Menschen werden in Gut und Böse eingeteilt. Wenn sich jemand zur AfD bekennt, sie wählt, Mitglied oder Mandatsträger ist, dann zählt er für die Guten generell zu den Bösen. Egal, ob die An- und Einsichten rechtsstaatlich begründet sind oder nicht. Und oft sind sie rechtsstaatlich begründet. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgricht – Hans-Jürgen Papier –  hat im Dezember 2019 ein Buch vorgelegt, welches dies eindrucksvoll belegt. Teile eines Interviews mit Herrn Papier zum Buch finden Sie hier.

Hier kommt der Verfassungsschutz mit folgenden Aufgaben in´ s Spiel:

Glücklicherweise taucht bei den Aufgaben, die der Gesetzgeber den Verfassungsschutzbehörden übertragen hat, das Kriterium Moral nicht auf. Was für das faktische Handeln des BfV  gleichwohl wenig Relevanz hat.

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§ 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
[…]

(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über

  1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,
  2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
  3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind     

[…]

Quelle: Hier klicken

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Es ist also zu untersuchen, welche Aspekte einer AfD im allgemeinen, einem „Flügel“ der AfD im besonderen anzulasten wären, die geeignet oder darauf ausgerichtet sind, die freitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden oder gar abzuschaffen. Schauen wir in die entsprechende Fachinformation des BfV:

Nach dem vorliegenden Prüfgutachten ist die AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen.

Prüfindikatoren zur Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung

Die gesichert extremistische Bestrebung ist dann anzunehmen, wenn sich die tatsächlichen Anhaltspunkte zur Gewissheit verdichtet haben und wie im Falle des „Flügel“ das Verdachtsstadium dadurch überschritten wird. Eine Verdichtung von tatsächlichen Anhaltspunkten ist anhand folgender Indikatoren – die für sich genommen oder kumulativ vorliegen können – geprüft worden:

  • inhaltliche oder qualitative Verschärfung der Positionen des Verdachtsfalls
  • quantitative Verfestigung der den Verdacht begründenden Positionen
  • zunehmende Bedeutung von bereits bekannten – maßgeblichen – Trägern von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mit der Folgerung einer noch größeren bzw. bestimmenden Prägekraft ihrer ideologischen Positionen für den Personenzusammenschluss

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Was ist eine rechtsextremistische Bestrebung?,  das muss die zentrale Frage sein, die sich zunächst ergibt. Wie definiert der Verfassungsschutz „Rechtsextremismus“?

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Was ist Rechtsextremismus?

Der Rechtsextremismus stellt in Deutschland kein ideologisch einheitliches Phänomen dar; vielmehr tritt er in verschiedenen Ausprägungen chauvinistischer, rassistischer und antisemitischer Ideologieelemente hervor, woraus sich unterschiedliche Zielsetzungen ab- bzw. herleiten. Im Rechtsextremismus herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder Rasse entscheide über den Wert eines Menschen.

Neben diesen Ideologiefragmenten verbindet Rechtsextremisten in aller Regel ihr autoritäres Staatsverständnis, in dem der Staat und das nach ihrer Vorstellung ethnisch homogene Volk als angeblich natürliche Ordnung in einer Einheit verschmelzen. Gemäß dieser Ideologie der „Volksgemeinschaft“ sollen die staatlichen Führer intuitiv nach dem vermeintlich einheitlichen Willen des Volkes handeln. In einem rechtsextremistisch geprägten Staat würden somit wesentliche Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben, oder das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, fehlen. 

[…]

Quelle: Hier klicken

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Einschub Anfang

Umvolkung

Im Zusammenhang mit dem Satz

Im Rechtsextremismus herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder Rasse entscheide über den Wert eines Menschen.

aus der obigen Rechtsextremismusdefinition des Verfassungsschutzes möchte ich eine Kurzanalyse des Begriffs ´Umvolkung` einschieben.

´Umvolkung` ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit der Germanisierung eroberter, unterworfener Völker im Nationalsozialismus Bedeutung hatte. Völker, deren Mitglieder im schlimmsten Fall so genannte Untermenschen waren, sollten mittels Durchmischung mit Ariern Zug-um-Zug ´umgevolkt`, germanisiert werden. Das ursprüngliche Volk wurde unterjocht und nur zu niederen Arbeiten herangezogen werden. Rechte hat das unterjochte Volk keine. Die Herrenmenschen hatten jegliche Macht- und Gewaltbefugnis.

´Umvolkung` steht also zum einen für expansive, auf Eroberung anderer Völker/Länder/Staaten ausgerichtete Politik. Diese wurde von den Nationalsozialisten – es ist keine neue Erkenntnis – betrieben. Dafür wurde ein Weltkrieg mit über 60 Millionen Kriegstoten und 6 bis 8 Millionen „Rassetoten“, insbesondere jüdische Menschen, provoziert.

Heute steht der Begriff ´Umvolkung` für die gewollte Durchmischung mittels unkontrollierter Zuwanderung mit den abenteuerlichsten Begründungen (wertvoller als Gold, Ärzte, Ingenieure, Fachkräfte, Retter des Rentensystems usw.) der Bevölkerung, die in Deutschland wohnt, mit einer großen Anzahl, sehr fertiler  Menschen, die in den nächsten 20, 30 oder 50 Jahre die indigene Bevölkerung zahlenmäßig ein- und überholen wird und damit faktisch die demokratisch legitimierte Macht erhalten wird. Dieser Sachverhalt hat mit Wert, Unwert oder sonst etwas eines Menschen, einer Menschengruppe nichts zu tun. Das wird so sein. Und falls es nicht so werden sollte, hat der Begriff ´Umvolkung` nichts mit Rechtsextremismus zu tun. Er ist der Ausdruck einer Meinung, die durch das Grundgesetz geschützt ist. Eine Meinung, die den Guten zwar nicht genehm ist, die gleichwohl legitim ist. Vor allem bezieht sich ´Umvolkung` auf die eigene Bevölkerung und eben nicht einer fremden, unterdrückten.

Warum aber will ein ganz großer Teil der Bevölkerung in Deutschland nicht die permanente, illegale und unkontrollierte Zuwanderung kultur-anderer Menschen? Was ist so furchtbar daran, wenn Deutschland mehrheitlich islamisch, mit einer auf der Scharia beruhenden Justiz und  zu einer Mann-vor-Frau-Gesellschaft wird? Wenn eine totalitäre Gesellschaftsform, der Islam, bis in die Familien hineinstrukturiert wird?

Ja, was ist wohl so schlimm daran?

Einschub Ende

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Es geht nicht um Wert und Unwert eines Menschen. Es geht darum, wohin ein Mensch gehört, wo  er seine Heimat hat. Und da sieht es auf der Welt in der Tat nicht besonders gut aus. Nur ganz wenige Länder haben ein solch´ großzüges Sozialstaatssystem wie Deutschland. Das wissen die Menschen in aller Welt. Deshalb kommen sie, wollen sie in großer Zahl nach Deutschland kommen. Um hier ein besseres Leben zu haben und gleichzeitig ihr Leben, ihre Kultur weiter zu leben. Um sehr häufig ihre Weltanschauung, den Islam, weiter zu verbreiten. Nicht alle. Aber viele. Mittels Missionierung, mittels Geburt. Meine Meinung. Was ist an dieser Meinung rechtsextrem? Ich bemängele ja nicht das, was die Menschen denken und tun. Ich bemängele, dass sie dies hier in Deutschland tun. Denn damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf Dauer faktisch abgeschafft wird.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht das anders. Seitdem der die Taten des NSU aufgedeckt wurden, seitdem Walter Lübcke ermordet wurde, seit Halle und Hanau werden individuell-pychiatrisch-kranke Taten von Einzeltätern als Beleg für eine Rechtsextremisierung über die übliche Mitte-Studien-Ergebnisse hinaus der Gesellschaft herangezogen. „Komplize“ soll die AfD sein, so der SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag Mützenich. Die AfD sei durch ihr Auftreten in den Parlamenten und auf diversen Versammlungen praktisch der Stichwortgeber für diverse Untaten. So versuchen die etablierten Parteien insgesamt die AfD noch mehr in die rechtsextreme, in die Ecke des Bösen zu drängen.

Wobei beim Themenfeld Migration wegen der Lage an der türkisch-griechischen 2020 urplötzlich bei den etablierten Parteien mehrheitlich Positionen eröffnet werden, die denen der AfD doch sehr ähneln. Ein Stimmenverlust wie 2015 ff würde mancher Partei – SPD – den Kopf und der CDU den Kragen kosten. Ihr Ende als Volkspartei mit einem Stimmanteil von etwas über 20% wäre wahrscheinlich. Da ist es mehr als notwendig, die AfD und den Verfassungsschutz zusammenzubringen.

Da wären wir an einem Punkt, wo sich tatsächlich eine massive Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auftut. In dem Moment, wo staatliche Organe oder Strukturen Handlanger des Staates werden und nicht ihren demokratisch verfassen Aufgaben nachkommen, in dem Moment ist Schluss mit Demokratie und Rechtsstaat. Dann bekommen wir einen „Haltungsstaat“, der nach eigenem Gutdünken im Sinne des „Guten“ gegen das „Böse“ handelt. In der DDR, im Ostblock waren die Bösen die Kapitalisten, die Reichen, die auch heute noch ganz aktuell von der Linken erschossen oder zumindest zu ´sinnvoller` Arbeit verknackt werden sollen. Im Nationalsozialismus waren es Juden, Kommunisten, Sozialdemokraten, Andersdenkende allgemein, Zigeuner,  Kriminelle usw. . Heute ist es die AfD, sind es die Menschen, die dieser Partei nahe stehen. Der Verfassungsschutz tut das Seine dazu:

[…] I. Entwicklung des „Flügel“

Die Erkenntnisse zur Entwicklung des „Flügel“ im Jahr 2019 (insbesondere Organisationsstruktur, Veranstaltungen, Führungspersonen, Einflusspotenzial), also nach Einstufung zum Verdachtsfall, führen zu dem Schluss, dass sich die bisherigen verfassungsfeindlichen Anhaltspunkte zur Gewissheit verdichtet haben. Hinsichtlich dieser Entwicklung sind jedenfalls zwei der vorangestellten Indikatoren, nämlich die zunehmende Bedeutung bereits bekannter Träger von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Verdichtung durch quantitative Verfestigung der den Verdacht begründenden Positionen, erfüllt. Diese Schlussfolgerung gründet auf folgenden Tatsachen: Signifikanter Bedeutungszuwachs der maßgeblichen Träger der extremistischen Bestrebungen im „Flügel“, nämlich der Protagonisten Björn Höcke und Andreas Kalbitz:

Die erkennbar gestiegene Bedeutung und Präsenz der Person Höcke wurden insbesondere auf dem „Kyffhäusertreffen 2019“ in Leinefelde und durch die dortige Inszenierung seines Auftritts (absoluter Hauptredner, visuell aufwendiger Einzug, heroischer Einspielfilm, Verleiher von Flügelabzeichen etc.) sichtbar. Auch Höckes strategische Vorgabe zum Umgang des „Flügel“ (u. a. Verunglimpfung parteiinterner Gegner als „Feindzeugen“) mit der Einstufung zum Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz unterstreicht dessen überragenden Stellenwert für diesen Personenzusammenschluss. …

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Björn Höcke

Der Einzug: Hier klicken // Die Rede Kyffhäusertreffen 2019: Hier kicken

Wo hier Bestrebungen sichtbar werden, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen, muss mir bitte jemand vom Verfassungsschutz erklären. Björn Höcke hat keine bewaffnete oder unbewaffnete Macht, gegen die Staatsorgane, Staatsschutzorgane in irgendeiner Weise vorzugehen. Er fordert sie auch nicht. Ein Aufbau einer solchen Macht ist nicht bekannt. Also bleiben dem Mann Worte. Worte, die vielen Menschen nicht gefallen. Die müssen die AfD nicht wählen. Aber Björn Höcke Bestrebungen zu unterstellen, den Rechtsstaat, das Grundgesetz, die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen, …

… das ist lächerlich.

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    1. Kalbitz wiederum gilt ungeachtet seiner sich 2019 noch klarer bestätigenden Verwurzelung im Rechtsextremismus unangefochten als zentraler Netzwerker des „Flügel“. Reproduktion und Verbreitung wichtiger bereits im BfV-Gutachten vom Januar 2019 herangezogener Belege:

Wesentliche Dokumente, die zur Verdachtsfalleinstufung des „Flügel“ herangezogen wurden, wie Höckes Dresdner Rede zur Erinnerungspolitik am 17. Januar 2017 und sein Interviewband „Nie zweimal in denselben Fluß“, werden weiter beworben, verbreitet und rezipiert. Nicht zuletzt handelt es sich dabei um Belege, die das geschlossene rechtsextremistische Gedankengut Höckes widerspiegeln und deren Weiterverwendung damit die verfassungsfeindliche Ausrichtung des „Flügel“ untermauert.

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Zur Dresdner Rede Björn Höckes wurde Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die Rede dürfte deshalb kaum als rechtsextrem einzustufen sein. Und schon gar nicht als gegen den Rechtsstaat gerichtet. Es sind reine Behauptungen, die der Verfassungsschutz vorbringt.

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    1. Aggressive und kompromisslose Zurückweisung jeder parteiinternen Kritik an „Flügel“-Positionen:

Höckes Äußerungen und Aktivitäten als maßgeblicher Protagonist des „Flügel“ waren bereits von großer Bedeutung für die Verdachtsfalleinstufung im Januar 2019. In der Gesamtschau sind seine Reaktionen auf das damalige Prüfergebnis nunmehr Beleg für die inzwischen erwiesen extremistische Ausrichtung des „Flügel“. Er prägte die Gesamtreaktion auf die „Flügel“-Beobachtung durch den Verfassungsschutz insbesondere, indem er jeden Ansatz einer inhaltlich kritischen Auseinandersetzung mit den „Flügel“-Positionen mit dem aggressiven Kampfbegriff „Feindzeuge“ und dem Vorwurf des Spaltens denunzierte, wodurch parteiinterne Kritiker massiv in die Defensive gerieten.

Die anhand der genannten Indikatoren bereits belegbare erwiesen extremistische Bestrebung des „Flügel“ ist umso beachtenswerter, als dessen Durchsetzungskraft und Reichweite aufgrund seiner organisatorischen Weiterentwicklung seit der Verdachtsfallerhebung unverkennbar angestiegen ist. Als diesbezügliche Faktoren sind anzuführen:

    1. Organisatorische Weiterentwicklung und Professionalisierung des „Flügel“ und in der Folge gestiegenes Macht- und Einflusspotenzial in der Gesamtpartei:

Folgende Felder spiegeln die Professionalisierung und das optimierte Organisationsniveau wider: Veranstaltungen, Nutzung der Social-Media-Plattformen, Onlineshop, Auszeichnung mit Verdienstorden („Flügelabzeichen“ in Schwarz, Silber oder Gold für besondere Verdienste um den „Flügel“), Etablierung eines „Obleute“-Systems in den Bundesländern.

  1. Mindestrichtwert (nach eigenen Angaben) von 7.000 Anhängern als signifikantes und reichweitestarkes Personen- und Mobilisierungspotenzial innerhalb der Partei.
  2. Erstarkung der Machtbasis durch Wahlerfolge 2019 in den AfD-Landesverbänden Brandenburg (23,5 %), Sachsen (27,5 %) und Thüringen (23,4 %), in denen „Flügel“-Vertreter einen hohen Einfluss haben, und einem dadurch erweiterten und selbstbewussteren Machtanspruch in der Gesamtpartei auf AfD-Bundesparteitag

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Wer geglaubt hat, dass sich  im Weiteren etwas zu einer autoritären Staatsform finden würde, wird enttäuscht. Das ist natürlich darin begründet, dass da einfach nichts ist. Dass eine Partei ihr Macht- und Einflusspotential erweitern will: Ja was denn sonst?  Rechtsextrem ist das gleichwohl nicht. Nur für die Menschen, die die richtige „Haltung“ haben und die offensichtlich an der Spitze des Verfassungsschutzes zu finden sind, ist das so. Und genau das, genau das ist das Ende des Rechtsstaats.

Um die Analyse abzukürzen:

Leute wie Björn Höcke, Andreas Kalbitz, Alexander Gauland, Alice Weidel und viel andere protagonisten stehen immer und überall unter massiver Beobachtung durch die „Guten“. Wenn es denn etwas zu bemängeln gibt, kann der Rechtsweg eingeschlagen werden. Das wird auch gemacht. Übrig bleibt dann in aller Regel nichts. Ausnahme: Die Falschannahme, dass Björn Höcke, weil er auf einem Plakat gemäß Gerichtsbeschluss auf einem Plakat „Faschist“ genannt werden darf, dass Björn Höcke ein Faschist sei. Was er ganz sicher nicht ist. Womit ich mich bereits als Faschist oute. Meinen jeden falls die „Guten“. Wobei nach meiner Meinung insbesondere die Leute, die sich wortgewaltig und auch sonst gewaltig für das „Gute“ einsetzen, vor allem Dumme sind, die irgendwelchen Parolen hinterherlaufen, anstatt selbst zu denken.

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Schauen wir zum Schluss auf „Belege“. Es werden „Verstöße“ (braun hervorgehoben) gegen die Menschenwürde aufgelistet:

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Belege für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

Auch hinsichtlich der Belege für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind jedenfalls die Indikatoren quantitative Verfestigung und die zunehmende Bedeutung maßgeblicher Träger von verfassungsfeindlichen Bestrebungen erfüllt: Im Erhebungszeitraum 2019 sind Aussagen und Aktivitäten des „Flügel“ festzustellen, die in der Gesamtschau – im Kontext also des BfV-Prüfergebnisses zum „Flügel“ vom Januar 2019 und unter Berücksichtigung der dessen organisatorisch-personelle Entwicklung im Erhebungszeitraum kennzeichnenden Faktoren – die erwiesen extremistische Bestrebung des Personenzusammenschlusses bestätigen. Entsprechende Verstöße gegen die die freiheitliche demokratische Grundordnung prägenden Merkmale Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip wurden konstatiert.

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Unten wird die Position der „Guten“, die haltungsbegründende Sicht der Dinge in Sachen illegaler Zuwanderung offensichtlich. Dass der Wunsch die bundesdeutsche Bevölkerung auf dem Stand 2014 mit moderaten Zuwanderungsquoten qualifizierter Zuwander zu halten „völkisch“ ist, ja sicher, das ist klar. Doch die Belege fehlen:

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Verstöße gegen die Menschenwürde durch völkische Positionen:

Agieren und Aussagen der maßgeblichen „Flügel“-Exponenten Björn Höcke und Andreas Kalbitz sowie sonstiger Funktionäre und Anhänger des Personenzusammenschlusses zielen auch im Jahr 2019 auf die Umsetzung eines völkischen Gesellschaftskonzepts, das auf biologistischen Grundannahmen beruht und daraus abgeleitet ein ethnokulturell homogenes Staatsvolk postuliert, Migranten außereuropäischer Herkunft als grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenzt und die größte Gefahr in einem vermeintlich gesteuerten Bevölkerungsaustausch zur Vernichtung der organisch gewachsenen europäischen Völker sieht. Die diesen Ideologemen zugrunde liegende Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit, Vorrangstellung des Kollektivs gegenüber dem Einzelnen sowie pauschale Ausgrenzung und Herabwürdigung von Minderheiten stehen im Widerspruch zur Menschenwürdegarantie nach Art. 1 Abs. 1 GG. Hervorzuheben ist dabei die herausragende Rolle Höckes bei der stetigen Formulierung und Propagierung eines geschlossen völkisch-ideologischen Weltbilds.

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Ich habe bereits oben nachgewiesen, dass die andere Kultur der meisten Zuwanderer in einen zur Zeit noch hochindustrialisierten Land nicht kompatibel, zielführend ist. Dass man deswegen durchaus der Meinung sein kann, dass eine unkontrollierte Zuwanderung nicht sinnvoll ist. Man kann es aber auch mit Kampfbegriffen gespickt so sagen:

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Verstöße gegen die Menschenwürde durch fremden- und islamfeindliche Positionen:

Die Agitation gegen Flüchtlinge und Migranten stellt weiterhin ein zentrales Thema der Verlautbarungen von Björn Höcke und Andreas Kalbitz sowie sonstiger Funktionäre und Anhänger des „Flügel“ dar. Dabei verbinden sich fremdenfeindliche Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments. Insbesondere Zuwanderern mit muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften wie kulturelle Rückständigkeit und ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt allein aufgrund ihrer Herkunft und Religion angelastet. Migranten und vor allem Muslimen wird als Folge der Zuschreibung negativer Attribute vielfach ein minderwertiger und/oder untergeordneter Status zugesprochen und somit die Menschenwürde des Einzelnen beeinträchtigt.

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Antisemitismus um 8 Ecken: Der Verfassungsschutz hat nicht die Aufgabe „extremistische Bestrebungen“ aufzudecken, er hat die Aufgabe:

...  Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, …

Bisher wurde vor allem Meinungsäußerungen „entdeckt“, die als extremistisch qualifiziert werden, die aber keinerlei Wirkung in Sachen „Abschaffung des Rechtsstaats“ oder Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben.

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Biologismus ist ein probater Kampfbegriff gegen alles, was dem Gleichheitsgedanken der Guten nicht in den Kram passt. Tragischerweise können die AfD-Protagonisten damit nicht in Verbindung gebracht werden. Man fragt sich, warum es dann überhaupt erwähnt wird. Da kramt man dann Herrn Soros hervor, der nicht nur bei der AfD zumindest umstritten ist. Aber nicht wegen seiner jüdischen Abstammung.

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Verstöße gegen die Menschenwürde durch antisemitische Positionen

Antisemitische Versatzstücke, die offen biologistisch fundiert sind und an rassistische Ideologeme des historischen Nationalsozialismus anknüpfen, finden sich in den Reden und Einlassungen von „Flügel“-Funktionären und Anhängern im Erhebungszeitraum 2019 nicht. Auf das gängige antisemitisch-verschwörungstheoretische Narrativ von einer global agierenden Finanzelite, die die politisch Verantwortlichen in ihrem Handeln lenkt und eine Agenda zur Zerstörung organisch gewachsener, ethnisch homogener Völker verfolgt, greifen Funktionäre und Anhänger des „Flügel“ 2019 aber vielfach zurück. Im Mittelpunkt steht dabei die Agitation gegen den als antisemitische Chiffre instrumentalisierten jüdischen Finanzinvestor Georges Soros. Zusammengenommen tragen die antisemitischen Äußerungen zur Verdichtung der Erkenntnisse bei, die eine erwiesen extremistische Bestrebung belegen.

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180° – Wende in der Gedenkkultur in Sachen Nationalsozialismus. Was nicht bedeutet, dass den Ideen der NS-Zeit gehuldigt werden soll. Was bedeutet sich zu fragen, ob die erstarrte alljährliche Erinnerungsmaschine in Politik und Medien immer wieder angeworfen werden muss, um ein „Nie wieder!“ kund zu tun. Und faktisch einem „Kauft nichts aus Israel“ und die Untaten der Palästinenser mit ihren Vernichtungsgedanken zu huldigen.

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Verstöße gegen die Menschenwürde durch den Nationalsozialismus verharmlosende Positionen:

Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das Grundgesetz geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes anzusehen. Positionen zum Nationalsozialismus im Sinne einer Relativierung, Beschönigung oder gar offen positiven Darstellung haben damit indizielle Bedeutung für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung. Äußerungen von Funktionären und Anhängern des „Flügel“, die den Nationalsozialismus mittelbar oder unmittelbar zum Gegenstand haben, verharmlosen diesen in einer Reihe von Fällen. Dies zeigt sich in unterschiedlichen Ausprägungen, etwa in geschichtsrevisionistischen Aussagen und in komplementären Positionierungen zur Bewertung der Geschichte des Nationalsozialismus, die dessen Verbrechen durch falsche Analogien bagatellisieren und die zivilgesellschaftlich wie staatlich getragene Erinnerungs- und Gedenkkultur grundsätzlich ablehnen.

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Da möchte ich doch gerne mal die entsprechenden Reden sehen:

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Verstöße gegen das Demokratieprinzip:

Aussagen der „Flügel“-Führungspersonen Björn Höcke und Andreas Kalbitz zeigen auch im Jahr 2019 deutlich die von ihnen ausgehende Verachtung der derzeitigen demokratischen Ordnung und der legitimierten Repräsentanten des Volkes. Beide sehen in der gegenwärtigen Politik keine bloßen Gegner, sondern ein in Gänze verabscheuungswürdiges System, das sie zum Beispiel mit dem DDR-Unrechtsstaat vergleichen oder gleichsetzen. Den Parlamentarismus lehnen sie ab, ohne alternative, den Meinungspluralismus wahrende demokratische Staatsformen aufzuzeigen.

In der Gesamtschau führen die verunglimpfenden Aussagen des „Flügel“ über Volksvertreter, denen totalitäre Merkmale zugeschrieben werden, tatsächlich zu einer Verächtlichmachung des Parlamentarismus mit dem Ziel, eine ausschließlich am konstruierten einheitlichen Volkswillen orientierte politische Ordnung zu etablieren. „Flügel“-Anhänger propagierten bisweilen zudem offensiv die Forderung nach einem Systemumsturz.

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Relativierung des Rechtsterrorismus meint wohl die Einordnung der Tat von Hanau in einen psychiatisch-pathologischen Hintergrund. Nehmen wir mal an, das wäre nicht richtig und die Ausführungen des Täters seien ein rechtsextremes Konzept zu Machtübernahme in Deutschland, ja was wäre dann?

Wo bleiben die Belege für die anderen Behauptungen?

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Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip:

Belege für die Rechtsstaatsfeindlichkeit wurden auf allen Ebenen der „Flügel“-Anhängerschaft festgestellt. In Zusammenschau mit den im Gutachten aus 2019 dargelegten tatsächlichen Anhaltspunkten manifestiert sich eine Verdichtung durch quantitative Verfestigung der den Verdacht begründenden Positionen. Diese ergeben sich insbesondere aus einer Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols u. a. durch die Forderung nach Bürgerwehren, einer Relativierung von gegen den Rechtsstaat gerichteten Rechtsterrorismus sowie einer Missachtung der Rechtsbindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz durch die kontinuierliche Andeutung der Legitimität nicht gerechtfertigter staatlicher Gewalt. Die unzutreffende Berufung auf ein angebliches Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG verletzt beide Grundsätze.

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Das ist ein Popanz des Verfassungsschutzes. Wer trifft wen? Filmförderer trifft Meuthen: Filmförderer wird entlassen. DAS ist gegen den Rechtsstaat, gegen die Verfassung, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung!

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III. Verbindungen des „Flügel“ zu rechtsextremistischen Organisationen

Hinsichtlich der Verbindungen des „Flügel“ zu rechtsextremistischen Organisationen sind jedenfalls die Indikatoren der qualitativen Verschärfung und quantitativen Verfestigung erfüllt.

Die Erkenntnisse des Jahres 2019 belegen, dass sowohl die Führungspersonen als auch die weiteren Funktionäre und Anhänger des „Flügel“ weiterhin Verbindungen zu Protagonisten diverser rechtsextremistischer Organisationen pflegen. Insbesondere zu nennen sind das enge Vertrauensverhältnis von Höcke zum extremistischen Vordenker der „Neuen Rechten“ und die noch deutlicher gewordene, über Jahrzehnte andauernde Verwurzelung Kalbitz‘ im organisierten Rechtsextremismus, zu der er evident unrichtige Aussagen machte. Im Vergleich zum BfV-Gutachten zur AfD und ihren Teilorganisationen vom Januar 2019 sind die Kontakte und der Vernetzungsradius des „Flügel“ im Zeitraum nach der Verdachtsfallerhebung deutlich vielfältiger geworden und über den gesamten Führungs- und Anhängerkreis des „Flügel“ verteilt. Aufgrund der neu gewonnenen Erkenntnisse muss von strukturellen Verbindungen zur und von einer systematischen Zusammenarbeit mit der rechtsextremistischen Szene gesprochen werden.

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Das Fazit ist, ebenso wie die gesamte „Fachinformation“ ein Witz. Deshalb macht sich das Bundesamt für Verfassungsschutz, damit macht sich Thomas Haldenwang lächerlich. Er sollte sofort wegen kompletter Unfähigkeit, wegen vollkommen unbegründeten Vorwürfen gegen die AfD, den Flügel und deren Protagonisten –  meine Meinung – zurücktreten.

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IV. Fazit

Die organisatorische Entwicklung des „Flügel“ generell, die zunehmende Bedeutung der rechtsextremistischen Hauptprotagonisten Björn Höcke und Andreas Kalbitz, die Reproduktion und Weiterverbreitung die Verfassungsfeindlichkeit begründender zentraler Beweismittel des Vorgutachtens vom Januar 2019, die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am „Flügel“ als Kollaboration mit dem Feind und Spaltung der Partei, fortlaufend neue Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und deren Grundmerkmale Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im Erhebungszeitraum 2019 und die verstärkte Vernetzung des „Flügel“ im rechtsextremistischen Spektrum belegen in der Gesamtschau die zur Gewissheit verdichtete Annahme, dass der „Flügel“ als erwiesen rechtsextremistisch einzustufen ist.

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Hier können Sie das Hauptgutachten vom Januar 2019 aufrufen. Die Qualität ist die gleiche wie die Fachinformation: Viel Hören-Sagen, unbelegte Behauptungen, Verfemung und Verunglimpfung. Plattitüden vervollständigen das Konvolut von 449 Seiten. Belege, dass die AfD, der Flügel oder gar nur Herr Höcke das Grundgesetz abschaffen, eine generell andere Gesellschaftsstruktur , einen gewaltsamen Sturz der Regierung und die Errichtung einer autoritären Regierung nach dem Führerprinzip – womöglich mit ihm als Führer – möchten, finden sich nicht. Auch der Aufbau einer persönlichen Schutztruppe (Vorbild SA/SS), Gedanken zur massiven Aufrüstung der Bundeswehr mit Expansionsansichten, Errichtung von Sammellagern für ausreiseunwillige nicht bleibeberechtigte Schutzsuchende mit Zwangsarbeit und Vernichtung bei Nutzlosigkeit bzw. aus Rassegründen, ist nicht zu erkennen.

Deshalb ist dieses ganze Gerede von extremistischen Bestrebungen der AfD an den Haaren herbeigezogener Unsinn, der jeglicher belastbaren Grundlage entbehrt. Die AfD ist eine zugelassene Partei, die von über 6 Millionen Menschen in den Bundestag gewählt wurde. Die nachhaltige Diskreditierung dieser Partei nach Humanitäts- und Wohltätigkeitskriterien gesinnungsethischer Manier unter Vernachlässigung rechtsstaatlich-bürgerlicher Maßstäbe  ist unter dem Strich gefährlicher für den Rechtsstaat und den Geist des Grundgesetzes als der Flügel dieser Partei, diese Diskreditierung gefährdet die freiheitlich-demokratische Grundordnung mehr, als alle Reden von Björn Höcke zusammen.

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Kluge Worte aus der Schweiz

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Abbildung

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Auf Seite 9 die Stelle (gelb von MEDIAGNOSE markiert), die im Haupttext zitiert wird:

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Abbildung 1

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22.2.2020 – Folgendes Video ohne Ton:

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Abbildung 2

Vergrößern: Hier klicken // Quelle: Hier klicken

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Abbildung 3

Im Bericht 2019 zur Mindesterzeugung heißt es bemerkenswerterweise auf Seite 8 ff:

Grün-kursives Zitat & kompletten Bericht lesen: Hier klicken

[…] Die Mindesterzeugung machte den kleineren Anteil an der gesamten preisunelastischen Erzeugungsleistung aus. Sie unterliegt dabei teils größeren Schwankungen. In der Mehrzahl der betrachteten Perioden schwankte die Mindesterzeugung in einer Bandbreite zwischen rund 4.000 MW und 7.500 MW. Die Schwankungsbreite betrug dabei nur in wenigen Fällen und meist kurzzeitig (z. B. aufgrund von Abruf positiver Regelleistung) mehr als 3.500 MW. Die Schwankungen der Mindesterzeugung sind immer dann ausgeprägt, wenn mehrere Bestandteile zur selben Zeit verhältnismäßig hohe Beiträge leisten (z. B. positiver Redispatch und negative Besicherung von Kraftwerksausfällen). Der Anteil der Mindesterzeugung an der gesamten preisunelastischen Erzeugungsleistung lag in den Stunden mit dem negativsten Börsenstrompreis zwischen 20 % und 34 %. Die Vorhaltung negativer Regelleistung durch konventionelle Kraftwerke hatte dabei den mit Abstand größten Anteil an der Mindesterzeugung. Dieser Anteil könnte sich verringern, wenn mehr EE-Anlagen am Regelenergiemarkt teilnehmen. So können technisch und regulatorisch auch Windkraftanlagenpools einen signifikanten Beitrag zur Bereitstellung negativer Regelleistung in Deutschland leisten. Praktisch entscheiden sich aber die Betreiber und Direktvermarkter kaum für eine Teilnahme am Regelenergiemarkt. Die Besicherung von Kraftwerksausfällen und die Erbringung von positivem Redispatch sind weitere nennenswerte Treiber der Mindesterzeugung. Redispatch lässt sich nachhaltig durch Netzausbau reduzieren. […]

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Abbildung 4

Weitere Hintergrundinformationen:

… Grundsätzlich ist es richtig und natürlich trivial, dass Kernkraftwerke im Lastbereich zwischen 0 und 100% gefahren werden können. Das Betriebshandbuch macht keine Vorgaben, welcher Lastbereich gefahren werden darf (bis auf Sondersituationen). Allerdings hat die Wahl einer Leistung beim Kernkraftwerk technische Folgen, die Auswirkungen haben auf den kommerziellen Einsatz, also den Verkauf des Stroms am Markt. Auf der Basis dieser technischen Eigenarten und der Marktsituation plant der Stromverkäufer voraus und gibt seine Planungen an den Lastverteiler weiter. Der Stromverkäufer hat die Aufgabe möglichst viel Strom zu günstigen Preisen seinen Kunden zur Verfügung zu stellen und den eigenen Gewinn zu maximieren. Die regenerative Stromerzeugung wird von den Übertragungsnetzbetreibern vermarktet (Einspeisevorrang). Der verbleibende Anteil wird von den Stromhändlern zur Verfügung gestellt. Dies kann auch aus nuklearen Kraftwerken erfolgen.

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