Anfang April wird im Bundestag …
Mehr… über die Freigabe eines Trisomie – Bluttests als Kassenleistung debattiert.
Hören Sie das Interview des Dlf vom 22.3.2019:
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In die Diskussion über vorgeburtliche Bluttests zur Erkennung genetischer Besonderheiten kommt heute Bewegung. Der Gemeinsame Bundesausschuss will eine Beschlussvorlage veröffentlichen – vermutlich mit der Empfehlung, dass die Kassen den Test bei Auffälligkeiten in der Schwangerschaft bezahlen. Die Autorin Sandra Schulz, deren Tochter das Down-Syndrom hat, sprach sich im Dlf dagegen aus.
Schulz sagte im Deutschlandfunk, sie finde es nicht richtig, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen. Damit würde eine Art Automatismus entstehen – mit der Folge, dass sich Schwangere rechtfertigen müssten, wenn sie sich gegen den Bluttest entschieden. Das sende das Signal: „Wir als Gesellschaft finden es richtig und vernünftig, dass wir unsere Kinder testen, durchleuchten und mustern.“ Wenn Eltern die Untersuchung weiterhin aus eigener Tasche bezahlen müssten, würden sie sich vorher aktiv mit der Frage auseinandersetzen, wie sie im Falle eines auffälligen Ergebnisses reagieren würden. Schulz betonte, sie selbst habe das Resultat Trisomie 21 damals in der Schwangerschaft in eine unvorstellbar große Not gestürzt. Deswegen sollte der Bluttest ihrer Meinung nach eine individuelle Entscheidung bleiben.
Die Kosten für den Bluttest auf Trisomie liegen je nach Untersuchung bei einigen hundert Euro. Der Bundestag plant im April eine Orientierungsdebatte darüber, ob die Untersuchung künftig von den Kassen bezahlt werden soll.
Der Bluttest sollte aus genau den Gründen, die Sandra Schulz ausführt, keinesfalls obligatorische Kassenleistung mit dem entsprechend hohen Erwartungsdruck auf die werdende Mutter zur Inanspruchnahme werden.
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